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Schule, Aus- und Weiterbildung

Letzte Meldung

23.10.2024: Kreisverwaltung am Brückentag geschlossen

Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltung und alle Außenstellen bleiben am Tag nach dem Reformationstag, also am Freitag, 1. November, für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch telefonisch und per E-Mail sind die Mitarbeiter*innen an diesem Tag nicht erreichbar. Bereits vereinbarte Termine behalten ihre Gültigkeit.

Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Bürger*innen den Bereitschaftsdienst des Kreises in Notfällen über die Rufnummer 04121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

23.09.2024: Kita-Fachkräfte: Qualifikationsangebot für Migrant*innen

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat zusammen mit der Volkshochschule (VHS) Bad Segeberg in enger Kooperation mit Arbeitsagentur und Jobcenter Kreis Segeberg eine berufsvorbereitende Qualifikation für Menschen mit Migrationshintergrund auf den Weg gebracht. Ziel ist es, diese zu sozialpädagogischen Assistent*innen oder Erzieher*innen für die Arbeit in einer Kita auszubilden. "Wir wollen das große Potenzial von Personen mit Migrationshintergrund im Kund*innenkreis des Jobcenters nutzen", erläutert Michael Krützfeldt, Kita-Referent beim Kreis Segeberg.

Nach den ersten sechs Monaten Projektlaufzeit weiß er viel Positives zu berichten: Anfang März hatte das Jobcenter 17 Frauen verschiedener Staaten – darunter Syrien, Afghanistan, Polen, Türkei und Ukraine – in die Maßnahme vermittelt. "Wir haben den Frauen eine berufliche Perspektive aufzeigt", so Krützfeldt, der sich freut, dass eine Teilnehmerin mittlerweile bereits auf Zehn-Stunden-Basis in ihrem ehemaligen Praktikumsbetrieb arbeitet und eine weitere voraussichtlich demnächst übernommen wird. Für die übrigen 15 Frauen gibt es bereitsPläne in Richtung praxisintegrierte Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin (PiA-SPA) oder PiA-Erzieherin (Ausbildung mit Ausbildungsvergütung) beziehungsweise Quereinstieg.

Krützfeldt betont, dass Sprachkenntnisse "das A und O" für eine Tätigkeit in einer Kita seien, weshalb der Fokus dieser ersten Maßnahme besonders auf die Vermittlung von Sprachkenntnissen abzielte, um das notwendige Sprachniveau B2 zu erreichen.

Ein weiterer wichtiger Pfeiler ist die Begleitung bei der Anerkennung bereits vorhandener Abschlüsse. Als dritten Teil der Maßnahme absolvierten die Teilnehmerinnen mehrere Praktika, um die Arbeit kennenzulernen und Kontakte zu Kitas zu knüpfen. "Das sind die ersten Schritte in Richtung Anstellung", weiß der Kita-Referent.

Projektleiterin Chelusa Gorges von der VHS ist selbst mit Migrationshintergrund nach Deutschland gekommen. "Sie hat sich mit positiver Haltung und Engagement gegen viele Widerstände behauptet und ist daher für Teilnehmer*innen ein gutes Beispiel und Motivatorin", sagt Krützfeldt. Gorges selbst ergänzt: "Als Leiterin des Projekts mit eigener Migrationsgeschichte freue ich mich, meine positive Energie bei der Arbeit einzubringen und auf die Teilnehmenden zu übertragen."

"Mit ihrem aufgeschlossenen Wesen und großem Interesse hat unsere Praktikantin bei uns in Nahe ihre Praktika begonnen und mit viel Freude und zugewonnenem Wissen beendet", sagt Nahes Kindergartenleiterin Regina Ibe. Sie konnte der Migrantin mittlerweile eine Stelle als "Helfende Hand" vermitteln. Ibe lobt sowohl die pädagogische Fachkraft Chelusa Gorges, "die ihre Praktikantin mit viel Kompetenz, pädagogischem Sachverstand und einem gesunden Anspruch zwischen Fördern und Fordern an ihre Aufgaben heranführte" als auch die Praktikantin selbst, "die ihre Aufgaben mit viel Interesse für die Ausbildung annahm".

Die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und der ausbildenden Kitas sind laut Krützfeldt und Gorges überaus positiv. "Dies stimmt uns zuversichtlich, hier einen wertvollen Beitrag zu leisten, diese besonders talentierten und motivierten Bewerberinnen für die Arbeit in einer Kita gewinnen zu können."

Jede Teilnehmerin wird nach den acht Monaten bei ihrer neuen Tätigkeit weiter begleitet. "Denn der Weg aus einer fremden Sprache und Kultur hin zu einer Kita-Fachkraft endet nicht mit der erfolgreichen Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme", sagt Gorges.

Die Anschubfinanzierung in Höhe von 78.000 Euro dieses in Schleswig-Holstein bislang einmaligen Pilotprojektes hat der Kreis als ein Modul aus seiner Initiative "Fachkräfte für Kitas gewinnen und halten" geleistet. Künftig sollen im Rahmen der Förderung beruflicher Weiterbildung jährlich ein bis zwei berufsvorbereitende Qualifikationskurse wie der jetzige für Personen mit Migrationshintergrund stattfinden.

