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ALLRIS - Auszug

03.11.2015 - 4.8 Kreisumlagehebesatz 2016; hier: Einleitung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau McGregor stellt ihre anhängende Präsentation zum Haushaltsentwurf mit Stand vom 06.10.2015 vor. Des Weiteren gibt sie die Ergebnisentwicklung 2014 bis 2016 auf der Grundlage des Haushaltsentwurfs 2016 zu Protokoll. Dabei gebe es für 2016 noch Unsicherheiten z.B. bzgl. der Regelüberprüfung aus dem FAG, von welcher Frau McGregor hofft, dass diese vor der Kreistagssitzung stattgefunden hat. Des Weiteren sei die Verteilung der 350 Mio. Euro des Bundes noch nicht geregelt. Für den Haushaltsentwurf ist die Verwaltung von einer Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel ausgegangen, dann davon dass der Land 70% der Mittel einbehalten wird und 30% nach der Aufnahmequote verteilt wird. Das ergebe dann zusätzliche Erträge für den Kreis Segeberg in Höhe von 2,7 Mio. Euro. Bei den Aufwendungen sei mit der Schätzung von 4.000 Flüchtlingen in 2016 gerechnet worden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kittler erläutert Frau McGregor, dass der Kreis in seinem Anhörungsschreiben darstellen wird, alle geeigneten Einnahmemöglichkeiten geprüft zu haben.

Zu Frau Grote entgegnet der Landrat, dass zunächst abgewartet werden müsse, ob das Land tatsächlich eine Verteilung der Bundesmittel von 70% zu 30% vornimmt. Allerdings vertrete er auch die Meinung, dass der Großteil der Mittel bei den Kommunen ankommen müsse.

Frau McGregor erklärt, dass der Haushaltserlass des Innenministeriums eingearbeitet sei. Allerdings sei dessen Steigerung von Personalauszahlungen in Höhe von 2,5% nicht zuhalten gewesen. Der Kreis gehe aufgrund der vielen neuen Stellen von fast 12% aus.

 

Herr Schröder weist Herrn Kittler darauf hin, dass der Kreis den Kommunen 100% der Kosten der Unterkunft für Asylbewerber erstattet, wenn die sich in einem akzeptablen Rahmen, also innerhalb der Mietobergrenzen, bewege. Hiervon bekomme der Kreis vom Land 70% wieder und habe 30% selbst zu tragen.

 

Im Anschluss macht der Vorsitzende deutlich, dass es hier noch nicht um eine Erhöhung, sondern die Anhörung gehe. Frau Lessing ergänzt dahingehend, dass hierdurch ein Eindruck in die Finanzlage der Gemeinden gewonnen werden soll. Nach Aussage von Herrn Dieck, handle es sich bei der Flüchtlingskrise um eine nationale Angelegenheit, die nicht von den Gemeinden und Bürgern finanziert werden dürfe. Auf Nachfrage führt der Landrat aus, dass nicht das gesamte Defizit über die Kreisumlage ausgeglichen werden könne. Die Frage sei dabei immer, ob das Innenministerium einen Haushalt mit diesem Defizit und ohne eine Erhöhung der Kreisumlage genehmigen würde.

 

Bevor der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung stellt, erläutert der Landrat, dass es zwar immer mal Verschiebungen bei der Aufnahme von Flüchtlingen gebe, aber insgesamt alle Gemeinden ihrer Verpflichtung nachkommen würden.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Anhörungsverfahren mit den Gemeinden gemäß § 19 Absatz 3 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) unverzüglich einzuleiten. Die Anhörung erfolgt als Voraussetzung für eine mögliche Anhebung des Hebesatzes für die Kreisumlage im Haushaltsjahr 2016 in einer Bandbreite von 1,0 bis 3,0 Prozentpunkten.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Der Landrat sagt anschließend zu, morgen die Schreiben für das Anhörungsverfahren zu versenden.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen