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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2012/105-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 11.09.2012 wurde die Verwaltung gebeten, die Vorlage DrS/2012/105 um Angaben zur Konnexität, zu Referenzzahlen, insbesondere aus dem Benchmark und zur Priorisierung zu machen. Insgesamt sind alle im Folgenden aufgeführten Stellenzugänge von hoher Priorität, da verwaltungsintern bereits eine Vorauswahl getroffen wurde, die in diese Vorlage aufgenommen wurde. Diese Angaben sind im ergänzend zu dem ursprünglichen Text der Vorlage kursiv dargestellt.

 

Darüber hinaus werden in dieser Vorlage folgende weitere Stellen genannt, die in den laufenden Text eingearbeitet wurden und auch kursiv dargestellt sind:

 

  •   0,20 Stelle   im FD 30.00 – Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht
  •   2,00 Stellen im FD 11.00 – Personal und Organisation
  •   1,50 Stellen im FD 50.30 – Eingliederungshilfe
  • 13,05 Stellen statt 3,5 Stellen im FD 51.33 – Sozialpädagogische Hilfen
  •   0,25 Stelle   im FD 40.00 – Schulangelegenheiten
  •   0,50 Stelle   im FD 61.00 – Planung und Tiefbau

 

Weggefallen ist eine 0,5 Stelle im FD 50.00 – Soziale Sicherung –. Die Stadt Kiel hat beschlossen, ab dem 01.01.2013 die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge für den Kreis Segeberg wahrzunehmen. Die somit frei werdende Stelle beim Kreis kann daher für den Bereich der Kurzzeitpflege und der Asylangelegenheiten eingesetzt werden.

 

Eine Übersicht über alle neuen Stellen ist in der Anlage 1 beigefügt.

 

 

A: Stellen, für die kein Beschluss der Politik vorliegt und die nicht fremdfinanziert sind.

 

FB L

 

FD 30.00 - Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht

 

Zugänge

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

0,50 Stelle

Jurist

L

1115

37.100 €

0,2 Stelle

Assistenz

L

1115

  9.600 €

 

Für den Teilplan 1115 ist es insbesondere in der Kommunalaufsicht zu einer Zunahme der Fallzahlen gekommen. Hierfür ist im Jahre 2012 eine Erhebung der Fallzahlen vorgenommen worden, die bis zum 30.07.2012 ca. 50  Fälle umfasst. Die zu bearbeitenden Fälle sind in ihrer Komplexität und Schwierigkeit gravierender als in den Vorjahren. Die anfallende Arbeit konnte nur durch erhebliche Überstunden, Fremdvergabe an externe Rechtsanwälte und Gutachter und Nichtantritt von Urlaubsansprüchen aufgefangen werden. Vor allem die Kosten für die externe Vergabe rechtfertigen betriebswirtschaftlich die Kosten für die eingestellte Stelle im Teilplan 1115 in Höhe von 37.100 €.

 

Bisher wurde das Rechtsamt schon in seiner vielfältigen Arbeit durch die wiederholte Abordnung von Assessoren aus dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein unterstützt. Die letzte Abstellung endete bereits am 31.10.2010. Trotz Notwendigkeit zur Erledigung des Arbeitsanfalles im Rechtsamt ist eine weitere und zukünftige Abstellung durch das Innenministerium nicht in Aussicht gestellt worden; vielmehr wurde den vorherigen Fachdienstleitern Wolf und Grandt eine Absage erteilt, welche auch mit einer negativen Prognose für die weiteren Jahre versehen wurde.

 

Ebenso ist im Teilplan 1115 aufgrund der Zunahme der Rechtsfälle auf der Stelle der Assistenz zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen gekommen. Für den Arbeitsplatz der Assistenzliegt eine Personalbemessung mit einem aktuellen Ergebnis vor. Diese beinhaltet eine ausführliche Dokumentation. Eine Auswertung und die fachliche Feststellung kommen zu dem Ergebnis, dass jetzt schon Aufgaben aufgrund des hohen Arbeitsanfalles suboptimal erfüllt werden. Deshalb ist die Notwendigkeit einer Erhöhung des Stellenumfanges für die Assistenz in Höhe von 0,2 – ohne Berücksichtigung eines etwaigen Mehrbedarfes für eine halbe Juristenstelle – gegeben.

 

Ergebnis: Es liegt ein nachgewiesener Bedarf von 0,5 Stelle EG 13/A 13 und 0,2 Stelle EG 6 vor.

 

Aussagen zur Konnexität und zum Benchmark können nicht getroffen werden. Die Stellen haben eine sehr hohe Priorität.

 

 

FB I – Zentrale Steuerung

 

FD 11.00 – Personal und Organisation

 

Zugänge

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

1,50 Stelle

Personalplanung/
-entwicklung, -führung

I

1114

94.200 €

0,50 Stelle

Sachbearbeitung Allgemeine Dienste, insbesondere Arbeitsschutzangelegenheiten

I

1114

27.700 €

 

Die gehobene Sachbearbeitung im Bereich Personalplanung und -entwicklung ist dringend erforderlich, um über das operative Tagesgeschäft hinaus langfristige Maßnahmen der Personalplanung und -förderung zu entwickeln und durchzuführen. Die Aufgaben der Personalentwicklung, der Aus- und Fortbildung wurden in der Vergangenheit mit 50 % der regulären Arbeitszeit auf einem Arbeitsplatz wahrgenommen. Die Personalplanung oblag bislang der Fachdienstleitung. Der reale Bedarf erfordert ein wesentliches Mehr:

 

Personalbedarfsplanung:

Bislang wurde diese Aufgabe operativ, d. h. im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung wahrgenommen. Die demografische Entwicklung, der (kommende) Fachkräftemangel sowie die Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung erfordert eine langfristige Planung und Herangehensweise.

 

Personalgewinnung:

Personalgewinnung ist auch bei der Kreisverwaltung – vgl. Fluktuation im Allgemeinen Sozialen Dienst – erheblich arbeitsintensiver und umfassender geworden. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz stellt höhere qualitative Anforderungen an die Transparenz des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens. Um externes Personal zu gewinnen, muss das Verfahren insgesamt durch den Einsatz neuer Medien, durch die Gestaltung des Ausschreibungstextes, durch die Führung von sog. Feedback-Gesprächen etc. optimiert werden.

 

Personalförderung und -entwicklung:

Ein Schwerpunkt der Personalarbeit wird in den kommenden Jahren die Qualifizierung des Kreispersonals sein, da externe Bewerber nicht mehr im gewohnten Maße zur Verfügung stehen. Hier ist fachliche Fortbildung im Sinne einer Anpassungs-, Aufstiegs- und Nachwuchsqualifizierung erforderlich. Andererseits ist die Arbeitsverdichtung so groß, dass auch Fortbildungen in den Bereichen Methoden-, Konflikt- und Kommunikationskompetenz sowie im Konfliktmanagement angeboten werden müssen. Die Verwaltung wird den Ansatz von 0,4 % der Bruttogehälter für fachbezogene Fortbildungen erheblich steigern müssen. Diese Mittel müssen zentral (mit-)gesteuert werden, um diese optimal und wirtschaftlich einzusetzen. Die Realität sieht so aus, dass derzeit zahlreiche Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung dringende fachliche Fortbildungen aus Überlastung/Zeitmangel nicht wahrnehmen können. Dies führt dazu, dass selbst der geringe Fortbildungsansatz in den Fachbereichen nicht in vollem Umfang beansprucht werden kann. Bei zentraler Steuerung könnten nicht beanspruchte Gelder anderen Bereichen zur Verfügung gestellt werden.

 

Personalführung:

Um die oben genannten Maßnahmen der Personalförderung effektiv und effizient durchzuführen, bedarf es wiederum des konsequenten Einsatzes der Instrumente der Personalführung wie Mitarbeitergespräche und regelmäßige Beurteilungen. Hierzu muss den Führungskräften in der Gesamtverwaltung Unterstützung gewährt werden können, da aufgrund der dezentralen Ressourcenverantwortung die Personalführung in der Verantwortung der Fachbereichs- und Fachdienstleitungen liegt.

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement:

Diese Aufgabe ist heute anspruchsvoller denn je, da auch psychosomatische Erkrankungen in der Kreisverwaltung „angekommen“ sind. Das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement sowie der sog. Gesundheitskalender für die Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung müssen angeboten werden und eine hohe Akzeptanz finden. Ein Gesundheitskalender für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung muss angeboten werden. Überlastungsanzeigen aus der gesamten Kreisverwaltung können nicht nur einzelfallbezogen „abgearbeitet“ werden. Sie verlangen vonseiten des Fachdienstes Personal und Organisation eine systematische und langfristige Herangehensweise.

 

Zu den beschriebenen Aufgaben kommt hinzu, dass der Fachdienst Personal und Organisation zum 01.01.2013 die komplette Aufgabe des Personalmanagements für die ISE übernimmt.

 

Der Ansatz von 1,5 Stellen ist reell angesetzt. Neue Aufgabenfelder wie Krisenintervention und Implementierung eines sog. Coaching für Teams und einzelne Mitarbeiter/innen in den Fachbereichen müssen in Zukunft vom Fachdienst Personal und Organisation mit begleitet werden.

 

Nach der Beschlussfassung im Hauptausschuss am 08.05.2012 (DrS/2012/052) wurde eine 0,5 Stelle im Bereich der Allgemeinen Dienste (altes Hauptamt) besetzt. Diese Besetzung genügt bei Weitem nicht, um die Aufgaben der Allgemeinen Dienste zu leisten. Diese sind folgende: Erarbeitung, Weiterentwicklung und Überwachung der Einhaltung von hausinternen Richtlinien, Dienstanweisungen und Verfahrensabläufen, Leitung des Arbeitssicherheitsausschusses, Koordination des Betriebsärztlichen Dienstes, Ausübung des Hausrechtes, allgemeine Hausherrentätigkeiten, Haussicherheit, Bedarfsermittlung von Büroinventar, Bindeglied zur ISE (Raumzuweisungen, Beschilderung, Einbindung bei anstehenden Baumaßnahmen etc.) und vieles mehr.

 

Bis zur Besetzung der 0,5 Stelle Allgemeine Dienste wurden diese Aufgaben nicht, suboptimal oder durch die Mitarbeiter/innen der Organisation ausgeübt. Dies wiederum geht erheblich zu Lasten der eigentlichen Organisationsarbeit. Prozess- und Verfahrensanalysen, die Einsparpotenziale aufdecken sollen, konnten nicht oder nicht in der notwendigen Qualität durchgeführt werden. Organisationsuntersuchungen dauerten zu lange, weil immer wieder aufgrund aktueller Ereignisse andere Aufgaben erledigt werden mussten. Eine notwendige Zusammenarbeit mit dem Fachdienst IuK z. B. zur Bereinigung von Schnittstellenproblematiken konnte nicht geleistet werden.

