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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

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04.06.2024: Landrat übergibt Fahrzeuge und Gerät an Feuerwehr, DRK und THW

Kreis Segeberg. Landrat Jan Peter Schröder hat vier Fahrzeuge und eine Netzersatzanlage an den Kreisfeuerwehrverband beziehungsweise den ABC-Zug des Kreises sowie an das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und das Technische Hilfswerk (THW) übergeben. Die Neuanschaffungen haben einen Gesamtwert von rund einer Million Euro. 235.000 Euro davon sind Fördergelder des Landes.

Konkret hat der Landrat folgende Fahrzeuge und folgende Geräte an die zuständigen Organisationen überreicht:

Reaktor-Erkundungstrupp-Kraftwagen: Das Fahrzeug wurde für den ABC-Zug am Standort Kreisfeuerwehrzentrale in Bad Segeberg beschafft und ersetzt den Vorgänger. Es dient vorwiegend zur Erkundung nach Störfällen an kerntechnischen Anlagen oder nach Unfällen mit radioaktiven Stoffen und ist mit spezieller Schutzkleidung, Messtechnik und Kennzeichnungsmaterialien für atomare Stoffe ausgestattet. Zudem befinden sich im Fahrzeug weitere Messmittel und Schutzkleidung für die tägliche Abwehr von Gefahren durch gefährliche Stoffe und Güter.

Tanklöschfahrzeug: Das Fahrzeug wurde ebenfalls für den ABC-Zug am Standort Kreisfeuerwehrzentrale in Bad Segeberg beschafft. Es ist mit Sonderschaummittel und 4.000 Litern Löschwasservorrat ausgerüstet und sichert nicht nur die Wasserversorgung bei einer Dekontamination, sondern ist auch noch umfassend für Atemschutz-Notfälle und Chemikalienschutzanzug (CSA)-Notfälle ausgestattet.

Geländefähiger Notfall-Krankenwagen: Das Fahrzeug wurde für die 1. Sanitätsgruppe Arzt/Ärztin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Henstedt-Ulzburg beschafft und dient insbesondere in unwegsamem Gelände zum Transport, zur Erstversorgung und der Überwachung eines liegenden Patienten/einer liegenden Patientin.

Mannschaftstransportwagen: Das Fahrzeug wurde für die 1. Betreuungsgruppe Verpflegung des DRK in Bad Segeberg beschafft und dient als Transportwagen für Mannschaft und Gerät. Bei Bedarf kann ein Anhänger gezogen werden.

Netzersatzanlage: Die Anlage wurde für den Ortsverband Norderstedt des Technischen Hilfswerks (THW) beschafft und versorgt im Falle eines langanhaltenden und großflächigen Stromausfalles eine Tankstelle, um die Treibstoffversorgung zu gewährleisten.

"Wir erleben gerade, wenn wir nach Bayern und Baden-Württemberg und auf die Überschwemmungen schauen, warum diese Fahrzeuge notwendig sind. In Zeiten des Klimawandels können wir – vor allem alle Einsatzkräfte und Helfer*innen – mit einer guten Ausstattung unsere Bürger*innen schützen", sagte Landrat Jan Peter Schröder. "Ich übergebe heute diese Fahrzeuge in gute Hände. Deshalb gilt der große Dank allen Engagierten und ihrer Arbeit im Katastrophenschutz. Alle Beteiligten machen ihre Arbeit aus vollem Herzen. Kommen Sie immer heil zurück!" Ebenfalls ein großes Dankeschön schickte Schröder in Richtung Kreispolitiker*innen, "die diese Anschaffungen möglich gemacht haben".

17.11.2023: Frank Irrgang bleibt Bezirksschornsteinfegermeister

Kreis Segeberg. Frank Irrgang aus Nahe bleibt Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Itzstedt. Wie das Kreisordnungsamt mitteilt, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie den 45-Jährigen weiterhin bis zum 30. November 2030 dazu bevollmächtigt. Frank Irrgang übernimmt seit dem 1. Dezember 2016 die hoheitlichen Aufgaben in den Gemeinden Borstel, Itzstedt, Nahe, Oering, Seth und teilweise in Stuvenborn.

