Arbeit
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12.01.2026: Schulden- und Wohnungsnotlagenberatung: Neue Flyer
Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat zum 1. Januar 2026 neue Träger mit der Schuldenberatung sowie der Wohnungsnotlagenberatung beauftragt. Wir informierten Anfang Dezember über die beiden Themen und haben nun die neuen Flyer mit weiteren Informationen und Kontaktmöglichkeiten hinterlegt.
Die DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH übernimmt künftig die Schuldenberatung. In der Wohnungsnotlagenberatung werden ab Januar weiterhin die Diakonisches Werk Altholstein GmbH und ebenfalls die DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH für das Kreisgebiet tätig. Eine Ausnahme ist der Bereich der Stadt Norderstedt, die sich selbst um die Wohnungsnotlagenberatung kümmert.
Schuldenberatungsstellen für alle
Neu ist, dass nun mehr Menschen von den Beratungen profitieren können, da der berechtige Personenkreis erweitert wurde. Zukünftig ist jede*r Einwohner*in des Kreises Segeberg berechtigt, die Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Eine Kostenübernahme durch den Kreis Segeberg erfolgt dabei neben Personen, die zu Beginn der Beratung Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch erhalten, auch für Personen mit niedrigerem Einkommen. Hier helfen die Beratungsstellen bei der Ermittlung weiter.
Persönliche Lebenskrise, Scheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit: Die Gründe für eine Verschuldung sind vielfältig. Mitunter ist die betroffene Person dann finanziell nicht mehr in der Lage, fällige Raten pünktlich zu bezahlen. Auch die insgesamt steigenden Kosten in fast allen Lebensbereichen können Menschen in eine finanzielle Notlage bringen.
Die Mitarbeiter*innen der Schuldenberatungsstellen stehen kreisweit für Gespräche und Unterstützung bei drohender oder tatsächlicher Überschuldung zur Verfügung. In der persönlichen Beratung werden individuelle Lösungswege für die bestehenden Probleme aufgezeigt. Darüber hinaus sollen Aufklärungsangebote eine Überschuldung bereits im Vorfeld vermeiden.
Die Standorte der Schuldenberatungsstellen befinden sich in Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Norderstedt. Zusätzlich wird ein mobiler Beratungsbus das Angebot erweitern. Weitergehende Informationen gibt es auf der Internetseite des DRK sowie auf dem Flyer “Das Beratungsangebot der Schuldenberatungsstellen im Kreis Segeberg“.
Schnelle Hilfe bei (drohender) Wohnungslosigkeit
Neben Schulden ist der (drohende) Verlust der eigenen Wohnung oder des Hauses eine besondere Belastung und stellt ebenfalls eine Notlage dar. Gründe können unter anderem eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder andere im Mietverhältnis liegende Schwierigkeiten sein. Von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und Menschen, die keine Wohnung haben, erhalten im Kreis Segeberg in den Beratungsstellen der Wohnungsnotlagenberatung Unterstützung und schnelle Hilfe – insbesondere bei der Wohnungssicherung und -vermittlung.
Beratungsstandorte gibt es in Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Bornhöved, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Wahlstedt. Zusätzlich wird auch hier ein mobiler Beratungsbus das Angebot erweitern. Weitergehende Informationen gibt es beim DRK und der Diakonie Altholstein sowie auf dem Flyer “Das Beratungsangebot der Wohnungsnotlagenberatung im Kreis Segeberg“.
Informationsmaterial
Die ursprüngliche Mitteilung ist vom 9. Dezember 2025. In dieser waren die beiden Flyer nur angekündigt.
17.12.2025: Jobware-Gütesiegel: Sich mit den Besten messen
Kreis Segeberg. Wie schnell sind die Reaktionszeiten im Recruiting-Prozess, also bei der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften? Wie gut sind Stellenanzeige und Bewerbungsformular für mobile Endgeräte optimiert? Was wird unternommen, um die Fachabteilungen auf Jobinterviews vorzubereiten? Das Recruiting-Excellence-Audit (RExA) der Jobbörse Jobware hat den gesamten Stellenbesetzungsprozess – von der Stellenausschreibung bis zur erfolgreichen Bewerberkommunikation – kritisch hinterfragt und ist zu dem Ergebnis gekommen: "Der Kreis Segeberg hat hervorragende Chancen, sich mit den Besten zu messen", weswegen das RExA-Siegel erneut verlängert wurde.
Bereits in den Jahren 2021 und 2023 hatte die Personalabteilung das Recruiting-Excellence-Audit durchgeführt und das entsprechende Gütesiegel erhalten. Dieses darf in der gesamten Bewerber*innenkommunikation für jeweils zwei Jahre genutzt werden. Um dieses Siegel auch weiterhin nutzen zu dürfen, erfolgte in diesem Jahr das zweite Re-Audit. Dafür wurden etwa 30 Führungskräfte und 50 neue Mitarbeiter*innen sowie alle am Recruitingprozess beteiligten Mitarbeiter*innen der Personalabteilung zu ihren Erfahrungen im Bewerbungsprozess befragt.