 

Die Organisation muss dringend von diesen zusätzlichen Aufgaben entlastet werden. Andererseits müssen im Bereich der Allgemeinen Dienste zahlreiche Aufgaben sofort, zumindest sehr kurzfristig, erledigt werden, so z. B. das Ergreifen von sofortigen Maßnahmen von Folgen von Einbruchsdiebstählen, von Wassereinbrüchen und sonstigen Störfällen, die Bereitstellung von Flächen zur Archivierung von Akten, etc.

 

Bereits in der Vorlage DrS/2012/052 war darauf hingewiesen worden, dass der Zeitumfang der Tätigkeit für die Allgemeinen Dienste mindestens eine halbe Vollzeitstelle ausmacht. Die Ausweisung einer weiteren halben Stelle ist daher dringend geboten.

 

FD 20.00 Finanzen

 

a)   Zugänge

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

       0,50 Stelle

Beschäftigte/Beamter

I

1114

27.400 €

b)   Verlagerung

 

 

 

 

       0,65 Stelle

Beschäftigte

Von ISE zum FB I

1114

35.600 €

 

a)Der Kreis Segeberg ist gem. § 95 o GO verpflichtet, ab dem Jahr 2013 einen Gesamtabschluss zu erstellen. Danach muss der Kreis seinen Jahresabschluss 2013 mit denen des Eigenbetriebes ISE, der BBZ SE und NO, der KSB, der WKS, der SVG und der VGN konsolidieren. Der Gesamtabschluss müsste spätestens zum 30.09.2014 erstellt sein. Um bereits im Jahre 2013 vorbereitend tätig werden zu können, ist eine halbe Stelle für den gehobenen Dienst für den FD 20.00 in den Stellenplan 2013 aufzunehmen. Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Für diese Aufgabe  sind keine freien Personalressourcen im FD 20.00 verfügbar, wie durch eine aktuelle Verifizierung bestätigt wurde.

 

b) Wie in der Drucksache DrS/2012/096 dargelegt wurde , kommt es durch die Dienstleisterrolle des Fachdienstes 20.00 für die ISE neu, zur Verlagerung einer Teilzeitstelle mit 25 Wochenstunden (0,65 Stellen E 10) vom GMSE zum Fachdienst Finanzen (20.00).

Im Ergebnis ist diese Stelle im Stellenplan der ISE neu nicht aufzunehmen, allerdings im Stellenplan des Kreises für den Fachdienst 20.00 als Zugang darzustellen (Verlagerung).

Angaben zur Konnexität und zum Benchmark sind nicht möglich.
Beide Stellen haben höchste Priorität.

 

 

FD 10.50 Informations- und Kommunikationsmanagement (IuK)

 

Die Stelle des Datenschutzbeauftragten wurde inzwischen organisatorisch dem Fachdienst IuK zugeordnet.

 

Zugänge

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

0,50 Stelle

Datenschutzbeauftragter

NN

NN

36.900 €

 

Für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten ist eine 0,5 Stelle einzuwerben.

Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragen ergeben sich aus § 10 Abs. 4 LDSG S-H:

yy(4) Die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte überwacht und unterstützt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der datenverarbeitenden Stelle zum Schutz von personenbezogenen Daten. Sie oder er hat insbesondere
1. auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Einführung von Datenverarbeitungsmaßnahmen hinzuwirken,
2. die Beschäftigten der datenverarbeitenden Stellen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie den sonstigen Vorschriften über den Datenschutz vertraut zu machen,
3. die datenverarbeitende Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten und bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften hinzuwirken,
4. das Verfahrensverzeichnis zu führen und zur Einsicht bereitzuhalten,
5. die Vorabkontrolle bei der Einrichtung von wesentlichen Änderungen von automatisierten Verfahren durchzuführen.

 

Bisher wurden diese Aufgaben suboptimal wahrgenommen. Eine aktuelle formale Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in der Kreisverwaltung Segeberg gibt es nicht. Auf EU-Ebene wird durch eine Verordnung jede öffentliche Dienststelle verpflichtet werden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese konkrete rechtliche Vorgabe gab es in der Vergangenheit nicht.

Es wurde mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Herrn von der Ohe abgeklärt, dass eine Zuordnung dieser Aufgabe im FD 10.50 rechtlich möglich zulässig ist.

Bezüglich des Stellenbedarfes wurde auf eigene Erfahrungswerte und die Erfahrungen anderer Kreisverwaltungen zurückgegriffen.

 

Eine Aufgabenumverteilung im FD 10.50 – Informations- und Kommunikationsmanagement-ist nicht möglich wegen der anstehenden Projekte und der Notwendigkeit, ausreichende Ressourcen für die Optimierung von Schnittstellenproblematiken vorzuhalten.

Eine im April 2013 frei werdende 0,5 Stelle in der IuK muss eingesetzt werden, um den vorgeschriebenen Ausbau einer Geodateninfrastruktur (GDI) voranzutreiben. Das Geodateninfrastrukturgesetz und die daraus resultierende Landesverordnung schreibt die Einrichtung von GDI-Stellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten vor. Das Land geht dabei von einem Personalbedarf von 2 Stellen pro Kreis aus. Da der Kreis Segeberg ein Geodateninformationssystem bereits seit 2004 mit 0,5 Stelle führt und insofern über eine gewachsene Struktur verfügt, geht die Verwaltung von einem weiteren Bedarf von „nur“ einer Stelle aus. Dieser Bedarf soll 2013 mit der frei werdenden 0,5 Stelle gedeckt werden, so dass diese Stelle für den notwendigen Datenschutz nicht mehr zur Verfügung steht. Zur weiteren Begründung wird auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen.

 

Ergebnis: Es besteht ein Bedarf in Höhe von einer 0,5 Stelle E/A 10.

 

Eine Aussage zur Konnexität und zum Benchmark kann nicht getroffen werden.

Die Einrichtung dieser Stelle hat höchste Priorität.

 

 

FB II - Ordnungswesen und Straßenverkehr

 

FD 32.00 - Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

 

Zugang

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

2,50 Stellen

Verwaltungsangestellte/
Beamter

II

1221

102.400 €

gesamt

 

Die mit der Änderung des Waffenrechts einhergehende Verpflichtung der Waffenbehörden zur Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen hat sich als zeitintensiver als zunächst angenommen erwiesen. Darüber hinaus entwickeln sich aus der Überprüfung der sicheren Aufbewahrung in vielen Fällen andere klärungsbedürftige Tatbestände, die zusätzliche Arbeit verursachen. Außerdem hat sich die Anzahl von zeitintensiven Überprüfungen hinsichtlich der Erteilung von Waffenbesitzverboten bzw. Entzugsverfahren gesteigert. Eine aktualisierte Organisationsuntersuchung zur Personalbemessung in der Waffenbehörde hat auf Grundlage der aktuellen Arbeitsprozesse und der Fallzahlentwicklung den Mehrbedarf von 2,50 Stellen ergeben. Von den 7.000 Waffenbesitzern konnten bisher ca. 30 % überprüft werden. Eine zeitnahe Überprüfung ist mit dem derzeit vorhandenen Personal nicht möglich, da sich gezeigt hat, dass jährlich nur ca. 500 Überprüfungen mit dem schon befristet aufgestockten Personalbestand erfolgen können.

Außerdem hat sich die Anzahl von zeitintensiven Überprüfungen hinsichtlich der Erteilung von Waffenbesitzverboten bzw. Entzugsverfahren in den letzten 2 Jahren von ca. 10 auf 30 Fälle verdreifacht.

 

Darüber hinaus erfolgt zum 01.01.2013 die Einführung eines Nationalen Waffenregisters, welches die komplette Übernahme aller vorhandenen Daten erfordert. Ob hierdurch ein personeller Mehrbedarf, zumindest für die Dauer der Umstellungsphase, entstehen wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.

 

Es ergibt sich folgender Stellenbedarf:

Entfristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Stellenplan-Nr. 0.1221.023).

Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
(Stellenplan-Nr. 0.1221.025 = 0,5 Stelle) und

befristete Aufstockung um 1,0 VZK, da sonst die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung der Waffen nicht zeitnah bei allen 7000 Waffenbesitzern im Kreis Segeberg möglich ist

 

Der vom Fachdienst vorgetragene Stellenmehrbedarf ist aus den vorstehenden Gründen (rechtlich) und aufgrund der zunehmenden Fallzahlen begründet.

 

Konnexität

Die Verschärfung der Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Waffen besteht seit der Änderung des Waffengesetzes von Okt. 2002. Sie stellt vorrangig eine Verpflichtung der Waffenbesitzer dar, aber auch die Verpflichtung der Waffenbehörden zur Kontrolle im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Dies gehört zu den originären Aufgaben der Waffenbehörden und stellt keine zusätzliche Aufgabe im Sinne der Konnexität dar. Der Umfang der Überprüfung liegt in der Entscheidung der Waffenbehörden, sofern es mit den Interessen der öffentlichen Sicherheit vereinbar ist. Insofern wurde diese Aufgabe zu Beginn hier nur suboptimal ausgefüllt. Im Hinblick auf die danach bundesweit aufgetretenen Ereignisse sowie der Erfahrungen bei der bisherigen Bearbeitung ist eine weitere und umfangreichere Fortführung dringend geboten. Nur so kann dem Gesichtspunkt der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortungsvoll nachgekommen werden. Der aktuelle Entwurf des Landes zur Gebührenverordnung im Waffenrecht sieht in diesem Zusammenhang (Kontrolle der sicheren Aufbewahrung) aus Gründen des öffentlichen Interesses ausdrücklich keine Möglichkeit zur Gebührenerhebung vor.

 

Vergleichszahlen
Fehlanzeige

 

Priorität

Höchste Priorität, da Sicherheitsrelevant. Die Überprüfung könnte ansonsten nicht fortgeführt werden.

 

 

FD 36.00 - Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse

 

Teilplan 1222 Verkehrsordnungswidrigkeiten 1,00 Stelle

 

Zugänge

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

1,00 Stelle

Verwaltungsangestellte/Beamter

II

1222

40.500 €

 

Im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten ist auf Grundlage der aktuellen Arbeitsprozesse und der Fallzahlentwicklung ein Mehrbedarf von einer Stelle gegeben. Durch Fallzahlsteigerungen im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten ist mit Mehreinnahmen von 60.000 € zu rechnen, die in das Budget 2013 eingeplant wurden. Eine nicht ausreichende personelle Besetzung in diesem Bereich könnte zur Verfristung von Vorgängen und damit zu Einnahmeverlusten für den Kreis führen.

