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Kultur und Förderung

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16.03.2023: Interkulturelle Woche: Jetzt mit Ideen bewerben!

Kreis Segeberg. Die Interkulturelle Woche im Kreis Segeberg findet in diesem Jahr vom 24. September bis zum 1.Oktober unter dem Motto "Neue Räume" statt. Organisatorin ist das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV) des Kreises Segeberg. Das BfCV kümmert sich um Themen, Programm, Koordination sowie Publikation. Um das bunte, soziale Leben im Kreis abbilden zu können, ist jetzt jede*r dazu aufgerufen, sich mit eigenen Ideen und Aktionen an der Interkulturellen Woche zu beteiligen.

"Sie machen ihre Freizeit-, Arbeits-, Wohn- und Lernumgebung zur interkulturellen Begegnungsstätte und möchten uns an Ihren Inhalten und Projekten teilhaben lassen?", fragt Denise Daude-Oster vom BfCV. Auch kommunale Initiativen, "die mit tollem Beispiel vorangehen und mehr Mitwirkende brauchen", können sich bewerben. "Vielleicht bauen Sie in Ihrem Betrieb kulturelle Barrieren ab und teilen Ihre Erfahrungen mit uns? Oder Sie wünschen sich für Ihre interkulturellen Schul- oder Vereinsevents ein breiteres Publikum? Seien es musikalische, sportliche, künstlerische oder interaktive Darbietungen wie Spiele oder Ergebnisse aus Film-, Theater-, Literatur- und Medienprojekten – der Vorstellungskraft sind keine Grenzen gesetzt", erläutert Daude-Oster weiter. Sie und ihr Team hoffen, dass sich durch die kreisweite Vielfalt an Personen, öffentlichen und privaten Institutionen, Betrieben, Vereinen und Communities viele von diesem Aufruf angesprochen fühlen.

Im Rahmen der Interkulturellen Woche soll den haupt- und ehrenamtlichen Akteur*innen Raum und Gelegenheit geboten werden, sich zu präsentieren, wichtige Informationen zu ihrer Arbeit zu streuen und Kontakte zu knüpfen. Neben Präsenzveranstaltungen an möglichst vielen verschiedenen Orten des Kreises sollen auch virtuelle Formate ihren Platz haben, um "Neue Räume" und damit Möglichkeiten zu eröffnen.

Auch gewerbliche Anbieter*innen von Handwerkskunst oder kulinarischen Köstlichkeiten sind aufgefordert, sich zu bewerben.

Um rechtzeitig mit der Öffentlichkeitsarbeit beginnen zu können, bittet das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt um eine Rückmeldung bis Dienstag, 25. April.


Denise Daude-Oster

Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
Koordinierungsstelle für Integration und Teilhabe

Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg

Johanna Heitmann

Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
Koordinierungsstelle für Integration und Teilhabe

Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg

Wiebke Wilken

Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
Migrationsbeauftragte

Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg

21.02.2023: Jetzt für "Stadt der Kinder" anmelden

Kreis Segeberg. Was macht eigentlich ein*e Bäcker*in? Wie wird ein*e Bürgermeister*in gewählt? Und wie viel kosten Wohnung, Essen und Krankenversicherung? Unter Leitung des Kreisjugendringes Segeberg e.V. (KJR) findet im Mai über das Himmelfahrtwochenende wieder das Demokratie- und Beteiligungsprojekt "Stadt der Kinder" auf dem Jugend-Zeltplatz Wittenborn statt. Mitmachen können bis zu 120 Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 14 Jahren, die im Kreis Segeberg wohnen. Anmeldeschluss ist am Freitag, 31. März.

