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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

siehe Anlage 1 – Tabelle

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 31.10.2012 fand eine Besichtigung der Gemeinschaftsunterkunft und ein Abstimmungsgespräch mit den sozialpolitischen Sprechern/Innen der Fraktionen des Kreistages, den Mitarbeitern/Innen des Fachdienstes Soziale Sicherung, der Fachdienstleitung der Ausländerbehörde und den Mitarbeitern/Innen der GMSE statt.

Ziel dieses Treffens war es, den baulichen, personellen und pädagogischen Ist-Zustand der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Schackendorf darzustellen.

Das Betreiben einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) ist eine freiwillige Leistung des Kreises und stand in den letzten Jahren jederzeit unter dem Vorbehalt einer anderen politischen Entscheidung. Dies hatte zur Folge, dass Instandhaltungsmaßnahmen nur im absolut notwendigen Umfang erfolgten.

Die Verwaltung wurde aufgefordert:

-          Eine Darstellung des Investitionsbedarfes vorzulegen mit dem Ziel, die notwendigen Standards einzuhalten (ISE), auch in Bezug auf die Betreuung (Soziale Sicherung).

-          Alternativ soll überschlägig dargestellt werden, welcher Investitionsbedarf bei einer Neuausrichtung der GU mit dem Standard einer Jugendherberge und einem umfassenden Betreuungsansatz unter Einbeziehung der Bewohner der GU bestehen würde.

Entsprechende Unterlagen sollen der Politik zu Beginn des Jahres 2013 zur Verfügung gestellt werden.

In einer gemeinsamen Vorlage der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg und des Fachdienstes Soziale Sicherung werden 3 bzw.4 Optionen für eine Veränderung der Unterbringungssituation bezogen auf die Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf und für die Betreuung der Menschen im und nach dem Asylverfahren dargestellt:

-          Die aktuelle Situation/Status quo

-          Veränderungsvorschläge /Abarbeitung des Sanierungsstaus

-          Optimierungsmöglichkeiten  (Erhöhung des Standards in Anlehnung an die Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragten).

Die Anlage 1 der Vorlage bezieht sich auf die Betreuung der Menschen, die Anlage 2 auf die baulichen Maßnahmen in der Gemeinschaftsunterkunft.

 

Vorangestellt  einige Daten :

Zahl der Leistungsberechtigten (Asylbewerberleistungsgesetz) nach Aufenthaltstitel (Stand 31.12.2012) im Kreisgebiet:

-          mit einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) :                                        225

-          mit einer Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung):          145

-          mit einer Aufenthaltserlaubnis wegen des Krieges in ihrem Heimatland :   134

-          aus sonstigen Gründen:                                                                                   7

                                                                                          GESAMT:                511

 

Davon leben in der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf am 18.01.2013:

Männer: 22

Frauen:  18
 

Kinder:   0 - 6 Jahre  11     7 - 14 Jahre    5     15 - 21 Jahre   3

Nationalitäten: Afghanistan (18), Armenien (1), Aserbaidschan (2), Ghana (2),

                        Irak (3), Iran (4), Pakistan (1), Russische Föderation (2), Serbien (10),
                        staatenlos (1), Syrien (9), Türkei (4), Vietnam (2)

 

Einnahmen:

-          Betreuungspauschale des Landes für dezentral untergebrachte Asylbewerber von 63,91€ pro Person und Quartal:

2011 =       16.258,68 €

2012 = ca. 35.000,00 €

 

-          Nutzungsentgelt des Landes für die Gemeinschaftsunterkunft von 67.210,32 € im Jahr (Land 70 % / Kreis 30 %). Mit Erlass vom 22.01.2013 (Anlage 1b zur Vorlage) hat das Land zugesagt, sich mit 70% an einem Maßnahmenpaket für die Instandsetzung zu beteiligen. Eine Deckelung der Landesmittel ist zu erwarten.

 

-          Beteiligung des Landes mit 70 % an den Personalkosten in der Gemeinschaftsunterkunft von 1,5 Vollzeitstellen. Das sind ein Hausmeister mit 28,5 Wochenstunden und eine Hausleitung mit 30 Stunden wöchentlich. Die Anerkennung einer weiteren 0,5-Hausmeisterstelle wurde mit Erlass vom 22.01.2013 zugesagt.

 

Verteilungs- und Unterbringungskonzept für den Kreis Segeberg:

Die vom Kreis unterzubringenden Asylsuchenden werden vorrangig in der Gemein-schaftsunterkunft untergebracht und nach einer Zeit von ca. 6 Monaten in die Kommunen des Kreises weiterverteilt. In dieser Zeit sollen sie auf das Leben in der neuen Gemeinde vorbereitet werden. Aufgrund der vielen Zuweisungen, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2012, mussten die Asylsuchenden zum Teil direkt in die Gemeinden verteilt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

1.Es entstehen zusätzliche Kosten für die Parallelbesetzung der Stelle für die Betreuung der Menschen im Asylverfahren und der Projektleitung  von ca. 10.000,00 €. Die Mittel stehen über das Projekt XENOS bzw. die Betreuungspauschale zur Verfügung.

 

2.Die Kosten für eine  0,5  Hausmeisterstelle von ca. 18.750,00 € im Jahr belasten den Kreis mit 30 %, das sind 5.625,00 € im Jahr. Für 6 Monate zahlt das Jobcenter 1.800,00 €.

 

3. Für die zusätzliche Vollzeitstelle zur  Betreuung der Menschen im Asylverfahren sind 50.000,- € im Jahr anzusetzen.

 

4.Die Mittel für den Dolmetscherpool können im Teilplan 313 bereitgestellt werden.

 

 

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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