 

 

Ist 2005

Ist 2006

Ist 2007

Ist 2008

Ist 2009

Ist 2010

Ist 2011

erfasste
Fahrzeuge

4.483.619

4.536.141

4.663.791

5.720.799

8.855.641

11.169.796

11.263.191

gemessene
Fahrzeuge

170.114

165.942

162.990

169.284

173.699

169.896

169.901

Verwarnungen

151.102

152.786

151.778

162.196

139.813

119.668

118.188

Bußgeld-
bescheide

26.282

25.373

25.561

21.839

18.808

16.688

21.382

Mahnungen

8.554

7.691

6.893

6.198

5.554

4.969

5.936

Vollstreckungsersuchen

7.003

6.197

4.456

4.318

3.917

3.450

3.702

Erzwingungshaftanträge

2.358

1.904

873

1.393

817

1.031

821

Fahrverbote

1.706

1.536

1.379

1.254

991

961

1.353

 

Bei der neu zu schaffenden Stelle sollte sich die Aufgabenwahrnehmung zu ca. 60 % auf den Bereich „Verkehrsordnungswidrigkeiten - Geschwindigkeitsüberschreitungen“ und zu ca. 40 % auf den Bereich „Verkehrsordnungswidrigkeiten: unterschiedliche Messverfahren, Unfälle, Drogen, Alkohol, Privatanzeigen, Anzeigen von verschiedenen Behörden, besondere Parkverstöße und Geschwindigkeitsüber-, Abstandsunterschreitungen ahnden“ erstrecken. Diese Aufgabenübertragung entspräche einer Eingruppierung nach Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 a (E 8) des Tarifvertrages für den allgemeinen Verwaltungsdienst.

 

Im Fachdienst 36.00 - Verkehrsordnungswidrigkeiten - bestehen große Schwankungen im Arbeitsaufkommen durch

-       Ausfall Messgerät

-       Witterungsbedingte Einflüsse wie Schnee und Eis

-       Aktuell: die Anschaffung eines neuen zusätzlichen Messgerätes

-       Sonderaktionen der Polizei - dem Umstand entsprechend - nicht angekündigt

-       Kurze Verjährungszeiten sind zu berücksichtigen, d. h. Rückstände können nicht zeitnah aufgearbeitet werden.

 

Die Einführung der elektronischen Akte führt zu hochkonzentrierten, insgesamt stärker belastenden Tätigkeiten an den Bildschirmarbeitsplätzen. Diese Situation verstärkt sich durch die hohe Arbeitsauslastung, was häufig zu krankheitsbedingten Fehlzeiten führt. Durch die vorgeschlagene Besetzung von einer vorhandenen und einer zusätzlichen Stelle könnte flexibel hinsichtlich der Aufteilung in Endziffern der Aktenzeichen auf die einzelnen SachbearbeiterInnen und in Vertretungsfällen und Bearbeitungsspitzen auf die dargelegten Schwankungen im Arbeitsaufkommen reagiert werden.

 

Ergebnis: Stellenbedarf 1,0 Stelle E 8 (Möglichkeit der Refinanzierung durch Mehreinnahmen von 60.000 €).

 

Konnexität

Nicht gegeben, da der Kreis Segeberg selbst den Umfang der Verkehrsüberwachung, mit der nicht unerhebliche Überschüsse erwirtschaftet werden, steuern kann. Allerdings wäre eine Reduzierung des Umfangs der Verkehrsüberwachung mit Mindererträgen verbunden und wäre der Verkehrssicherheit nicht dienlich. Ohne entsprechende Umsetzung des Stellenmehrbedarfs wäre aufgrund der teilweise sehr kurzen Bearbeitungsfristen mit der Verfristung von Vorgängen und damit mit Mindererträgen für den Kreis Segeberg zu rechnen.

 

Vergleichszahlen

Werden demnächst im Rahmen des Benchmarks vorliegen.

 

Priorität

Aufgrund der Fallzahlentwicklung ist mit Mehrerträgen zu rechnen, die bereits in die Haushaltsplanung 2013 aufgenommen wurden. Sollte die Stelle nicht besetzt werden ist mit der Verfristung von Vorgängen zu rechnen. Entsprechend müssten die zu erwartenden Erträge angepasst werden. Die Stelle trägt sich also selbst und sollte daher außerhalb einer Priorisierung betrachtet werden.

 

 

FB III - Soziales, Jugend, Bildung

 

FD 50.30 - Eingliederungshilfe

 

Zugänge

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

0,50 Stelle

Systembetreuung Fachanwendung, befristet für 3 Jahre

III

3113

23.000 €

1,00 Stelle

Eingliederungshilfe

III

3113

57.100 €

 

Eingliederungshilfe gewährt Leistungen für Menschen, die durch eine Behinderung im Sinne des SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Das Leistungsspektrum umfasst Maßnahmen im Kinderbereich (Frühförderung, Integrative Kindergärten, Schulassistenz über Leistungen im Erwachsenenalter – Wohnen im stationären, teilstationären und ambulanten Setting, in Werkstätten und sonstige Beschäftigungsstätten und Tagessstruktur für Senioren).

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den Fachdienst Eingliederungshilfe folgende zusätzliche Stellen einzurichten:

1 Stelle A 10 EG 9 als Sachbearbeitung

Eine 0,5 Stelle EG 8 als Systembetreuer für die Fachanwendung, befristet für 3 Jahre

 

 

Der Bereich der Eingliederungshilfe ist durch steigende Fallzahlen gekennzeichnet. Für den Kreis Segeberg liegt folgende Entwicklung vor.

 

nach Hilfeart

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

Vollstationär

520

493

482

480

492

542

579

Vollstationäre Hilfe zur Überwindung       bes. soz. Schwierigkeiten

5

3

-

-

-

-

-

Werkstatt (insgesamt)**

 

 

 

 

 

718

821

Teilstationäre Betreuung
Erwachsener **

142

150

150

160

262

287

238

Teilstationäre Betreuung
Kinder

256

256

251

293

297

299

301

Internate

19

19

27

27

22

33

28

stationäre Hilfen*

942

921

910

960

1073

1161

1.146

stat. Hi. einschl. Werkstatt*

 

 

 

 

 

1879

1.967

*Änderung der Statistik, andere Darstellung der Werkstattfälle ab 2010, deshalb Gesamtzahl nicht vergleichbar

 

Ambulante Betreuung
Erwachsener

367

425

491

787

903

1043

1.121

Hilfsmittelversorgung incl. Kfz.- u. Wohnungshilfen

28

6

30

25

17

35

35

Fahrdienst für behinderte
Menschen

43

33

36

38

38

43

46

Ambulante Frühförderung

183

201

208

277

302

314

330

Ambulante Betreuung
Schulkinder

72

102

80

92

90

100

126

Ambulante Hilfen

693

767

779

1.156

1.295

1.535

1.658

Alle Hilfen, teilweise Mehrfachbezug

1.635

1.688

1.689

2.116

2.368

3.414

3.625

 

 

 

 

 

 

 

 

** erstmalig auch die Personen, die sowohl ambulante als auch teilstationäre Leistungen erhalten

 

 

 

Die Auswertungen beziehen sich auf die Verlaufszahlen, da ein Teil der Fälle zeitlich befristet bewilligt werden, um Fallverläufe, Zielerreichung ggf. Wechsel eine Maßnahme oder eines Angebotes geprüft werden. Die Fallentwicklungen im Bereich des ambulant betreuten Wohnens zeichnen sich durch Zugänge im Bereich der psychisch erkrankten Menschen aus.

Die von der Eingliederungshilfe betreuten Kunden sind aufgrund ihrer Behinderung häufig besonders schutzbedürftig und werden, wie auch teilweise in der Jugendhilfe, von freien Trägern betreut. Fragen der Qualitätssicherung der Anbieterlandschaft sind bereits thematisiert und bilden einen Arbeitsschwerpunkt in den folgenden Jahren. 

 

Die Arbeit im Fachdienst ist seit März 2012 nach regionalen Gesichtspunkten organisiert, insgesamt in drei Räumen – Team Segeberg, Team Kaltenkirchen und Team Norderstedt. Die Teams sind interdisziplinär besetzt durch Verwaltungskräfte und Sozialpädagogen. Die regionale Struktur wurde gewählt, um Erstgespräche vor Ort anzubieten und verstärkt bei Erstanträgen zu steuern. Die fallunabhängige Arbeit im Sozialraum soll intensiviert werden, dem Ziel Inklusion Rechnung getragen werden.

Nachdem nunmehr die ersten 7 Monate in der neuen Struktur gearbeitet wurde, erfolgte eine Auswertung der Auslastung.

Insgesamt sind von Seiten der Verwaltung 9 Personen mit einem Anteil von 7,561 Vollzeitstellen in der Sachbearbeitung beschäftigt. Das bedeutet, dass auf einer Stelle rund 480 Hilfegewährungen bearbeitet werden. Die Erstberatung vor Ort soll zusätzlich zu der bisherigen Bearbeitung geleistet werden. Inzwischen wurde von den Mitarbeiter/innen eine Überlastungsanzeige gestellt.

 

Im Bereich des Landesvereins für Innere Mission steht zudem in 2013 eine Umstrukturierung an. Es werden ein Teil der Fälle aus dem Bereich der Hilfe zur Pflege, überwiegend mit Pflegestufe 0, in den Bereich der Eingliederungshilfe abgegeben. Zurzeit gehen die Schätzungen davon aus, dass ca. 60 Fälle vom Fachdienst Hilfe zur Pflege in den Eingliederungshilfebereich wechseln werden.

Bei einer Schätzung der mittlere Bearbeitungszeit für Erstanträge einschl. der weiteren Bearbeitung im Fallverlauf (Bekleidungsbeihilfen, Regelsatzanpassungen, Urlaubbeihilfen, Platzfreihaltegeld, Kostenbeiträge, Krankenversicherungsschutz, Hilfeplanung usw.) gehe ich von 784 min aus, bei Weiterbewilligungen von 622. Für geschätzt 20 Erstanträge pro Jahr und 40 Weiterbewilligungen sind das für die neu aufwachsenden Aufgaben 40.560 min. Die Jahresarbeitszeit beträgt 95.879 min.