Mit dem Projekt wird für fünf Tage, vom 17. bis 21. Mai, erneut eine Modellstadt geschaffen, die von jungen Leuten bewohnt und selbstverwaltet wird. Die Kinder und Jugendlichen haben in ihrer Stadt die Möglichkeit, Dinge auf spielerische Art und Weise kennenzulernen – von der Berufswahl über das gesellschaftliche Zusammenleben mit Menschen anderer sozialer Gruppen und Kulturkreise bis hin zum Engagement in kommunalen Selbstverwaltungen. Die Kinder probieren Jobs aus und verdienen dabei "Kauri"; sie zahlen Steuern und bestimmen selbst, wofür diese verwendet werden. Sie wählen eine*n Bürgermeister*in und eine Partei, die ihre Interessen vertritt. Sie entwerfen Parteiprogramme, denken darüber nach, wofür sie sich einsetzen wollen und machen Wahlwerbespots in ihrer eigenen abendlichen Fernsehsendung. Sie setzen sich mit Kinderrechten, Migration und Nachhaltigkeit auseinander und verankern ihre Beschlüsse dazu im Stadt-der-Kinder-Gesetzbuch (StdKGb), um ihre Stadt nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Die Modellstadt richtet sich an Kinder und Jugendliche aller sozialen und kulturellen Gruppen. Auch Kinder mit Migrationshintergrund und körperlichen Einschränkungen können mitmachen. Der Eigenanteil je Kind beträgt 125  Euro; Ermäßigungen sind im Einzelfall möglich.

Gesucht werden außerdem noch Helfer*innen für verschiedene Aufgabenbereiche und Zeltbetreuer*innen ab 18 Jahren.

Informieren und anmelden können sich die Kinder, Jugendlichen, Helfer* innen und Zeltbetreuer*innen über die Homepage Stadt der Kinder.

Nachfragen sind möglich bei KJR-Projektleiterin Jana Oelschlägel unter der Handynummer 01520-98 78 734 oder per E-Mail.

Hintergrund

Der Kreisjugendring (KJR) führt das Projekt "Stadt der Kinder" bereits seit 2013 mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus allen Teilen des Kreises Segeberg durch. Der Kreistag hat den KJR im September 2020 beauftragt, das Projekt auch in den Jahren 2021 bis 2025 weiterzuführen und stellt dafür jährlich bis zu 36.000 Euro zur Verfügung.

Das Projekt wird außerdem mit finanzieller Unterstützung des Deutschen Kinderhilfswerks und des Landesbeauftragten für politische Bildung durchgeführt. Verschiedene Lions-Clubs aus dem gesamten Kreisgebiet helfen, die inflationsbedingt gestiegenen Kosten abzufedern.

24.01.2023: 50.000 Euro für die Kultur: Jetzt Förderantrag stellen

Kreis Segeberg. Auch in den nächsten zwei Jahren sollen wieder möglichst viele Kunst- und Kulturveranstaltungen, -angebote und -programme durch den Kreis Segeberg gefördert werden. Insgesamt stellt die Kreispolitik dafür in diesem Jahr 50.000 Euro bereit. Wer 2023 beispielsweise ein innovatives Kulturprojekt im Kreis Segeberg plant, kann ab sofort einen Antrag auf Kulturförderung stellen.

"Gefördert werden künstlerische und kulturelle Vorhaben und Maßnahmen, die einen unmittelbar wertvollen Mehrwert für das kulturelle Angebot im Kreis Segeberg haben", erläutert Kulturplanerin Elsa Riebelmann. Die Projekte müssen demnach eine überregionale Bedeutung haben, das heißt, sie sollten die Bürger*innen mehrerer Gemeinden und/oder Städte im Kreisgebiet erreichen; sie müssen öffentlich zugänglich sein und dürfen sich nicht an einen begrenzten Personenkreis richten, beispielsweise nur Mitglieder eines Vereines.

Im vergangenen Jahr wurden beispielsweise kammermusikalische Konzerte, eine Musical-Produktion und die Abschlusspublikation eines Projektes der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen finanziell vom Kreis bezuschusst.

Um künftig flexibler auf Förderanfragen reagieren zu können, hat der Kreistag für die Förderung von Kunst und Kultur in den Jahren 2023 und 2024 neue Grundsätze festgelegt. So entfällt bei der konsumtiven Kulturförderung beispielsweise die Einzelfallentscheidung durch den Ausschuss für Bildung Kultur und Sport (BKS). Die eingereichten Anträge werden fortan von der Verwaltung geprüft und gemäß den entsprechenden Richtlinien beurteilt. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Anträge für eine konsumtive Förderung müssen bis zum 15. Oktober des jeweiligen Jahres eingereicht werden. "Wer eine investive Förderung beantragen möchte, muss dies für das folgende Jahr bis zum 30. Juni des laufenden Jahres tun, um eine Vorbereitung durch die politischen Gremien für das kommende Haushaltsjahr gewährleisten zu können", sagt Riebelmann. Um eine investive Förderung können sich jedoch nur Kommunen des Kreises Segeberg bewerben.