"Die Bürger*innen behalten mit Herrn Irrgang einen kompetenten und engagierten Bezirksschornsteinfeger", betont Nick Rohlfshagen, zuständiger Mitarbeiter für das Schornsteinfegerwesen bei der Kreisverwaltung. Er hat Frank Irrgang per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet.

Unterstützung bekommt der Bezirksschornsteinfegermeister von seinem langjährigen Mitarbeiter Jens Heuer.

Kund*innen erreichen Frank Irrgang telefonisch unter der Rufnummer 04535/59 80 00 sowie per E-Mail.


Hintergrund:

Hausbesitzer*innen dürfen in fast allen Fällen selbst wählen, welche*n Schornsteinfeger*in sie beauftragen möchten. Allerdings bedeutet das, dass sie sich auch selbst um die Einhaltung gesetzlicher Fristen kümmern müssen.

Nach Paragraf 4 Schornsteinfegerhandwerksgesetz muss jede*r Eigentümer*in eines Grundstücks oder eines Raumes die Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten nachweisen, sofern er/sie nicht den/die zuständige*n bevollmächtigte*n Bezirksschornsteinfeger*in mit der Durchführung beauftragt hat. Der Nachweis ist erbracht, wenn dem/der Bezirksschornsteinfeger*in binnen einer bestimmten Frist die erforderlichen Bescheinigungen zugegangen sind.

Nähere Auskünfte zum Thema erteilt der Fachdienst Ordnungs-und Gewerbeangelegenheiten des Kreises Segeberg unter der Telefonnummer 04551/951-9298.

27.10.2023: Versammlungsrechtliche Verfügung (Hamas)

Allgemeinverfügung als versammlungsrechtlichte Verfügung zu Versammlungen, die inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen, für das Gebiet des Kreises Segeberg für die Zeit vom 28.10.2023, 0:00 Uhr bis zum 01.11.2023, 24:00 Uhr.

  • Datum: 27.10.2023

    27.10.2023: Versammlungsrechtliche Verfügung (Hamas)

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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten im Überblick

Neben den örtlichen Ordnungsbehörden der Städte, Gemeinden und Ämter ist der Kreis Segeberg für spezielle ordnungsrechtliche Aufgaben zuständig.

Gerne informieren wir Sie in allen ordnungsrechtlichen Belangen über die bestehenden Zuständigkeiten.

Aufgaben

  • das Jagd- und Waffenwesen,
  • die Wohnpflegeaufsicht,
  • das Gewerbe- und Handwerksrecht inklusive Bekämpfung von Schwarzarbeit,
  • das Schornsteinfegerwesen,
  • das Versammlungsrecht,
  • die Aufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden und
  • die Aufgaben der Bußgeldbehörde außerhalb der Bau- und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Wohnpflegeaufsicht

Im Rahmen der Wohnpflegeaufsicht werden die Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im gesamten Kreisgebiet beraten und regelmäßig kontrolliert.

Meldungen über Heime

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Berichte

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Schornsteinfeger*innen

Wir sind zuständig für die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und beraten Sie in allen Angelegenheiten des Schornsteinfegerrechts.

Meldungen

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Versammlungsbehörde

Als Versammlungsbehörde nehmen wir Anmeldungen für Demonstrationen (nur unter freiem Himmel) entgegen und bestätigen die Durchführung unter Berücksichtigung möglicher Auflagen.

Versammlung unter freiem Himmel anmelden

Meldungen

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Jagd und Waffen

Bei der Jagd- und Waffenbehörde können Sie zum Beispiel

  • Ihren Jagdschein ausstellen und verlängern lassen,
  • als Sportschütz*in oder Jäger*in eine Waffenbesitzkarte beantragen oder
  • Eintragungen in Ihre Waffenbesitzkarte vornehmen lassen.