Alle Neuanträge werden schon jetzt zunächst von der Eingliederungshilfe bearbeitet. Es ergibt sich ein Stellenanteil von rd.42 % aus dem neuen Aufgabenzuwachs, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Bearbeitungstiefe auf unseren Arbeitsplätzen mit der derzeitigen Personalausstattung nicht geleistet werden kann und suboptimal gearbeitet wird, wie auch schon die Fallzahlen pro Sachbearbeiter zeigt.

Der Stellenmehrbedarf ist neben Steuerungsmöglichkeiten und den ständig wachsenden Fallzahlen durch diesen Aufgabenzuwachs begründet.

 

Eine Verlagerung des Stellenanteils durch den Bereich der Hilfe zur Pflege ist nicht möglich, aufgrund der demographischen Entwicklung und der dadurch bedingten Fallzahlensteigerungen.

 

Der Fachdienst Eingliederungshilfe und der Fachdienst Hilfe zur Pflege arbeiten mit der Fachanwendung LämmKomm.

 

Die Fachanwendung wird zurzeit in der Eingliederungshilfe rein als Buchungsprogramm genutzt, obwohl Bescheide hinterlegt werden könnten, die Buchungssystematik angepasst, Auswertungen gefahren und das Hilfeplanverfahren hinterlegt werden könnten.

 

Diese Einstellungen im Programm könnten Arbeitszeit in der Sachbearbeitung und Hilfeplanung sparen. Zurzeit werden alle Bescheide in Word geschrieben, ohne dass die Daten automatisch übertragen werden, Auswertungen erfolgen händisch und ein Hilfeplanverfahren ist noch nicht angelegt. Eine Optimierung der Arbeitsabläufe ist dringlichst erforderlich und würde sich finanziell durch bessere Arbeitsabläufe auswirken.

Aus diesem Grund befristet für 3 Jahre die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle beantragt.

 

 

FD 51.33 Sozialpädagogische Hilfen

 

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

Zugänge befristet auf 3 Jahre

 

 

 

0,60 Stellen

Sozialpädagoge/-in

III

3632

32.640 €

1,20 Stellen

Sozialpädagoge/-in

III

3633

65.280 €

0,60 Stellen

Sozialpädagoge/-in

III

3634

32.640 €

0,60 Stellen

Sozialpädagoge/-in

III

3635

32.640 €

0,50 Stellen

Jugendhilfeplanung

III

3939

30.300 €

Zugänge unbefristet

 

 

 

1,41 Stellen

Sozialpädagoge/-in

III

3632

76.704 €

2,82 Stellen

Sozialpädagoge/-in

III

3633

153.408 €

1,41 Stellen

Sozialpädagoge/-in

III

3634

76.704 €

1,41 Stellen

Sozialpädagoge/-in

III

3635

76.704 €

2,00 Stellen

Qualitätsmanagement
Kinderschutz

III

3632

106.600 €

0,50 Stellen

Sekretariat Jugendamt

III

3639

21.150 €

 

Seit der letzten Organisationsuntersuchung 2009 und den damit verbundenen Stellenanpassungen sind im Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes (ASD) weitere, erheblich gestiegene Arbeitsanforderungen zu erfüllen. Dies ist begründet in Fallzahlensteigerungen, gesetzlichen Änderungen und verschärften Vorgaben für die Aufgabenerledigung im Bereich des Kinderschutzes.

Darüber hinaus ist eingedenk des „Segeberger Kinderschutzfalls“ ein besonderes Augenmerk auf die für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung des ASD notwendigen Ressourcen zu richten.

 

  1. Fallzahlenveränderung:

Bereits in der Vorlage DrS/2012/089 zur JHA-Sitzung am 06.09.2012 wurde der Personalmehrbedarf aufgrund gestiegener Fallzahlen (und bei unveränderter Aufgabenerledigung) dargestellt. Das Ergebnis war ein Stellenmehrbedarf von 2,0 VZ-Stellen für den ASD (= Gesamtkosten 108.800 EUR p.a.).

 

  1. Qualitätsmanagement Kinderschutz und Frühe Hilfen:

Ebenfalls mit Vorlage DrS/2012/089 ist der gestiegene Arbeitsaufwand aufgrund der erhöhten Qualitätsanforderungen mit 1,0 VZ-Stelle angegeben. Nach nochmaliger Überprüfung ergibt sich ein Mehraufwand für

  1. Umsetzung der § 4 Bundeskinderschutzgesetz (KKG) und § 8 b SGBV III (Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Personen, die mit Kindern beruflich in Kontakt kommen, eine insofern erfahrene Fachkraft zur Verfügung zu stellen).
  2. §§ 2 und 3 KKG Ausbau Netzwerk Frühe Hilfen  und Familienhebammen, Lokale Netzwerk-Arbeit, „Willkommensbesuche“ bei Neugeborenen

Insgesamt ergibt sich ein Mehrbedarf i.H.v. 2,0 VZ-Stellen (= Gesamtkosten 106.600 EUR p.a.).

 

  1. Projektleitung Sozialraumorientierung

Die Vorlage DrS/2012/089 begründet weiterhin einen zeitlich begrenzten Mehrbedarf für die Jugendhilfeplanung bzw. für die Koordinierung des Projektes Sozialraumorientierung. Die Koordination des sozialräumlichen Umbaus der Jugendhilfe im Kreis Segeberg erfordert aufgrund der Komplexität und des Projektumfangs zusätzlichen Personaleinsatz. Daher soll der bislang mit ca. einer halben Stelle für die Sozialraumorientierung eingesetzte Jugendhilfeplaner für die Dauer von drei Jahren ganz für die Projektleitung freigestellt werden. Für die übrigen Aufgaben der Jugendhilfeplanung soll für diesen Zeitraum eine 0,5 VZ-Stelle Jugendhilfeplanung für die Dauer von drei Jahren eingerichtet werden (= Gesamtkosten 30.300 EUR p.a.).

 

  1. Überprüfungen von Kindeswohlgefährdungen:

Gem. § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wie auch bei der Überprüfung fehlender Vorsorgeuntersuchungen gem. § 7 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) muss sich der öffentliche Träger der Jugendhilfe „einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung verschaffen“. Dies gilt sowohl in akuten Fällen  wie auch in den häufiger auftretenden Fällen latenter Kindeswohlgefährdung (Überprüfungsbesuche). Zudem müssen recht umfangreiche Schutzkonzepte erarbeitet und überwacht werden (§ 1 SGB VIII – Wächteramt). Zur Vermeidung von Fehleinschätzungen soll zukünftig häufiger oder sogar regelhaft  nach dem sog. „Vier-Augen-Prinzip“ gehandelt werden. Zur fachlichen Einschätzung von Gefahrensituationen ist die kollegiale Beratung zwischen mehreren Fachkräften und mit den Vorgesetzten deutlich umfangreicher und frei von Termindruck durchzuführen. Allein aus diesen Anforderungen ergibt sich ein Mehrbedarf im Umfang von 3,5 VZ-Stellen (= Gesamtkosten 190.400 EUR p.a.).

 

  1. Hilfeplanung:

Hilfen sollen zukünftig lebensweltnaher und flexibler gestaltet werden (Sozialraumorientierung). Hierzu müssen Entscheidungen zur Einrichtung von Hilfen zur Erziehung (HzE) und deren passgenaue Hilfeplanung intensiver und mit mehr Beteiligten geführt, sowie direkter, ggf. auch kurztaktiger als bisher durchgeführt werden. Das Instrument des „Familienrats“ soll als Hilfeplaninstrument eingeführt werden. Damit werden unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Klienten (§ 5 SGB VIII) stärker als bisher deren eigenen Möglichkeiten zur Problemlösung gefordert und aktiviert. Der dafür zu erweiternde und neue Arbeitsaufwand für Fallanalyse, HzE-Entscheidung, Hilfeplanung und Hilfedurchführung sowie für die Qualitätsentwicklung im Kreisgebiet liegender Heimeinrichtungen bedeutet einen Mehraufwand von zusammen 1,3 VZ-Stellen (= Gesamtkosten 70.720 EUR p.a.).

 

  1. Qualifizierung der MitarbeiterInnen im ASD/Fluktuation:

In den vergangenen Jahren ist die Mitarbeiter-Fluktuation im ASD stark angestiegen und es ist nicht zu erwarten, dass dieser Umstand zurückgeht. Gerade neue, jüngere Fachkräfte sind eher zu Stellenwechseln bereit bzw. fühlen sich aufgrund ihrer individuellen Lebens- und Familienplanung nicht langfristig an eine Stelle gebunden.

Des Weiteren werden sich mit Blick auf die Altersstruktur der ASD-Mitarbeiterschaft in den nächsten Jahren weitere Personalveränderungen vollziehen. Außerdem ist allein aufgrund des zu erwartenden höheren Personalbestandes die absolute Zahl wiederzubesetzender Stellen höher als in der Vergangenheit. Gleichzeitig fällt es immer schwerer, geeignete Fachkräfte anzuwerben, da im Bereich der Sozialpädagogen/innen bundesweit ein erheblicher Fachkräftemangel herrscht. Zuletzt wurde darüber im JHA am 06.06.2012 mittels DrS/2012/089 berichtet.

 

Durch nicht unmittelbar wieder zu besetzende Stellen ergeben sich erhebliche Vakanzen, die durch Vertretungspersonen überbrückt werden müssen. Ebenso sind durch die ASD-Mitarbeiter immer häufiger Langzeit-Vertretungen wahrzunehmen, die durch Mutterschutz und Elternzeit sowie aufgrund von langfristigen Erkrankungen ausgelöst werden. In der Folge treten längere Zeiten suboptimaler Aufgabenwahrnehmung ein, was mit den Ansprüchen an einen gelingenden Kinderschutz nicht vereinbar ist. Auch eine effiziente Hilfeplanung leidet unter fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten darunter.

 

Unmittelbare Folge jeder nicht besetzten ASD-Stelle bzw. einer immer weniger ausreichenden Stellenausstattung ist zwangsläufig, dass pro „Fall“ weniger Arbeitszeit zur Verfügung steht, was auf die Qualität und das Controlling der Hilfen negative Auswirkungen hat.

 

Den vorgenannten Mängeln soll durch die Einrichtung einer sog. „Springer-Stelle“, befristet auf 3 Jahre (Konsolidierung SRO) je Jugendamtsregion abgeholfen werden.

 

Die Einarbeitung neuer Fachkräfte konnte in der Vergangenheit nicht optimal sichergestellt werden. Dem soll durch ein festgeschriebenes Einarbeitungsprogramm begegnet werden, das wegen seines Umfangs im ersten Arbeitsjahr je neuer Fachkraft mit ca. 0,25 VZ-Stellen­umfang für nicht fallbezogene Arbeit zugerechnet werden soll.

