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ALLRIS - Auszug

12.12.2024 - 19 Sportförderung im Kreis Segeberg: Anpassung des...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

Der Kreis Segeberg stellt im Rahmen der vertraglichen Aufgabenübertragung der Sportförderung an den Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) für die investive Sportförderung gemäß § 4 des Vertrages vom 01.07.2022 für die Jahre 2025 ff. jeweils einen Betrag in Höhe von 800.000 EURO zur Verfügung. Der vorstehend genannte Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

Der Beschluss des Kreistages vom 09.12.2010 (DrS/2010/139) über eine jährlich fortlaufende Grundförderung in Höhe von 240.000 EURO wird aufgehoben.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

25

 

 

25

SPD

12

 

 

12

B 90/ Die Grünen

8

 

 

8

AfD

6

 

 

6

FDP

3

 

 

3

Freie Wähler

3

 

 

3

Fraktionslose Mitglieder

 

 

 

-

gesamt

57

 

 

57

 

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Anlagen zur Vorlage