"In den vier betrachteten Bereichen Recruiting-Strategie, Recruiting-Organisation, Recruiting-Kultur und Recruiting-Philosophie konnten wir insgesamt sehr gute Ergebnisse erzielen und haben den Award mit 4 von 5 möglichen Sternen erfolgreich abgeschlossen", freut sich Landrat Jan Peter Schröder.
Das Recruiting-Excellence-Audit (RExA) bewertet Recruiting-Prozesse und deckt schlummerndes Optimierungspotenzial auf. Die Auswertung der gewonnenen Daten und die Aussprache von Empfehlungen erfolgen nach wissenschaftlicher Methodik durch Professor Dr. Wolfgang Jäger (Hochschule Rhein-Main, Wiesbaden).
"Wir sind uns bewusst, dass es künftig nicht einfacher werden wird, die besten Talente zu finden und zu halten. Wir gehen als Arbeitgeber dank flexibler Arbeitsmodelle, bester Zukunftsperspektiven und starker Benefits selbstbewusst voran. Das Recruiting-Excellence-Audit und die damit verbundene Auszeichnung sind eine Chance für uns, Optimierungspotenziale in bestehenden Prozessen zu identifizieren und weiter zu verbessern", so der Landrat.
26.09.2025: Aktion "Schichtwechsel" baut Barrieren und Berührungsängste ab
Kreis Segeberg. "Für mich war besonders interessant, wie eine Behörde arbeitet und dass ich mir sehr viele Informationen durch Beratung, Flyer und Unterlagen in der Verwaltung besorgen konnte", sagt der 52-jährige Markus Werth. Gemeinsam mit Thies Teegen hat er am diesjährigen Aktionstag "Schichtwechsel" teilgenommen. Dabei haben beide einen Tag lang Einblicke in den Arbeitsalltag der Kreisverwaltung bekommen. "Im Vordergrund des Aktionstages stehen ein Perspektivwechsel und der Abbau von Barrieren. Wertvolle Kontakte und Netzwerke können geknüpft werden", sagt Juliane Geuke, Fachdienstleiterin der Eingliederungshilfe Erwachsene beim Kreis.
Der 61 Jahre alte Thies Teegen hatte besonderes Interesse an und Fragen zur Rechnungsstelle in der Eingliederungshilfe: "Es war interessant kennenzulernen, wie die Rechnungsstelle vom Eingang einer Rechnung über die Prüfung bis zur Zahlung arbeitet", fasst er seine Eindrücke zusammen. Teegen arbeitet in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Wahlstedt, Werth ist Beschäftigter bei der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Hof Ehlers in Hasenmoor.
Seit 2019 veranstaltet die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderung (BAG WfBM) den bundesweiten Aktionstag "Schichtwechsel". An diesem Tag wechseln Beschäftigte mit Behinderungen aus Werkstätten und Beschäftigungsprojekten ihren Arbeitsplatz mit Mitarbeiter*innen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Eingliederungshilfe des Kreises Segeberg unterstützt Idee und Umsetzung und hat in diesem Jahr selbst zum zweiten Mal daran teilgenommen. Zuvor hatte sie Arbeits- und Beschäftigungsstätten kreisweit dazu aufgerufen, den "Schichtwechsel" in Kooperation mit Betrieben und öffentlichen Einrichtungen durchzuführen.
"Beide Teilnehmer haben Informationen über die Abläufe und Arbeitsweisen in der Bearbeitung von Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten", sagt Geuke. Wie wird ein Antrag bearbeitet? Wie ist eine Akte aufgebaut? Wer macht die Teilhabeplanung? Wie erfolgt die Zahlung der Leistungen? Zudem haben sie Aufgaben der Büro-und Sitzungsorganisation durchgeführt, wozu beispielsweise das Drucken von Namenschildern gehörte. Ein Besuch bei Landrat Jan Peter Schröder rundete den "Schichtwechsel" für sie ab.
"Beide haben den Aktionstag als wertvoll empfunden und sich vorgenommen, für das nächste Jahr Werbung bei anderen Beschäftigten mit Behinderungen in ihren Einrichtungen zu machen", freut sich Geuke. "Die Möglichkeit, über diesen Tag in Kontakt zu kommen, damit Barrieren und Berührungsängste abzubauen, ist noch zu wenig bekannt und sollte dringend mehr genutzt werden", so ihre Bilanz. 2Wir freuen uns schon auf nächstes Jahr und hoffen auf noch mehr mitwirkende Personen, Einrichtungen und Betriebe."
Das Jobcenter Kreis Segeberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Segeberg und der Bundesagentur für Arbeit. Es wird durch die Agentur für Arbeit Elmshorn vertreten und bietet im Auftrag dieser Träger alle Leistungen des SGB II "Grundsicherung für Arbeitssuchende" aus einer Hand.
Das Jobcenter Kreis Segeberg gliedert sich in die Standorte Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt.
Besuchen Sie bitte zwecks Terminabstimmung oder Kontaktaufnahme direkt die Seite der Jobcenter-Standorte.
