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Tourismus, Freizeit und Kultur

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10.02.2026: "Kulturkreis Segeberg" - Kulturpolitische Leitlinien in Kraft

Kreis Segeberg. Der Kreistag des Kreises Segeberg hat Anfang Oktober 2025 die Kulturpolitischen Leitlinien beschlossen und damit ein klares Zeichen für die Stärkung von Kunst und Kultur in der Region gesetzt. "Die Leitlinien sind ein zentraler Meilenstein der Kulturentwicklungsplanung und markieren einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem ,Kulturkreis Segeberg‘", sagt Kulturentwicklungsplanerin Dr. Christine Künzel.

Grundlage des Beschlusses ist ein mehrjähriger Beteiligungsprozess: In zahlreichen Workshops, Kulturkonferenzen und Veranstaltungen haben Vertreter*innen aus Kunst, Kultur, Politik und Verwaltung gemeinsam die Themen erarbeitet, die für die zukünftige Entwicklung der Kulturszene im Kreisgebiet besonders wichtig sind. Im Mittelpunkt stehen dabei die Achtung und Bewahrung des kulturellen Erbes, die Sichtbarkeit kultureller Vielfalt, die Förderung kultureller Teilhabe sowie die Stärkung der kulturellen Identität im Kreis.

"Mit den Kulturpolitischen Leitlinien geben wir der Kultur im Kreis Segeberg eine klare Richtung und eine verlässliche Grundlage für die kommenden Jahre. Sie zeigen, dass Kultur kein freiwilliger Luxus ist, sondern ein zentraler Bestandteil von Lebensqualität, gesellschaftlichem Zusammenhalt und Zukunftsfähigkeit unserer Region", betont Künzel. "Kulturausgaben sind Investitionen in die Menschen, in Kreativität, in Demokratie und in die Attraktivität unseres Kreises."

Erarbeitet wurden die Leitlinien im interfraktionellen Arbeitskreis Kulturentwicklungsplanung. Sie dienen künftig als Basis für kulturpolitische Entscheidungen auf Kreisebene und orientieren sich an den Kulturpolitischen Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein (2023) sowie an den gemeinsamen Zielen des Kulturpakts 2030.

In den Kulturpolitischen Leitlinien werden acht zentrale Schwerpunktthemen benannt, denen in Zukunft besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden soll:

  • Wahrung und Wertschätzung des kulturellen Erbes
  • Vernetzung von Kulturakteur*innen und -institutionen über Sparten hinweg
  • Förderung kultureller Teilhabe und kultureller Bildung
  • Stärkung und Anerkennung des kulturellen Ehrenamtes
  • Entwicklung und Unterstützung der Kreativwirtschaft
  • Verbesserung der Erreichbarkeit von Kulturangeboten (Stichwort Mobilität)
  • Förderung kultureller Projekte und Institutionen im Kreis
  • Stärkung der kulturellen Infrastruktur insgesamt

Die Leitlinien basieren auf der Grundüberzeugung, dass Kultur ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität der Einwohner*innen ist und maßgeblich zur Attraktivität des Kreises beiträgt.

Die Kulturpolitischen Leitlinien sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Ihre Umsetzung und Wirksamkeit werden durch die Kreisverwaltung dokumentiert. Dem zuständigen Fachausschuss des Kreistages wird jeweils zum Jahresende ein Bericht über den Stand der Umsetzung vorgelegt.

08.01.2026: hvv: Einschränkungen durch Schnee und Eis

  • Trotz der winterlichen Witterung verkehren die Busse, Bahnen und Fähren im hvv nach wie vor.
  • Bitte um Vorsicht an den Haltestellen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen tun alles, um einen möglichst störungsfreien Betrieb aufrechtzuerhalten. Es muss aber mit Verspätungen und auch Ausfällen gerechnet werden. Vor dem Hintergrund der sich für morgen abzeichnenden Verschärfung der Wetterlage empfiehlt der hvv, im Zweifel auf nicht notwendige Fahrten zu verzichten.

Wer die Verkehrsmittel nutzt, sollte sich vorab über eventuelle Einschränkungen informieren und insbesondere beim Ein- und Ausstieg an den Haltestellen besonders vorsichtig sein.

Aktuelle Informationen zur Betriebslage der Verkehrsunternehmen finden sich in den Apps sowie auf www.hvv.de.


18.11.2025: Einfache Antragsstellung mit dem Servicekonto Schleswig-Holstein

Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat ein Informationsvideo über die Vorteile des Servicekontos Schleswig-Holstein (SH) erstellt. In diesem Video wird kurz erklärt, wie einfach eine Registrierung im Servicekonto ist und welche Dienste damit genutzt werden können. Das Video ist ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung verfügbar.

Mit dem Servicekonto SH können Bürger*innen des Kreises Segeberg ihre Anträge einfacher, schneller und datenschutzkonform online stellen. Die Kreisverwaltung setzt verstärkt auf diese Lösung, um den digitalen Austausch zwischen den Bürger*innen und der Verwaltung sicher und noch unkomplizierter zu gestalten. Aus diesem Grund ist eine Registrierung sehr wichtig.

Sicher und komfortabel – das Servicekonto

Es gibt zwei Varianten des Servicekontos:

  • Servicekonto (Basisangebot):

Für viele Online-Dienste reicht ein einfaches Servicekonto aus. Es ist schnell eingerichtet und benötigt lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. So können Bürger*innen problemlos Anträge stellen, die keinen Identitätsnachweis erfordern.

  • Servicekonto Plus (mit Identitätsnachweis):

Für Online-Dienste, die eine Identifizierung erfordern, gibt es das erweiterte Servicekonto Plus. Zur Registrierung benötigen Antragsteller*innen einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp. Damit können die Bürger*innen sich entweder am Computer oder direkt auf ihrem Smartphone anmelden.

Die Kreis-Homepage als zentrale Anlaufstelle

Die Online-Dienste, die mit dem Servicekonto SH verknüpft sind, finden Bürger*innen auf der Kreis-Homepage. Online-Redakteur Robert Tschuschke empfiehlt: "Am besten nutzen Sie die Suchfunktion und geben dort Ihr Thema ein. Wenn es dazu eine Dienstleistung gibt, finden Sie dazu auch mehr und mehr einen Online-Dienst anstelle eines PDF-Antrags. Sie werden im nachfolgenden Schritt automatisch gefragt, ob Sie bereits im Servicekonto registriert sind."

Der Kreis Segeberg ist für rund 560 Dienstleistungen im Landesportal, dem sogenannten Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH), zuständig. Rund 100 davon verfügen über einen Online-Dienst. Ziel ist es langfristig, möglichst alle Formulare in Online-Dienste umzuwandeln.

Alles rund ums Servicekonto gibt's hier

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