 

Die bereits begonnene Qualifizierung aller MitarbeiterInnen des ASD soll im Jahr 2013 deutlich intensiviert (vgl. Vorlage DrS/2012/_ _ _) und Anfang 2014 abgeschlossen werden. Dieser einmalige Arbeitsmehraufwand bleibt bei der Berechnung der hier vorgenommenen Ermittlung des zusätzlichen Mehraufwandes allerdings weitgehend unberücksichtigt.

Zusammengenommen ergibt sich aus dem in diesem Abschnitt beschriebenen Mehrbedarf ein Umfang von 3,25 VZ-Stellen (= Gesamtkosten 176.800EUR p.a.).

 

  1. Sekretariatsaufgaben:

In der Dienststelle Kaltenkirchen sowie im Kreishaus Bad Segeberg besteht für den ASD eine Sekretariatsunterstützung, die unstreitig notwendig und sinnvoll ist. In den übrigen Dienststellen ist diese nicht vorhanden, was dazu führt, dass die Fachkräfte selbst notwendige Sekretariatsarbeiten ausführen. Die Sekretariatsunterstützung in den Familienbüros in Bad Bramstedt (und zukünftig in Bornhöved) deckt nur einen kleinen Teil der notwendigen Arbeiten ab.

 

Eine ausreichende Unterstützung der sozialpädagogischen Fachkräfte wäre durch eine 0,5 VZ-Stelle je Gemeindeteam gegeben. Ein Teil dieses Mehrbedarfs kann durch interne Umverteilungen aufgefangen werden, so dass lediglich eine 0,5 VZ-Stelle zusätzlich einzurichten ist (= Gesamtkosten rund 21.150 EUR p.a.).

 

Personalmehrbedarf FD 51.33 gesamt:

Bei Umsetzung aller unter Ziffern 1 bis 7 aufgeführten Personalbedarfe (unter Einbezug der den in der Vorlage DrS/2012/089 genannten Stellen) müssten gegenüber dem Stellenplan 2012 im Fachdienst 51.33, Sozialpädagogische Hilfen, insgesamt 13,05 VZ-Stellen mit jährlichen Gesamtkosten i.H.v. rd. 704.770 EUR zusätzlich geschaffen werden. Davon sind nach Ansicht der Verwaltung zumindest die 2,0 VZ-Stellen aus Ziffer 2, Qualitätsmanagement Kinderschutz und Frühe Hilfen, als unmittelbare Auswirkung aus dem Bundeskinderschutzgesetz für konnexität-behaftet zu erklären. Derzeit finden zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Sozialministerium Gespräche über einen finanziellen Ausgleich des Landes gegenüber den Kommunen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes statt. Diese Verhandlungen haben allerdings keine aufschiebende Wirkung für die kommunale Verantwortung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Alle weiteren Stellen sind ohne die Möglichkeit, Einnahmen Dritter zu erzielen allein aus dem Kreishaushalt zu finanzieren.

 

Als Gegenwert würde der Kinderschutz in deutlich verbesserter Form sichergestellt, die Beauftragung kostenträchtiger Hilfen zur Erziehung könnte nach Zahl und Umfang verringert werden und die Beratung der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Segeberg würde signifikant verbessert werden.

 

Zum Vergleich der Größenordnungen wird darauf hingewiesen: Aktuell sind 130 Kinder und Jugendliche gem. § 34 SGB VIII in Heimeinrichtungen untergebracht. Die jährlichen Kosten allein dafür belaufen sich für das Jahr 2012 auf rund 5.110.000 EUR (hierin enthalten sind keine Ausgaben für Pflegekinder, ambulante Familienhilfen oder andere Hilfen zur Erziehung - HzE). Der oben bezifferte Mehraufwand für den FD 51.33 in Höhe von 705 TEUR beträgt knapp 14 % nur dieser einzelnen Kostenposition.


FD 40.00 Schulangelegenheiten

 

 

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

Zugang befristet auf 5 Jahre

 

 

 

1,80 Stellen

Sozialpädagogische
Assistenz

III

221

62.000 €

0,25 Stellen

Assistenz schulpsychologischer Dienst

III

243

10.500 €

 

 

 

 

 

 

Sozialpädagogische Assistenz

Die Trave-Schule und die Moorbek-Schule haben beantragt, je Schule zum Stellenplan 2013 eine weitere Stelle einer Sozialpädagogischen Assistentin auszuweisen.

 

Beide Schulen haben die Schülerinnen und Schüler benannt, die schon jetzt und ab dem Schuljahr 2012/13 in der Anzahl zunehmend schwer mehrfachbehindert sind und einen deutlich erhöhten Assistenzbedarf erfordern.

 

Nach den Ermittlungen ergibt sich bei der Trave-Schule bei insgesamt 24 Schulkindern eine erhöhte Assistenz, die sich in Tagespflegestunden ausgedrückt auf einen Bedarf von 102 Std. errechnet. Davon können derzeit durch vorhandenes Personal (9 soz.päd. Assistentinnen, FSJ und BFDler) 95,50 Tagesstunden abgedeckt werden. Verbleibt ein Fehlbedarf von 6,5 Stunden/Tag.

 

Bei der Moorbek-Schule verhält es sich ähnlich. Hier ergibt sich bei insgesamt 23 Schulkindern ein erhöhter Assistenzbedarf, der sich auf 76 Tagesstunden errechnet. Durch vorhandenes Personal können davon 69,5 Tagesstunden abgedeckt werden. Es verbleibt ein Fehlbedarf von 6,5 Tagesstunden.

 

Die Fehlbedarfe an beiden Schulen können nicht durch Mitarbeiter im Freiwilligendienst abgefangen werden. Der Assistenzbedarf ist so speziell, dass hier nur ausgebildete Sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten zum Einsatz kommen können.

 

Die einzurichtenden Stellen wären mit einer Wochenstundenzahl von 32,5 Stunden zu versehen. Die Vergütung erfolgt nach S4 bei Ferienregelung.

 

In der mittelfristigen Erwartung rückläufiger Schülerzahlen auch im Bereich der Förderzentren erscheint es angebracht, die für die beiden Schulen beantragten Stellen zu befristen.

 

Eine Befristung auf 5 Jahre beginnend mit dem 02.01.2013 und auslaufend mit dem Schuljahresende 2016/17 erscheint hier eine angemessene Lösung. Die Schülersituation an den Förderzentren G wäre fortlaufend zu beobachten.

 

Assistenz schulpsychologischer Dienst

Die Schaffung einer 0,25 Assistenzstelle für den Schulpsychologischen Dienst ist notwendig, da diese Tätigkeit die persönliche Erreichbarkeit der Beratungsstelle des Schulpsychologischen Dienstes gewährleisten muss. Das Klientel wird persönlich vorstellig oder nimmt mit der Beratungsstelle telefonischen Kontakt auf. Die Assistenz vereinbart Termine, fertigt Schreiben und stellt Unterlagen für die Schulpsychologin zusammen.

 

Im Rahmen der Klientelkontakte gibt die Assistenzkraft den Hilfesuchenden auch Informationen und Kontaktdaten zu anderen Institutionen und Einrichtungen. Die Kontaktaufnahme mit dem Schulpsychologischen Dienst erfolgt regelmäßig vor dem Hintergrund einer Krisensituation. Umso wichtiger ist es, dass eine persönliche Präsenz in der Beratungsstelle gegeben ist. Diese kann durch die Schulpsychologin selbst, aufgrund von Außendienstterminen und damit verbundener Abwesenheitszeiten, nicht gewährleistet werden. Verschlossene Räumlichkeiten mit Hinweisschildern oder die Annahme von Telefonanrufen via Anrufbeantworter sind keine adäquaten Alternativen. Bei Anwesenheit einer Person (hier der Assistenzkraft) kann diese deeskalierend auf die Gesamtlage einwirken.

 

Der Schulpsychologische Dienst hat bei der Verwaltung einen begründeten Bedarf in Höhe von 0,5 Vollzeitstelle angemeldet. Dieser Bedarf stellt im landesweiten Vergleich die unterste Grenze dar. Soweit nur 0,25 Stellenanteile angemeldet werden, wird der darüber hinausgehende Bedarf durch das vorhandene Personal abgedeckt werden.

 

Bislang wurde die Aufgabe der schulpsychologischen Assistenz im Bereichsbüro der Fachbereiche I, IV und L wahrgenommen. Dies ging zu Lasten der diesem Bereich originär obliegenden Aufgaben. Aufgrund der Tatsache, dass der Fachdienst 40.00 vom Fachbereich L zum Fachbereich III verlagert wurde, wurde die Aufgabe der schulpsychologischen Assistenz im Stellenplan 2013 im Fachbereich III, Teilplan 243, abgebildet. Durch die Anwerbung einer 0,25 Stelle für den Teilplan 243 muss eine Rückverlagerung der Fachbereich I bereitgestellten Stellenanteile in den Teilplan 1114 erfolgen.

 

 

FB IV - Gesundheit für Mensch und Tier

 

FD 53.30 - Gesundheit (Umweltmedizin und Seuchenhygiene)

 

Zugänge

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

1,00 Stelle

Gesundheitsaufseher

IV

4141

46.700 €

 

Am 01.11.2011 wurde die Trinkwasserverordnung geändert. Als Folge dieser Änderungen muss u. a. eine Vielzahl an Hausinstallationen, die einer gewerblichen Nutzung unterliegen, durch das Kreisgesundheitsamt erstmalig erfasst und als Aufgabe nach Weisung fortlaufend überwacht werden. Ca. 1500 Anlagen (Mietwohnungen, Hotels, Beherbergungsbetriebe, Pensionen etc.) fallen im Kreis Segeberg unter diese Regelung. Zusätzlich müssen die 700 Kleinanlagen im Kreis Segeberg nunmehr im Einjahresrhythmus überprüft werden. Im Vergleich zum Zweijahresrhythmus, der vor der Änderung der Verordnung zur Anwendung kam, entspricht dies einer Steigerung um 100 %. Durch das vorhandene Personal an Gesundheitsaufsehern könne die Aufgaben nicht kompensiert werden. Unter Berücksichtigung der Fallzahlen ist eine zusätzliche Stelle Gesundheitsaufseher im Stellenplan zu berücksichtigen.

 

Als Folge gesetzlicher Änderungen und Weisungen der Fachaufsicht muss die Überwachungstätigkeit in den u. a. Bereich erweitert und intensiviert werden. Hierbei handelt es sich überwiegend um Tätigkeiten, die in die Zuständigkeit der Hygienekontrolleure fallen. Um die Weisungsangelegenheiten erfüllen zu können, wird beantragt unter der lfd. Nr. 0.4141.032 im Stellenplan die Hygienekontrolleur-/Gesundheitsaufseherstellen um eine 1,0 Stelle ab 2013 zu erhöhen.

