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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

Letzte Meldung

25.09.2024: Bezirksschornsteinfegermeister Weigang geht in den Ruhestand

Kreis Segeberg. Im Kehrbezirk Bad Bramstedt II ist Peter Weigang ein bekanntes Gesicht: Seit Dezember 2006 ist er der dortige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister. Am 30. September verabschiedet sich der 63-jährige Bad Bramstedter nun in den Ruhestand.

Insgesamt betreute der Bezirksschornsteinfegermeister zuletzt rund 3.700 Liegenschaften in seinem Kehrbezirk. Dazu gehören unter anderem die Gemeinden Armstedt, Bad Bramstedt, Bimöhlen, Fuhlendof, Großenaspe und Wiemersdorf.

"Peter Weigang war ein stets zuverlässiger, hilfsbereiter und von den Kund*innen sowie von seinen Kolleg*innen angesehener und geschätzter Bezirksschornsteinfeger, der seinen Kehrbezirk sehr gut kennt und seine Arbeiten gewissenhaft und sorgfältig erledigte", sagt Nick Rohlfshagen vom Ordnungsamt des Kreises Segeberg. Die Kommunikation mit ihm sei immer reibungslos und unkompliziert gewesen. "Wir danken Herrn Weigang für die Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen Ruhestand alles Gute."

Weigang selbst wird "mit Sicherheit die Gespräche mit meiner netten Kundschaft vermissen". In der Zukunft möchte er sich auch weiterhin ehrenamtlich engagieren, freut sich aber vor allem auch auf mehr gemeinsame Zeit mit seiner Frau Ellen.

Die Vertretung bis zur Neubesetzung des Kehrbezirkes (voraussichtlich zum 1. Dezember 2024) übernimmt Schornsteinfegermeister Sven Lohse (Telefon 04821 889277).

Mail an Herrn Lohse schreiben

17.11.2023: Frank Irrgang bleibt Bezirksschornsteinfegermeister

Kreis Segeberg. Frank Irrgang aus Nahe bleibt Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Itzstedt. Wie das Kreisordnungsamt mitteilt, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie den 45-Jährigen weiterhin bis zum 30. November 2030 dazu bevollmächtigt. Frank Irrgang übernimmt seit dem 1. Dezember 2016 die hoheitlichen Aufgaben in den Gemeinden Borstel, Itzstedt, Nahe, Oering, Seth und teilweise in Stuvenborn.

"Die Bürger*innen behalten mit Herrn Irrgang einen kompetenten und engagierten Bezirksschornsteinfeger", betont Nick Rohlfshagen, zuständiger Mitarbeiter für das Schornsteinfegerwesen bei der Kreisverwaltung. Er hat Frank Irrgang per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet.

Unterstützung bekommt der Bezirksschornsteinfegermeister von seinem langjährigen Mitarbeiter Jens Heuer.

Kund*innen erreichen Frank Irrgang telefonisch unter der Rufnummer 04535/59 80 00 sowie per E-Mail.


Hintergrund:

Hausbesitzer*innen dürfen in fast allen Fällen selbst wählen, welche*n Schornsteinfeger*in sie beauftragen möchten. Allerdings bedeutet das, dass sie sich auch selbst um die Einhaltung gesetzlicher Fristen kümmern müssen.

Nach Paragraf 4 Schornsteinfegerhandwerksgesetz muss jede*r Eigentümer*in eines Grundstücks oder eines Raumes die Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten nachweisen, sofern er/sie nicht den/die zuständige*n bevollmächtigte*n Bezirksschornsteinfeger*in mit der Durchführung beauftragt hat. Der Nachweis ist erbracht, wenn dem/der Bezirksschornsteinfeger*in binnen einer bestimmten Frist die erforderlichen Bescheinigungen zugegangen sind.

Nähere Auskünfte zum Thema erteilt der Fachdienst Ordnungs-und Gewerbeangelegenheiten des Kreises Segeberg unter der Telefonnummer 04551/951-9298.

27.10.2023: Versammlungsrechtliche Verfügung (Hamas)

Allgemeinverfügung als versammlungsrechtlichte Verfügung zu Versammlungen, die inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen, für das Gebiet des Kreises Segeberg für die Zeit vom 28.10.2023, 0:00 Uhr bis zum 01.11.2023, 24:00 Uhr.

  • Datum: 27.10.2023

    27.10.2023: Versammlungsrechtliche Verfügung (Hamas)

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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten im Überblick

Neben den örtlichen Ordnungsbehörden der Städte, Gemeinden und Ämter ist der Kreis Segeberg für spezielle ordnungsrechtliche Aufgaben zuständig.

Gerne informieren wir Sie in allen ordnungsrechtlichen Belangen über die bestehenden Zuständigkeiten.

Aufgaben

  • das Jagd- und Waffenwesen,
  • die Wohnpflegeaufsicht,
  • das Gewerbe- und Handwerksrecht inklusive Bekämpfung von Schwarzarbeit,
  • das Schornsteinfegerwesen,
  • das Versammlungsrecht,
  • die Aufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden und
  • die Aufgaben der Bußgeldbehörde außerhalb der Bau- und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Wohnpflegeaufsicht

Im Rahmen der Wohnpflegeaufsicht werden die Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im gesamten Kreisgebiet beraten und regelmäßig kontrolliert.

Meldungen über Heime

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Berichte

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Schornsteinfeger*innen

Wir sind zuständig für die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und beraten Sie in allen Angelegenheiten des Schornsteinfegerrechts.

Meldungen

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Versammlungsbehörde

Als Versammlungsbehörde nehmen wir Anmeldungen für Demonstrationen (nur unter freiem Himmel) entgegen und bestätigen die Durchführung unter Berücksichtigung möglicher Auflagen.

Versammlung unter freiem Himmel anmelden

Meldungen

Momentan gibt es keine aktuellen Meldungen.

Jagd und Waffen

Bei der Jagd- und Waffenbehörde können Sie zum Beispiel

  • Ihren Jagdschein ausstellen und verlängern lassen,
  • als Sportschütz*in oder Jäger*in eine Waffenbesitzkarte beantragen oder
  • Eintragungen in Ihre Waffenbesitzkarte vornehmen lassen.