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BAföG für schulische Ausbildungen

Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung für schulische Ausbildungen gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Das BAföG ermöglicht Schüler*innen, genau die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.

Student*innen können BAföG bei den Studentenwerken der jeweiligen Hochschule beantragen. Der Kreis ist in diesem Falle nicht zuständig.

Für Meister-BAföG ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständig.

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