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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/062-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Kreis Segeberg stellt im Rahmen der vertraglichen Aufgabenübertragung der Sportförderung an den Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) für die investive Sportförderung gemäß § 4 des Vertrages vom 01.07.2022 für die Jahre 2025 …..jeweils einen Betrag in Höhe von ……… EURO zur Verfügung. Der vorstehend genannte Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

Der Beschluss des Kreistages vom 09.12.2010 (DrS/2010/139) über eine jährlich fortlaufende Grundförderung in Höhe von 240.000 EURO wird aufgehoben.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Der Kreis Segeberg hat per Vertrag (letzte Anpassung vom 01.07.2022) die Auf­gabe der Sportförderung an den Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) über­tragen. Zu den Aufgaben des KSV gehört auch die Abwicklung der investiven Sportförderung gemäß den Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen För­derung des Baus und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten vom 01.01.2024. Die Bereitstellung entsprechender Fördermit­tel des Kreises gemäß § 7 (Budget) des Vertrages läuft zum 31.12.2024 aus. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob und ggfs. in welcher Höhe der Kreis auf­grund des Antrages des KSV vom 05.08.2024 auch weiterhin Fördermittel zur Verfügung stellt. Näheres dazu im Sachverhalt.

 

 

Sachverhalt:

 

1. Antrag des Kreissportverbandes Segeberg e.V.

Mit Schreiben vom 05.08.2024 beantragt der KSV für die Jahre ab 2025 ff. wei­tere Fördermittel in Höhe von 800.000 EURO jährlich, um die investive Sportför­derung gemäß den Richtlinien des Kreises zur finanziellen Förderung des Baus und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten vom 01.01.2024 auch ab dem Jahr 2025 fortführen zu können.

 

2. Aufgabe der Förderung von Investitionsvorhaben

Der Kreis Segeberg hat seit dem Jahr 2007 per Vertrag die Aufgabe der Sport­förderung an den Kreissportverband Segeberg (KSV) übertragen. Zu den Aufga­ben des KSV gehört seither und aktuell gemäß § 4 des Vertrages vom 01.07.2022 auch die Abwicklung der investiven Sportförderung gemäß den Richt­linien des Kreises zur finanziellen Förderung des Baus und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten vom 01.01.2024. Die Be­reitstellung entsprechender Fördermittel des Kreises läuft gemäß § 7 (Budget) des Vertrages zum 31.12.2024 aus. Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 hat der Kreis aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 23.09.2021 (s. DrS/2017/193-2) zuletzt Mittel in Höhe von 1.055.000 EURO jährlich zur Verfügung gestellt.

 

3. Übersicht / bereitgestellte Fördermittel für die Investitionsvorhaben

in den Jahren 2007-2024:

 

Jahr

Betrag

Beschluss

Erläuterungen

Mittelübertragungen

2007-

2010

270.000 €

DrS/2007/ 113-1

 

 

2011-

2016

240.000 €

DrS/2010/ 139

Neuabschluss des Vertrages / Redu­zierung der Fördermittel 2011 ff.

 

2017-

2018

480.000 €

DrS/2016/ 223

Anhebung der Fördersumme für 3 Jahre / Summe lediglich ausgezahlt für 2017-2018

 

2019

1.080.000 €

DrS/2018/ 124

Weitere Anhebung der Fördersumme befristet für 2019/2020/2021 von 480.000 € um 600.000 €. Gesamter Förderbetrag an KSV ausgezahlt. Ausgaben gemäß Verwendungs­nachweis: 469.200 €

aus 2018 waren durch Übertragung in das Jahr 2019 noch Mittel in Hö­he von 91.082 € in Maßnahmen gebunden

2020

1.080,000 €

DrS/2018/ 124

Weitere Anhebung der Fördersumme befristet für 2019/2020/2021 von 480.000 € um 600.000 €. Gesamter Förderbetrag an KSV ausgezahlt. Ausgaben gemäß Verwendungs­nachweis: 491.550 €

aus 2019 waren durch Übertragung in das Jahr 2020 noch Mittel in Hö­he von 721.282 € in Maßnahmen gebunden

2021

1.080.000 €

DrS/2018/ 124

Weitere Anhebung der Fördersumme befristet für 2019/2020/2021 von 480.000 € um 600.000 €. Gesamter Förderbetrag an KSV ausgezahlt. Ausgaben gemäß Verwendungs­nachweis: 428.800 €

aus 2020 waren durch Übertragung in das Jahr 2021 noch Mittel in Hö­he von 1.330.332 € in Maßnahmen gebunden

