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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/078-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der BKS-Ausschuss, der Werkausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt im Rahmen des 1. Nachtragswirtschaftsplans 2015 der ISE (DrS 2015/093) Folgendes:

  1. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Bauvorhabens „Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Kaltenkirchen und Erweiterung des Gebäudes um zwei Klassenräume“ für einen im ungünstigsten Fall voraussichtlichen Finanzierungsmehrbedarf wird eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung von EUR 252.000 für das Jahr 2016 genehmigt.
  2. Nicht benötigte Finanzierungsmittel in Höhe von EUR 40.000,00 aus der Jugendakademie sowie von EUR 130.000,00 aus der Trafo-Station (Kreisverwaltung) können auf das Bauvorhaben „Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Kaltenkirchen und Erweiterung des Gebäudes um zwei Klassenräume“ umgeschichtet werden.
  3. Der Sperrvermerk im Wirtschaftsplan 2015 der ISE für dieses Bauvorhaben wird aufgehoben.

 

 

 

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Sachverhalt

 Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben wurde zuletzt vom Werkausschuss in seiner Sitzung am 31.03.2015 beraten (DrS/2015/078, Anlage nebst Anlagen).

Der Werkausschuss hatte beschlossen, zunächst den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (nachfolgend kurz: Ausschuss BKS) zu bitten, eine Bewertung der entsprechenden Raumbedarfe vorzunehmen und ein entsprechendes Votum herbeizuführen.

Der Werkausschuss hatte im Weiteren in Bezug auf die Finanzierung empfohlen, eine Risikoposition zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die geplanten Baumaßnahmen vollständig finanziert und Nachträge nicht gesondert während der Bauphase eingeworben zu werden brauchen.

Zum Thema Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung vgl. die Ausführungen in der DrS/2015/077-1.

Das Bauvorhaben „Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Kaltenkirchen und Erweiterung des Gebäudes um zwei Klassenräume““ ist im Wirtschaftsplan 2015 der ISE mit einem Sperrvermerk versehen, der mit Vorlage der DrS/2015/078 (HU-Bau, Grundlage Kostenberechnung) aufgehoben werden sollte.

Vorsorglich sollen im Interesse der Finanzierungssicherheit auch für das Bauvorhaben „Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Kaltenkirchen und Erweiterung des Gebäudes um zwei Klassenräume“ zusätzliche Mittel eingeworben werden. Der Grundsatz des sparsamen Ressourcenverbrauchs soll dessen ungeachtet Anwendung finden. 

Der Finanzierungsbedarf für das Bauvorhaben stellte sich gemäß DrS/2015/078 wie folgt dar:

 

EUR

Gesamtkosten der Maßnahme mit allen Kostengruppen nach DIN 276

2.095.100

KG 600 – Ausstattungsgegenstände (Zuständigkeit beim Kreis)

-64.350

KG 730 – eigene Arch.-Ing.-Leistungen (aktivierungsfähig)

-168.950

Fremdfinanzierungsbedarf

1.861.800

 

Gegenüber dem Kostenanschlag im Wirtschaftsplan (TEUR 1.700) ergab sich ein voraussichtlicher Mehrbedarf an Fremdfinanzierungsmitteln i.H.v. rd. TEUR 162. Der Finanzierungsmehrbedarf kann durch Minderbedarfe von rd. TEUR 40 aufgrund nicht mehr erforderlicher Investitionen in der Jugendakademie (Zaun) sowie von rd. TEUR 130 aus der Ersatzbeschaffung für eine Trafo-Station im Gebäude der Kreisverwaltung und damit verbundenen möglichen Mittelumschichtungen im Rahmen der genehmigten Gesamt-Kreditaufnahme vollständig kompensiert werden.

Unter Berücksichtigung der maximal ungünstigen Abweichung zwischen der Kostenberechnung und der Kostenfeststellung von +20% (vgl. DrS/2015/077-1) ergibt sich folgendes Bild:

 

EUR

Gesamtkosten der Maßnahme mit allen Kostengruppen nach DIN 276

2.440.200

KG 600 – Ausstattungsgegenstände (Zuständigkeit beim Kreis)

-88.100

KG 730 – eigene Arch.-Ing.-Leistungen (aktivierungsfähig)

-200.000

Fremdfinanzierungsbedarf

2.152.100

 

Gegenüber dem Kostenansatz im Wirtschaftsplan (TEUR 1.700) ergäbe sich damit im ungünstigsten Fall ein voraussichtlicher Mehrbedarf an Fremdfinanzierungsmitteln von rd. TEUR 452.

TEUR 170 des zusätzlichen Finanzierungsbedarfes können durch die o.g. Mittelumschichtungen gedeckt werden, weitere TEUR 282 sollen vorsorglich als Verpflichtungsermächtigung (VE) über einen Nachtrag eingeworben werden.

Die zeitliche Inanspruchnahme der Fremdfinanzierungsmittel erfolgt voraussichtlich entsprechend den Angaben im Wirtschaftsplan 2015 der ISE (2015: TEUR 400; Rest in 2016 als VE).

Der Werkausschuss wird gebeten, das positive Votum des Ausschusses BKS und ggf. des Hauptausschusses in Bezug auf die Raumbedarfe vorausgesetzt, den im ungünstigsten Fall voraussichtlichen Finanzierungsmehrbedarf für das Bauvorhaben „Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Kaltenkirchen und Erweiterung des Gebäudes um zwei Klassenräume“ unter Berücksichtigung der o.g. Mittelumschichtungen zuzustimmen sowie den Sperrvermerk aufzuheben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

Zusätzliche VE für 2016 in Höhe von EUR 282.000,00, die über einen 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015 der ISE eingeworben werden sollen.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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