Überblick zu Arbeit, Arbeitslosigkeit, Schulden, Wohnungslosigkeit, Hilfe und finanzielle Unterstützung
Das Thema Arbeit ist sehr vielseitig und wird in unserer Kreisverwaltung durch mehrere Fachdienste abgedeckt.
Sämtliche Dienstleistungen deutscher Behörden zu den Themen Arbeit und Beruf, Arbeitsrecht und Arbeitslosigkeit, Grundsicherung und Förderungen finden Sie - und findet Ihr - im hellblauen Bürger*innen-Service am unteren Ende dieser Seite.
Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Zum Fachdienst "Soziale Sicherung" gehören das Amt für Ausbildungsförderung, die Fürsorgestelle (Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Begleitende Hilfen am Arbeitsplatz), die Bereiche der Hilfe zur Pflege, Blindengeld und Blindenhilfe.
Bürger*innen-Service
- Altenhilfe beantragen (mit Onlineantrag)
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen (mit Onlineantrag)
- Besondere Leistungen im Einzelfall in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen (mit Onlineantrag)
alle 12 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
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Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Im Fachdienst Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration sind das Fachgebiet Fachaufsicht sowie das Team Asylleistungen und Beratung verortet. Darüber hinaus werden im Fachdienst noch gesonderte Aufgaben bearbeitet.
Im Fachgebiet Fachaufsicht wird unter anderem durch die Erstellung von Bearbeitungshinweisen sowie die Beratung der Mitarbeiter*innen der Städte, Ämter und Gemeinden eine einheitliche und rechtmäßige Durchführung der Aufgaben in den Bereichen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeldgesetz (WoGG) sowie Zweites und Zwölftes Gesetz des Sozialgesetzbuches (SGB II, SGB XII) sichergestellt. Zudem zeichnet die Fachaufsicht für Widersprüche und Klagen in diesen Bereichen verantwortlich.
Im Team Asylleistungen und Beratung wird die Krankenversorgung für die dem Kreis Segeberg zugewiesenen Asylbewerber*innen sichergestellt. Zudem erfolgt hier die Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen in Schackendorf und die Leistungsgewährung an die dort untergebrachten Personen. Darüber hinaus erfolgt im Fachdienst die Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund und die Betreuung des "Sprachmittler-Pools" des Kreises Segeberg.
Im Fachdienst wird zusätzlich das Beratungswesen - insbesondere die Schuldnerberatung und die Wohnungsnotlagenberatung - betreut, das heißt die Ausschreibungen der Leistungen durchgeführt und die Verwendungsnachweise der beauftragten Träger geprüft. Zudem werden aktuelle soziale Themen begleitet (zum Beispiel die Schaffung weiterer Frauenhausplätzen im Kreis Segeberg).
Bezeichnend für den Fachdienst sind eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises Segeberg sowie mit dem Jobcenter Kreis Segeberg und den Beratungsträgern.
Dokumente und Formulare
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Ansprechpartner*innen
Wichtige Dokumente und Formulare
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Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien
Damit alle Kinder mitmachen können!
Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.
- Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
- Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
- Ihr Kind braucht Nachhilfe?
- Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?
Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.
Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?
Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV oder Sozialgeld),
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungen,
- Wohngeld und
- Kinderzuschlag.
Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.
Wo stelle ich einen Antrag?
- Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
- Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.
Weitere Informationen und Dokumente
Die Antragsformulare erhalten Sie auf dieser Website oder bei Ihren Beratungsstellen vor Ort.
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Mitmachen möglich machen!
Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.
Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer
Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.
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Erreichbarkeit
Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.
Bearbeitungshinweise für Sozialämter
Kündigungsschutz
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, so besteht für Arbeitnehmer*innen ein allgemeiner Kündigungsschutz.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bürger*innen-Service
Stellenangebote und Karriere beim Kreis
Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.
Bewerben Sie sich einfach und bequem online.
Ihre Anlagen wie Anschreiben oder Lebenslauf können Sie in allen gängigen Formaten hochladen.
Nicht das passende Stellenangebot dabei? Dann erwarten wir gerne Ihre Initiativbewerbung!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Themen
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Eingliederungshilfe
Unterstützung für Erwachsene und Minderjährige mit Behinderung oder Suchterkrankung.
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Hilfe für behinderte Menschen
Schulen, Werkstätten und Förderung für Behinderte und Beeinträchtigte.
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Schule, Aus- und Weiterbildung
Schulformen, Ausbildung, Förderungen, Fahrkarten, Volkshochschulen.
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© Nine Winderlich
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Themen Frauen und Gleichstellung.
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Chancengleichheit und Vielfalt
Jeder Mensch wird akzeptiert und kann in der Gesellschaft gleichberechtigt und selbstbestimmt leben.
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Gesundheit
Impfungen, Amtsärztliche Gutachten, Sozialpsychiatrischer Dienst, "Superkeime", Vorsorge und Kinder- und Jugendmedizin.
Bürger*innen-Service
- Benutzungsantrag auf Archivgut stellen (mit Onlineantrag)
- Beratung zu Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber beantragen
- Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen (mit Onlineantrag)
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Besondere Leistungen im Einzelfall in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen (mit Onlineantrag)
- Bildbenutzung beim Bundesarchiv beantragen (mit Onlineantrag)