 

Durch das Gesetz zur Änderung gesundheitsrechtlicher Regelungen vom 20.06. 2011 wurde das Gesundheitsdienstgesetz des Landes Schleswig-Holstein dahingehend geändert, dass u. a. die Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz (incl. Trink- und Badewasserüber­wachung), nach der Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, nach der Landesverordnung über das Leichenwesen und nach dem Arzneimittelgesetz von den Kreisgesundheitsbehörden jetzt als Aufgaben nach Weisung wahrgenommen werden müssen. Dadurch wird der Ermessensspielraum bei allen vorgenannten Aufgaben stark eingeschränkt.

Weiterhin ist der Erlass zur „Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb der Apotheken“ im April dieses Jahres in Kraft getreten.

 

Konnexität

Laut Auskunft aus der Geschäftsstelle des LKT ist die Konnexität  insbesondere hinsichtlich der zusätzlichen Aufgaben, die sich durch die Änderung der Trinkwasserverordnung ergeben haben, zwischen LKT und dem zuständigen Ministerium thematisiert worden. Das Ministerium soll zusätzliche Mittel in Aussicht gestellt haben, eine konkrete Regelung steht aber noch aus.

 

Benchmarking

Aussagekräftige, belastbare Zahlen liegen zurzeit nicht vor.

 

Priorisierung

Die Berücksichtigung der Stelle im Stellenplan steht an erster Stelle.

 

 

FB V - Umwelt, Planen, Bauen

 

FD 63.00 Bauverwaltung

 

Zugänge

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

0,10 Stelle

Beschäftigte

V

521

4.900 €

 

Begründung:

Seit Jahren sind für die Bearbeitung der Bauvoranfragen im Teilplan 521 0,9 Vollzeitkapazitäten (VZK) im Stellenplan hinterlegt.

Aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung und der Risiken am Finanzmarkt ist eine kontinuierliche positive Entwicklung im Baubereich zu verzeichnen. Hinzu kommt es durch die Deregulierung der gesetzlichen Bestimmungen im Baurecht (insbesondere der LBO in der Fassung ab 2009) zu erheblichen Unsicherheiten bei potentiellen Bauherren. Grundsätzliche Fragen von Bauinteressenten werden daher vermehrt über entsprechende Bauvoranfragen im Vorfeld eines beabsichtigten Bauprojektes verbindlich geklärt.

 

Die Anzahl der Bauvoranfragen im Kreis Segeberg entwickelte sich wie folgt:

 

Während die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle in den letzten 5 Jahren stetig gestiegen ist, konnte dies bis 2011 nur durch den außergewöhnlichen Arbeitseinsatz der zuständigen Mitarbeiterin und unter Verlängerung der jeweiligen Fallbearbeitungszeiten nahezu aufgefangen werden. Die Belastungsgrenze war jedoch spätestens Ende 2011 erreicht.

 

Da die Bearbeitungszeiten für Bauvoranfragen gesetzlich normiert sind, kann die Bearbeitungszeit nicht beliebig ausgedehnt werden. Zur Begrenzung des Schadensersatzrisikos und zur Sicherstellung der Zielerreichung für 2012 wurde eine befristete Erhöhung der Personalkapazitäten auf 1,0 VZK, aufgrund von längeren Personalausfällen in anderen Bereichen des Teilplanes, umgesetzt.

 

Im Hinblick auf die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung und Zielerreichung wird die Entfristung von 0,1 Stellenanteilen im Teilplan 521 beantragt.

 

Referenzzahlen/Benchmarking:

Eine (Gegen-)Finanzierung sollte gesichert sein. Denn es ist davon auszugehen, dass die Gebühreneinnahmen entsprechend der Entwicklung der Gebühren in den vergangenen Jahren und im Jahr 2012 auch im Jahr 2013 weiter steigen werden. Für die Haushaltsplanung 2013 wurde der entsprechende Ansatz gegenüber 2012 um 7.000 €, auf 56.00 € erhöht; die erhöhte Frequenz in der Fallbearbeitung ist ferner ein direkter Beitrag zur Wirtschaftsförderung im Kreis Segeberg (Schnelligkeit/Quantität und Qualität).

 

Finanzierung/Konnexität:

Keine; die Finanzierung kann durch die erhöhten Gebühreneinnahmen gedeckt werden.

 

Priorität: sehr hoch

 

 

FD 63.00 - Bauverwaltung (Regionalmanagement und Klimaschutz)

 

Zugänge befristet auf 3 Jahre

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

0,50 Stelle

Beschäftigter

V

5111.300

22.400 €

 

Begründung:

Das Regionalmanagement und die Aufgabe ÖPNV sind bei Herrn Dr. Westphal angesiedelt. Herr Dr. Westphal kümmert sich ferner als einzig sachlich zuständige Person um die beim Kreis Segeberg laufenden Projekte und zukünftig auch um die 2 einzustellenden Klimaschutzmanager; er ist darüber hinaus verantwortlicher Sachbearbeiter für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes. Im Einzelnen sind folgende Projekte und Aufgaben bei Herrn Dr. Westphal angesiedelt:

-ÖPNV

-Integriertes Klimaschutzkonzept

-Teilplan 575 (Tourismus)

-Teilplan 551 (Öffentliches Grün/Landschaftsbau)

-Teilplan 511 (Regionalmanagement)

-Teilplan 5712 (sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr)

-Projekte:

a) PGN

b) Gesundheitsregion Segeberg

c) Wanderweg Naturpark Schleswig-Holsteinische Schweiz

d) Betreuung der Projekte mit der WEP (KMU, Startbahn)

 

Die Aufgaben und Projekte werden nach den Verhandlungen mit der WKS nicht wie geplant auf die WKS übergehen sondern vorerst beim Kreis verbleiben. Es ist auch in Zukunft nicht damit zu rechnen, dass alle oben genannten Aufgaben und Projekte auf die WKS übergehen werden. Es wird ein signifikanter Anteil an Aufgaben auf Dauer beim Kreis verbleiben (z. B. ÖPNV und Regionalmanagement). Die Tatsache jedoch, dass die Aufgaben gerade nicht wegfallen, sondern mit dem integrierten Klimaschutzkonzept neue und sehr umfangreiche Aufgaben auf Herrn Dr. Westphal/den FB V zukommen, führt zu einer dauernden Überlastung der handelnden Personen bezüglich der adäquaten Aufgabenwahrnehmung. Es ist zur Sicherstellung einer sach- und finanzgerechten Aufgabenumsetzung dringend geboten, die Aufgaben und Projekte durch eine fachkundige Verwaltungskraft begleiten zu lassen. Die administrative Begleitung und Kontrolle der oben beschriebenen Aufgaben und Projekte würde auch das permanente Haftungsrisiko/Anlastungsrisiko des Kreises bezüglich der Förderprojekte erheblich verringern und dem Kreis langfristig zugutekommen.

Hierfür ist eine fachkundige Verwaltungskraft des gehobenen Dienstes - angesiedelt im Verwaltungspool des Fachbereiches V/Fachdienst 63.00/Teilplan 5111.300, halbe VZK – einzustellen.

 

Referenzzahlen/Benchmarking:

Keine.

 

Finanzierung/Konnexität:

Keine; die Finanzierung kann nicht durch zusätzliche Einnahmen und/oder Konnexitätsmittel gedeckt werden; die Stelle ist aber ein effektiver Beitrag zur Senkung der vielfältigen Anlastungsrisiken des Kreises.

 

Priorität: hoch

 

 

FD 63.40 Bauaufsicht

 

Zugänge

befristet  für 2 Jahre

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

2,00 Stellen

Bauingenieure

V

521

118.400 €

 

Begründung:

 

Sachverhalt

Zur Feststellung des Stellenbedarfs im Fachdienst Bauaufsicht wurde vom Fachdienst Personal und Organisation in den Jahren 2008 und 2009 eine Untersuchung zur Geschäftsprozessoptimierung durchgeführt. Die dieser Untersuchung zugrundeliegenden Fallzahlen bezogen sich auf das abgeschlossene Jahr 2008.

 

Der Abschlussbericht zu dieser Untersuchung ergibt die Notwendigkeit von 7,00 Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung in der Bauaufsicht. Hierin ist der Bedarf für die Bearbeitung von Freistellungsverfahren nach § 68 LBO und baufachlichen Stellungnahmen (Z-Bau-Prü­fungen, außer Konjunkturpaket II und Bundesinvestitionsprogramm für die Förderung der Kindertagespflege für unter 3-Jährige) enthalten. Abzüglich des Anteils für die Bearbeitung der Z-Bau-Prüfungen wurde somit für die Sachbearbeitung in der Bauaufsicht ein Bedarf von 6,50 Vollzeitstellen ermittelt. Derzeit sind 6,42 Vollzeitstellen in der Sachbearbeitung der Bauaufsicht besetzt.

 

Im Abschlussbericht wird davon ausgegangen, dass die Fallzahlen auch zukunftsorientiert verwendbar sind, da zu dem damaligen Zeitpunkt keine relevanten Veränderungstrends bezüglich des Bauantragsaufkommens erkennbar waren.

 

Tatsächlich sind die Fallzahlen in der Bauaufsicht in den letzten Jahren (ab 2009) aber kontinuierlich angestiegen und haben mittlerweile eine erhebliche Steigerung erreicht. Der Anstieg der Fallzahlen war zum Abschluss der Organisationsuntersuchung nicht absehbar. Er entstand/entsteht im Wesentlichen durch folgende Umstände:

 

1.Durch die Finanzkrise, die Ende 2008 begann und deren Auswirkungen bis heute bei den Betroffenen nicht verdrängt wurden, flüchten viele Kapitalanleger in den Erwerb von Immobilien. Sie glauben, dass ihr Kapital hier besser angelegt ist als auf dem Kapitalmarkt.

2.Die derzeit sehr niedrigen Bauzinsen ermöglichen eine günstige Finanzierung.

3. Die Anzahl der Bauvoranfragen nach § 66 LBO ist gestiegen. Bauvorbescheide ziehen in der Regel Bauanträge nach sich.

4. Die Konjunktur hat sich erholt, die wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik hat sich verbessert. Das ermuntert viele Großunternehmen und Investoren, zu investieren und ihre lange Zeit zurückgehaltenen Projekte wieder umzusetzen (z. B. Logistikzentrale der Firma Jungheinrich in Kaltenkirchen, Bebauung der Bahnhofsumgebung in Kaltenkirchen, City-Center in Henstedt-Ulzburg).