Wer einen Antrag einreichen möchte, findet in der Rubrik Kultur Erläuterungen, das Online-Antragsformular sowie die geltenden Richtlinien und Grundsätze zur Förderung von Kunst und Kultur zum Download.

Wer seinen Antrag schriftlich stellen möchte, sendet diesen an:

Kreis Segeberg
Fachdienst 51.10 Kita, Jugend, Schule Kultur
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg

Anträge müssen folgende Unterlagen beinhalten:

  • Projektbeschreibung einschließlich eines Zeitplanes sowie
  • Kosten- und Finanzierungsplan einschließlich aller Zuschussbeträge anderer öffentlicher und/oder privater Zuschussgeber*innen und/oder Spender*innen und/oder Sponsor*innen sowie der Eigenleistung der Antragsstellenden.

Für Fragen zur Kulturförderung steht die neue Kulturplanerin Elsa Riebelmann zur Verfügung. Sie kümmert sich seit vergangenem Mai um die kulturellen Belange im Kreisgebiet.

Frau Riebelmann

Kita, Jugend, Schule, Kultur

Burgfeldstraße 41a
23795 Bad Segeberg

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Was sind Kunst und Kultur?

Die Begriffe Kunst und Kultur bezeichnen alles, was Menschen auf unterschiedlichsten Gebieten durch eigene, kreative Gestaltung hervorbringen, pflegen oder verändern können inklusive der Gestaltung des Zusammenlebens von Menschen.

Das kulturelle Angebot ist dabei geprägt durch die Bereiche Kunst, Malerei, Literatur, Theater, Musik oder Film.



In der Kreisverwaltung Segeberg ist der Fachdienst "Kita, Jugend, Schule, Kultur" für Kulturangelegenheiten sowie die Kunst– und Kulturförderung zuständig.

Kulturangebote im Kreis

Der Kreis Segeberg hat die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg zu großen Teilen auf den Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg (VJKA) übertragen und finanziert diese.

Der Verein für Jugend- und Kulturarbeit ist Träger der JugendAkademie Segeberg, der KreisMusikschule Segeberg, des JugendZeltplatzes Wittenborn, der KulturAkademie Segeberg sowie von weiteren Projekten.

Kulturelle Bildung in den KulturWerkstätten, Kleinkunst im KulturHaus REMISE, außergewöhnliche Kultur im jährlich stattfindenden, kreisweiten Festival SE-KulturTage sowie die Vernetzungsarbeit im Kulturknotenpunkt – das alles ist die KulturAkademie Segeberg. Von dort werden Ausstellungen, Theaterinszenierungen, Lesungen und Konzerte im Kreis Segeberg ebenso organisiert wie Kursangebote für alle Altersstufen.

Der Kreis fördert ebenfalls die Musikschule Norderstedt. Darüber hinaus sind auch die Förderung des Büchereiwesens sowie der Volkshochschulen im Kreisgebiet und der Betrieb des Kreisarchivs angegliedert.

Förderung und Finanzierung

Für die Kunst- und Kulturförderung sind die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg, in Kraft seit 01.01.2017, maßgeblich. Weiterhin gelten dazu seit 01.01.2018 ergänzende Grundsätze. Für das Jahr 2022 wurden Sonderregelungen beschlossen.

Jährlich wurden seit 2018 20.000 EUR für die konsumtive Kulturförderung bereitgestellt, für das Jahr 2022 sind es 50.000 Euro. Auch investive Maßnahmen von kreisangehörigen Kommunen oder Projekte anderer Träger, für die Mittel im Rahmen des Programmes "Denkmalschutzsonderprogramm der BKM" bewilligt wurden, können finanziell gefördert werden. Die Mittelbereitstellung erfolgt hier im Einzelfall nach Antragsprüfung sowie Haushaltslage für das Folgejahr.

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Servicestelle Kulturförderung des Landes

Die Servicestelle Kulturförderung Schleswig-Holstein unterstützt insbesondere kleinere und ehrenamtliche Kulturakteure bei der Suche nach und Abwicklung von passenden Förderungen. Sie bietet Sprechstunden und Informationsveranstaltungen an und versendet einen regelmäßigen Newsletter zu Förderthemen.

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