2022

1.055.000 €

DrS/2017/ 193-2

Förderbetrag befristet für den Zeit­raum 2022-2024. 500.000 € an KSV ausgezahlt. Ausgaben gemäß Ver­wendungsnachweis: 436.100 €

aus 2021 waren durch Übertragung in das Jahr 2022 noch Mittel in Hö­he von 2.001.532 € in Maßnahmen gebunden

2023

1.055.000 €

DrS/2017/ 193-2

Förderbetrag befristet für den Zeit­raum 2022-2024. 500.000 € an KSV ausgezahlt. Ausgaben gemäß Ver­wendungsnachweis: 445.450 €

aus 2022 waren durch Übertragung in das Jahr 2023 noch Mittel in Hö­he von 2.085.432 € in Maßnahmen gebunden

2024

1.055.000 €

DrS/2017/ 193-2

Förderbetrag befristet für den Zeit­raum 2022-2024. Ausgaben noch offen

aus 2023 waren durch Übertragung in das Jahr 2024 noch Mittel in Hö­he von 2.159.982 € in Maßnahmen gebunden

2025 ff

offen Beschluss

Antrag des KSV

Beschluss noch offen / vorgesehen für den Kreistag am 11.12.2024

 

 

erforderlich

05.08.24:

800.000 €

 

 

 

4. Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag des KSV:

 

Zu dem Antrag des KSV vom 05.08.2024 hatte die Verwaltung bereits im Ausschuss für Bildung Kultur und Sport am 10.09.2024 mit der Berichtsvorlage Drucksache DrS 2022/062-02 wie folgt Stellung genommen:

 

Zur derzeitigen Beschlusslage bezüglich der investiven Förderung:

Mit Beschluss des Kreistages vom 09.12.2010 (DrS/2010/139) wurde im Zuge der Abstimmung über den damaligen Neuabschluss des Aufgabenübertragungs­vertrages zur Sportförderung zwischen dem Kreis Segeberg und dem KSV auch über eine Reduzierung der Mittel für die investive Sportförderung entschieden.

 

Bis dato stellte der Kreis jährlich einen Betrag in Höhe von 270.000 EURO bereit. Mit dem vorstehend genannten Beschluss wurden die Fördermittel unbefristet auf einen Betrag in Höhe von 240.000 EURO jährlich reduziert. Dieser Beschluss wurde bis heute nicht aufgehoben.

 

In den darauf folgenden Jahren bis heute gab es mehrere Beschlüsse (s. vorste­hende Aufstellung), die jeweils zu einer zeitlich begrenzten Erhöhung der För­dermittel führten. Die letzte Erhöhung auf einen Betrag in Höhe von 1.055.000 EURO wurde befristet für die Jahre 2022-2024 beschlossen. Aufgrund der Corona-Zeit sind in den vergangenen Jahren etliche Bauvorhaben gar nicht oder zeitverzögert umgesetzt worden. Auch weiterhin besteht ein erheblicher Sanie­rungsstau bei den Sportstätten. Aufgrund der Anpassung der Richtlinien (höhere Förderung einzelner Maßnahmen) ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Maß­nahmen wieder steigen wird.

 

Für die Zukunft ist zu entscheiden, ob und ggfs. wie der Sport ab dem Jahr 2025 investiv gefördert werden soll.

 

Wird der Antrag des KSV auf eine Förderung in Höhe von 800.000 EURO ab dem Jahr 2025 abgelehnt, fällt die jährliche Fördersumme aufgrund des Beschlusses aus dem Jahr 2010 unbefristet auf einen Betrag in Höhe von 240.000 EURO zu­rück.

 

 

 

Es wäre ein entsprechender Beschluss darüber zu fassen, wenn diese unbefriste­te Förderung ab dem Jahr 2025 ff aufgehoben werden soll und ggfs. darüber hin­aus zu beschließen, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum seitens des Krei­ses Fördermittel bereitgestellt werden sollen.

 

Im Rahmen der Prüfungen zur Haushaltskonsolidierung 2025 hat die Verwaltung die investive Sportförderung als konsolidierungsfähig eingeordnet. Es wird auf die Zeile 8 (Finanzplan investiv) der Gesamtliste sowie auf Tabelle D der Konsoli­dierungsunterlagen verwiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Haushaltsjahr 2025

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:421

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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