 

Der Anstieg der Fallzahlen bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in den Jahren ab 2008 ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen:

 

 

 

Fallzahlen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter

Die Daten sind der Auswertung des elektronischen Fachverfahrens ProBAUG entnommen. Das System ist nicht manipulierbar. Die Werte für das Jahr 2012 wurden hochgerechnet auf Basis 2. Quartal 2012.

In Zeitraum von 2008 bis 2012 haben sich die Gebühreneinnahmen wie folgt entwickelt:

 

Gebühreneinnahmen in der Bauaufsicht

____ = geplante Einnahmen

____ = tatsächliche Einnahmen

Die Daten sind der Auswertung des elektronischen Fachverfahrens MACH entnommen. Das System ist nicht manipulierbar. Die Werte für das Jahr 2012 wurden hochgerechnet auf Basis 2. Quartal 2012.

 

Die Belastung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ist wie folgt gestiegen:

 

Fallzahlen pro Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter

Um diese zusätzliche Arbeit zukünftig in der gleichen Qualität erledigen zu können, wie sie im Jahr 2008 garantiert werden konnte, sind zusätzlich 2 Vollzeitstellen erforderlich. Die Bemessung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

 

Jahr

Fallzahlen

Veränderung gegenüber 2008 [%]

2008

1353

 

2009

1357

0,02

2010

1409

4,14

2011

1607

18,77

2012 *

1760

30,08

 

* (hochgerechnet auf Basis 2. Quartal 2012)

 

Die Bemessung der zusätzlich erforderlichen Stellen berechnet sich wie folgt:

 

Erforderliche Stellen gesamt:6,50 +30 % = 8,45

Vorhandene Stellen                     6,42

Zusätzlich erforderliche Stellen              2,03  2,00

 

Die Stellen sind mit Entgeltgruppe 10 bewertet.

 

Innerhalb des Fachdienstes Bauaufsicht sind in anderen Bereichen (Brandschutzdienststelle, Baudienststelle) derzeit keine Personalkapazitäten vorhanden, die diesen Mehrbedarf ausfüllen könnten. Auch außerhalb des Fachdienstes sind nach Rücksprache mit den in Frage kommenden Fachdiensten keine Personalkapazitäten vorhanden.

 

Referenzzahlen/Benchmarking:

Die im Rahmen des Projekts „Kommunales Benchmarking der schleswig-holsteinischen Kreise“ erhobenen Daten wurden bislang nicht ausgewertet und sind deshalb zum jetzigen Zeitpunkt als Entscheidungshilfe nicht geeignet.

 

Würden die Stellen nicht geschaffen werden, entstünden

  • längere Bearbeitungszeiten (auch durch Nachfragen, insbesondere zum Verfahrensstand und zum Genehmigungstermin),
  • verminderte Kundenorientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch  extreme Belastungen,
  • zusätzliche Kundenunzufriedenheit,
    • Verluste bei Gebühreneinnahmen durch fiktive Genehmigungen bei Anträgen, die nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragt wurden.

 

Die Auswirkungen verschlechterten das Investitionsklima und führten zu einer verminderte Wirtschaftsförderung im Kreis Segeberg.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Stellen müssen neu eingeworben werden; Kostenschätzung: 106.500 €.

 

Finanzierung/Konnexität:

Eine (Gegen-)Finanzierung sollte gesichert sein. Denn es ist davon auszugehen, dass die Gebühreneinnahmen entsprechend der Entwicklung der Gebühren in den vergangenen Jahren und im Jahr 2012 auch im Jahr 2013 weiter steigen werden auf geschätzte 150.000 €; die erhöhte Frequenz in der Fallbearbeitung ist ferner ein direkter Beitrag zur Wirtschaftsförderung im Kreis Segeberg (Schnelligkeit/Quantität und Qualität).

 

Priorität: sehr hoch

 

 


FD 61.00 – Planung und Tiefbau

 

Zugänge

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

0,50 Stelle

Historiker oder Architekt

V

523

ca. 30.000

 

Begründung:

Seit Jahren können die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde mit 1 Vollzeitkraft nur suboptimal ausgeführt werden. Trotz Beschränkung auf die wichtigsten Objekte und Aspekte des Denkmalschutzes ist eine andauernde Überlastung der zuständigen Mitarbeiterin gegeben. Dies hat auch dazu geführt, dass diese MA nahezu das gesamte Jahr 2012 krankheitsbedingt ausfällt. Eine qualifizierte Vertretung besteht nicht.

 

Die schon bestehende Belastung wird durch die Gesetzesnovelle vom Januar 2012 weiter verstärkt. Standen noch zuvor die Landesämter beratend und vertretend mit fachlichen Voten zur Verfügung, so ist dies jetzt nicht mehr gegeben. Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind seit 2012 vollständig alleinverantwortlich für die Umsetzung des Gesetzes. Dies ist mit einer MA, ohne Vertretung nicht leistbar. Die Kreise müssen diese Vertretungszeiten jetzt durch eigenes fachlich geschultes Personal sicherstellen.

 

Daher: Der Personalmehrbedarf für die untere Denkmalschutzbehörde ist unabdingbar geworden:

  1. Durch Änderung des Gesetzes ist der Vollzug des Denkmalschutzes nunmehr vollständig und alleinverantwortlich auf die unteren Denkmalschutzbehörden (= Kreise) übertragen worden. Bislang bestehende personelle Unterstützung durch das Landesamt - insb. auch in Vertretungszeiten - ist nicht mehr gegeben. Eine Konnexität ist nicht gewährleistet. Gleichwohl müssen die Kreise die Aufgaben des Denkmalschutzes erledigen, was ein spezielles Fachwissen (i.d.R. denkmalerfahrener Architekt) erfordert. Es böte sich an, über Kooperationen mit anderen Kreisen und kreisfreien Städte nachzudenken, da alle das gleiche Problem haben sollten. Es dürfte sich für den Kreis Segeberg um eine 0,5 VZK handeln.
  2. Schon vor der Gesetzesnovelle konnten die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde mit 1 Vollzeitkraft nur suboptimal ausgeführt werden, und es bestand trotz Beschränkung auf die wichtigsten Objekte und Aspekte des Denkmalschutzes eine andauernde Überlastung der zuständigen Mitarbeiterin. Mit der Erweiterung der Verantwortung durch die Gesetzesnovelle und dem gleichzeitigen Rückzug des Landesamtes aus der personellen Unterstützung der Kreise verschärft sich diese Situation nochmals. Eine qualifizierte Vertretung besteht nicht.

 

Referenzzahlen/Benchmarking:

Keine.

 

Finanzierung/Konnexität:

Keine; über eine Konnexität der vom Land auf die Kreise und kreisfreien Städte runtergebrochenen Aufgaben wird zzt. zwischen LKT und Land verhandelt; es besteht jedoch wenig Aussicht auf Erfolg.

 

Priorität: sehr hoch

 

 


FD 67.00 - Naturschutz und Landschaftspflege

 

Zugänge 

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

1,00 Stelle

Ingenieur

V

554

63.100

1,00 Stelle

Techniker

V

554

50.500

0,5 Stelle

Verwaltungskraft/Beschäftigter

V

554

25.200

 

Der Kreis nahm in seiner Antwort  vom 22.12.2009 auf eine damalige Anfrage aus dem Landwirtschaftsministerium (MLUR) als Fachaufsichtsbehörde wie folgt Stellung:

Aus Sicht des Fachdienstes liegen die wesentlichen Vollzugsdefizite (sog. "suboptimale Aufgabenerfüllung" der vergangenen Jahre und Prüfergebnis des LRH aus 2010)  in den folgenden Sachbereichen der UNB:

o     Umsetzung der Managementpläne zu FFH-Gebieten

o     Wahrnehmung der Anforderungen des Artenschutzes

o     Anstieg der Knickrodungslängen und Antragszahlen auf Knickrodung

o     Überarbeitung nicht rechtssicherer Landschaftsschutzverordnungen

o     Neuausweisung von Naturdenkmalen

o     Einpflege von Kompensationsflächen in das K3 Umwelt-Modul

o     Pflege von Ausgleichsflächenkataster und Ökokontomodul

o     Auflagenkontrollen kurz- und mittelfristig bei eigenständigen Genehmigungen

o     Fachaufsicht bei Gemeinden bei übertragenen Aufgaben

o     Eigenständige Überwachung/Aufnahme von unzulässigen Eingriffen

o     Aufbau einer bürgerorientierten Internetpräsentation Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf kreiseigenen Flächen/ Ausgleichsflächen

o     Verstärkung durch Anstieg der Anträge auf Umbruch von Dauergrünland

o     Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen (LKT-Stellungnahmen)

o     Übernahme von Aufträgen zur Stärkung der Metropolregion

 

Eine proaktive Aufgabenwahrnehmung über die unmittelbar gesetzlich geregelten Pflichtaufgaben einer Naturschutzbehörde ist mit dem vorhandenen Personalbestand nicht möglich. Ordnungswidrigkeiten, die von Dritten hier angezeigt werden, werden natürlich auch soweit möglich verfolgt. Eine eigene Ermittlung ordnungswidriger Zustände unterbleibt jedoch weitgehend und ist nur besonders gravierenden Verstößen vorbehalten.

Aus den beschriebenen Defiziten ergibt sich bei summarischer Betrachtung der nicht wahrgenommenen Aufgaben ein weiterer Stellenbedarf im Fachdienst Naturschutz (UNB) für:

o     1 Ingenieurstelle der Fachrichtung Landespflege oder vergleichbarer Qualifikation,

o     1 Techn. Mitarbeiter für Außendiensttätigkeiten,

o     1 Verwaltungskraft zur Umsetzung der aufgenommenen Sachverhalte.

 

Die beschriebenen Defizite können mit dem vorhandenen Personalbestand nicht mehr aufgearbeitet werden. Die Fallzahlentwicklung ist der Tabelle zu entnehmen:

 

 

Vollzugshinweise

2008

2009

2010

2011

Managementpläne zu FFH-Gebieten

Im MP festgelegte Maßnahmen werden zeitlich auf Jahre „gestreckt“

2

4

8

11

Artenschutzrechtliche Prüfungen

Neue Aufgabe, war früher nicht relevant bei Einzelentscheidungen

5

10

15

25

Anträge auf Knickrodungen

Erhöhte Prüfungs-anforderungen durch Artenschutz

2623

3745

1125

1699

Anträge auf Dauergrünlandumbruch

Keine Ortsbesichtigungen bei Antragsbearbeitung

5

63

55

40

Stellungnahmen baulichen Anlagen

 

346

347

309

329

Anträge auf Baumbeseitigung

Erhöhte Prüfungs-anforderungen durch Artenschutz

254

253

257

262

Stellungnahmen zur Bauleitplanung

 

119

127

133

145

Landschaftsschutzverordnungen

Aufgabe „Neuausweisung /Novellierung“ wird nicht wahrgenommen.

