BAföG für schulische Ausbildungen
Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung für schulische Ausbildungen gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Das BAföG ermöglicht Schüler*innen, genau die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.
Student*innen können BAföG bei den Studentenwerken der jeweiligen Hochschule beantragen. Der Kreis ist in diesem Falle nicht zuständig.
Für Meister-BAföG ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständig.
Zur Dienstleistung mit Kontakten
Wichtige Informationen und Kontakt
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 59 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 155 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 87 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 128 kB)
Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Zum Fachdienst "Soziale Sicherung" gehören das Amt für Ausbildungsförderung, die Fürsorgestelle (Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Begleitende Hilfen am Arbeitsplatz), die Bereiche der Hilfe zur Pflege, der Hilfen zur Gesundheit und Blindengeld und Blindenhilfe.
Bürger*innen-Service
- Altenhilfe beantragen (mit Onlineantrag)
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen (mit Onlineantrag)
- Besondere Leistungen im Einzelfall in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen (mit Onlineantrag)
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