1

0

0

0

Naturdenkmale

Aufgabe „Neuausweisung /Novellierung“ wird nicht wahrgenommen.

1

0

0

0

Einpflege von Fällen und Kompensationsflächen in das K3 Umwelt-Modul

Aufgabe „Neuausweisung /Novellierung“ wird nur teilweise  wahrgenommen.

10

10

0

0

Ausgleichsflächenkataster

Kein K3-Umwelt, nur Exceltabelle

 

 

 

 

Auflagenkontrollen (außer Kiesabbau)

nur Reaktion auf Anzeigen

15

10

5

5

Fachaufsicht bei Gemeinden bei übertragenen Aufgaben

Aufgabe „Neuausweisung /Novellierung“ wird nicht wahrgenommen.

0

0

0

0

Aufnahme von unzulässigen Eingriffen

Keine Aufnahme eigens ermittelter Verstöße,

nur Reaktion auf Anzeigen

15

10

5

5

LKT-Stellungnahmen

 

7

8

8

10

Benchmarking, Strategisches Management

Hoher Zeitbedarf durch Teilnahme an Sitzungen und Datenrecherche (Angabe in Stunden)

60

80

100

100

FAG Metropolregion

Hoher Zeitbedarf durch Teilnahme an Sitzungen und Ausarbeitungen (Angabe in Stunden)

30

30

45

50

Beirat Naturschutz, UNK

Hoher Zeitbedarf durch Teilnahme an Sitzungen Vor- und Nachbereitungen (Angabe in Stunden)

 

 

 

 

 

Referenzzahlen/Benchmarking:

Keine

 

Kosten

Ermittlung durch FD 11.00:

1 VZK EntGr. 11 + 1 VZK EntGr. 10 + ½ Verwaltungskraft EntGr. 9

 

Finanzierung/Konnexität:

Keine; die Finanzierung kann nicht durch zusätzliche Einnahmen und/oder Konnexitätsmittel gedeckt werden; die Stellen sind aber ein effektiver Beitrag zum Naturschutz und zur Umsetzung der vielen EU-Richtlinien; dies gilt vor dem Hintergrund gestiegener Haftungsrisiken des Kreis in diesem Bereich (Stichwort: unterlassene Prüf- und Kontrollmaßnahmen, Schadensersatzansprüche).

Lediglich die ehemalige Landesaufgabe „Widerspruchsangelegenheiten im Naturschutz“, übertragen in 2002, wird mit 13.700€ jährlich vom Land gegenfinanziert

 

Priorität: sehr hoch

 

 

 

B: Stelle, für die kein Beschluss der Politik und eine teilweise Fremdfinanzierung vorliegt

 

 

FB IV - Gesundheit für Mensch und Tier

 

FD 53.10 - Gesundheit (Amtsärztlicher und Jugendmedizinischer Dienst)

 

Zugänge

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

0,20 Stelle

Kinderarzt

IV

4141

17.800 €

 

Seit 2009 werden im Fachdienst Gesundheit Gutachten zur interdisziplinären Frühförderung gemäß § 30 SGB IX und der Frühförderverordnung als neue Aufgabe wahrgenommen. Leistungsempfänger sind noch nicht eingeschulte behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, die nach ausführlicher Begutachtung heilpädagogische Leistungen als Komplexleistung der Eingliederungshilfe und der Krankenkassen erhalten. Während im Jahr 2009 nur zwei Begutachtungen erfolgten, ist die Fallzahl im Jahr 2011 auf 62 Gutachten angestiegen. Von einem weiteren Anstieg der Fallzahlen ist auszugehen. Für diese Begutachtungen, die in der Regel in den Frühförderzentren  in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt stattfinden, benötigt die begutachtende Kinderärztin ca. 3 Stunden pro Fall. Zurzeit werden gut 70 % der o. a. Personalaufwendungen durch die Krankenkassen erstattet.

 

Konnexität

Die Konnexität hat keine Relevanz. Die Aufwendungen für die Gutachtentätigkeit werden von den Krankenkassen erstattet. Leider konnte bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen unter Beteiligung des LKT für das Honorar der Kinderärztinnen  keine volle Kostendeckung erzielt werden.

 

Benchmarking

Referenzzahlen liegen nicht vor.

 

Priorisierung

Die Berücksichtigung der Stelle mit einem 0,2 Stellenanteil steht an zweiter Stelle. Unter Berücksichtigung der Stelle mit einem 0,14 Stellenanteil (volle Fremdfinanzierung)  ist die Stelle gleichbedeutend mit der Stelle des Gesundheitsaufsehers einzustufen. 

 

 

 

C: Stelle, für die ein Beschluss der Politik vorliegt

 

 

FD 50.30 Eingliederungshilfe

 

Zugänge

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

0,5 Stelle

Beschäftigte

III

3113

27.800 €

 

Im Hinblick auf weiter steigende Fallzahlen und Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe ist es unumgänglich, die möglichen Steuerungsinstrumente zu nutzen. Diese ergeben sich durch eine effektive Hilfeplanung in diesem Bereich. Zudem muss dem Fallgeschehen Rechnung getragen werden.

Das Land erstattet den Kreisen und kreisfreien Städten im Zuge der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe für die Hilfeplanung und den Koordinierungsaufwand die Kosten in Höhe von 11 Mio. €.

Durch das Ausführungsgesetz zum SGB XII werden ab 01.01.2011 50.000,00 € pro Hilfeplanerstelle an die Kreise und kreisfreien Städte erstattet. Diese Mittel werden vom Land zur Verfügung gestellt, weil die Hilfeplanung als Steuerungsmöglichkeit der Eingliederungshilfe fachlich als notwendig und damit förderungswürdig angesehen wird.

 

Die Einrichtung der 0,5 Stelle wurde mit Beschluss DrS 2012/043 beschlossen.

 

 

E: Stellen, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen einzurichten sind (Jobcenter)

 

 

Abwicklung über Vorschusskonto keine Kostenmäßige Belastung

Zugänge

 

Fachbereich

Teilplan

Kosten

14,00 Stellen

Beschäftigte

III

3120 (nachrichtl. Teil)

Nicht zu beziffern

 

Zur Vorlage 07/2012 der Trägerversammlung am 21.08.2012 (Erhöhung des Stellenanteils des Kreises von 36 auf 50 Stellen) wurde eine Empfehlung einstimmig beschlossen, die wie folgt lautet:

„Um die operative Leistungsfähigkeit sicherzustellen, eine überflüssige Personalfluktuation zu vermeiden und gut ausgebildete, motivierte und bewährte Fachkräfte zu erhalten, empfiehlt die Trägerversammlung den Gremien des Kreises, den Stellenplan für Kreis- oder kommunal Beschäftigte im Jobcenter Kreis Segeberg für die Jahre 2013 ff. von heute 36 um 14 auf dann 50 Stellen zu erhöhen. Diese Stellen sollten auf Dauer eingerichtet werden.“

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 23.08.2012 beschlossen, dass im Kreistag eine endgültige Beschlussfassung erst nach Befassung im Hauptausschuss erfolgen wird (s. DrS 2012/86).

 

Hinsichtlich der Vor- und Nachteile ist folgendes zu beachten:

 

Vorteile für den Kreis:

 

Keine erhöhten Kosten trotz mehr Kreispersonal:
Die Personalkosten für die dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten werden dem Kreis durch das Jobcenter erstattet. Zudem erhält der Kreis für die Personalverwaltungskosten einen Pauschalbetrag in Höhe von 2 % der Personalkosten (§ 17 Verwaltungskostenfeststellungsverordnung).

Durch den kommunalen Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten trägt der Kreis zwar 15,2 % der Kosten für das gesamte Personal des Jobcenters. Bei einer Erhöhung des kommunalen Stellenanteils würden diese Kosten aber sinken, da die Aufwendungen für Beschäftigte des Kreises geringer sind als die Vergütungen für BA-Mitarbeiter.

 

Steigerung der Fachlichkeit:
Die Aufgaben der Beschäftigten im Jobcenter sind sehr vielfältig und setzen gute Kenntnisse in vielen Rechtsgebieten voraus. Sofern dem Antrag der Geschäftsführung gefolgt wird, fördert der Kreis daher die Fachlichkeit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese dann später ggf. auch in anderen Bereichen der Kreisverwaltung nutzen können.

 

Höherer Einfluss im Jobcenter

 

Imagesteigerung:
Der Kreis würde sein „Image“ bei den Beschäftigten des Jobcenters noch weiter steigern, da er durch „Übernahme“ der BA-Stellen die Möglichkeit schafft, freiwerdende Stellen kurzfristig neu zu besetzen. Eine erhöhte Belastungssituation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter wird so relativ gering gehalten.

 

Nachteile für den Kreis:

 

Mehrarbeit im FD 11.00:
Die Mehrarbeit bezieht sich im Wesentlichen auf die Fertigung der Arbeitsverträge, Gehaltszahlungen, Abrechnung mit dem Jobcenter und evtl. Berechnung von Reisekosten. Dieser Mehraufwand dürfte durch die Pauschale in Höhe von 2 % der Kosten zumindest finanziell ausgeglichen sein.

 

„Rückkehr“ des Personals:
Nachteilig könnte sich die Erhöhung des Stellenanteils des Kreises dann auswirken, wenn sich die Anzahl der Leistungsberechtigten verringert und daher weniger Personal im Jobcenter benötigt wird, so dass den Beschäftigten eine andere Aufgabe beim Kreis Segeberg zugewiesen werden müsste. Allerdings wird dieses Szenario für sehr unwahrscheinlich gehalten:

Sofern Leistungsberechtigte Einkommen erzielen, reduziert dies zunächst die Leistungen der BA (Regelbedarf). Erst wenn das Einkommen diesen Bedarf vollständig abdeckt, wird das darüber hinausgehende Einkommen auf die kommunalen Leistungen (Unterkunft und Heizung) angerechnet. Daraus ergibt sich, dass es immer eine Anzahl von Leistungsberechtigten nach dem SGB II geben wird, die zumindest kommunale Leistungen benötigen, während die Leistungen der BA nicht mehr bewilligt werden müssen. Sofern es also zu einem Stellenabbau kommen sollte, müsste zunächst das Personal der BA betroffen sein.

 

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Anlagen

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