ZITATE:

Landrat Jan Peter Schröder: "Wir haben hier als Kreis Segeberg bewusst Geld in die Hand genommen, um neue Personenkreise anzusprechen, die mit hoher Motivation und großem Engagement zielgerichtet auf die Aufnahme einer Tätigkeit in unsere Kitas vorbereitet werden, wo sie dringend gebraucht werden. Zurecht findet dieses Projekt über den Kreis Segeberg hinaus im Land großes Interesse und hohe Beachtung."

Stefan Stahl, Bereichsleiter und stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Segeberg: "Wir freuen uns, dass wir zugewanderten Menschen eine sinnvolle und langfristig angelegte berufliche Perspektive anbieten können und gleichzeitig dem hohen Bedarf an Arbeits- und Fachkräften im Kita-Bereich gerecht werden. Das nützt auch den Menschen, die auf eine verlässliche Betreuung ihres Nachwuchses angewiesen sind, um ihrer Arbeit nachzugehen. Das Angebot stößt bei unserer Kundschaft zudem auf reges Interesse."

Ronald Geist, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Elmshorn: "Frühkindliche Bildung ist der Grundstein für alle Kinder, um über den Schulbesuch später erfolgreich ins Berufsleben zu wechseln. Ich freue mich, dass wir diese Menschen mit ihren kulturellen Erfahrungen für eine Tätigkeit im Elementarbereich gewinnen und nun beruflich qualifizieren können. Ihre Motivation und ihr Engagement werden besonders den Kindern helfen, die sich – oft persönlich entwurzelt – in eine neue Gesellschaft einfinden müssen. Genau diese Kinder sind unsere Fachkräfte von übermorgen. Die angehenden Fachkräfte verdienen unseren vollen Respekt und besonderen Dank."

Evelyne Plesse, Dozentin für Sprachförderung: "In meinem Unterstützungskurs Deutsch B1 erlebe ich die Teilnehmerinnen sehr engagiert und fleißig. Das Ziel, im Kita-Bereich arbeiten zu können, motiviert alle, die schwierige deutsche Sprache gut beherrschen zu wollen. Wir arbeiten immer konzentriert und mit sehr viel Spaß."

Flora Sukiasyan, Dozentin für Sprachförderung: "Ich denke, dass dieser Kurs eine sehr gute Gelegenheit für die Teilnehmerinnen ist, zu entscheiden, ob sie sich in dem Beruf sehen oder nicht. Es hilft ihnen, sich beruflich zu orientieren."

Die aktuelle Maßnahme läuft noch bis zum 31. Oktober 2024. Wer Fragen oder Interesse hat, kann sich an die VHS Bad Segeberg telefonisch unter 04551/9663-0 oder per E-Mail beziehungsweise direkt an Kita-Referent Michael Krützfeldt wenden.

10.09.2024: Schuleingangsuntersuchung: Bad Segeberg befristet zentraler Standort

Kreis Segeberg. Die Schuleingangsuntersuchungen für Kinder, die im Schuljahr 2025/2026 eingeschult werden sollen, finden ab sofort unabhängig vom Wohnort übergangsweise zentral in Bad Segeberg statt und nicht wie bisher auch in Norderstedt. "Die Personalnot zwingt uns zu diesem vorübergehenden Schritt", sagt Christiane Rimbach, Leiterin des Fachbereichs Soziales, Arbeit und Gesundheit. Sie betont, dass es sich um eine befristete Übergangslösung bis Ende des Jahres handele.

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Mädchen und Jungen, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten. "Die Zentralisierung in Bad Segeberg ermöglicht es uns, Personalressourcen zu bündeln und die Termine effektiver zu koordinieren, um so eine reibungslose Untersuchung von gleichbleibend hoher Qualität sicherstellen zu können", erklärt die Leiterin des Fachdienstes Gesundheit, Dr. Alexandra Emken.

Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern, die schulpflichtig werden, erhalten rund um den sechsten Geburtstag des Kindes ein Einladungsschreiben vom Kreis. Ein Termin für die Schuleingangsuntersuchung kann dann online gebucht werden. "Uns ist bewusst, dass diese befristete Zentralisierung für viele Eltern und Kinder längere Anfahrtswege bedeutet", sagt Emken. Allerdings sollen durch neue Strukturen Wartezeiten verkürzt und die Untersuchungen zügiger durchgeführt werden können. "Sollte es in Einzelfällen für Eltern und Kind gar keine Möglichkeit geben, nach Bad Segeberg zu kommen, werden wir eine Untersuchung in Norderstedt ermöglichen", verspricht die Ärztin.

Generell möchte das Gesundheitsamt am Standort Norderstedt festhalten und sucht daher aktuell weiter nach geeigneten Kinderärzt*innen. "Der Fachkräftemangel zeigt sich gerade massiv, aber wir haben der Personalakquise oberste Priorität eingeräumt. Die Ausschreibungen laufen und wir hoffen, unser Team bald wieder verstärken zu können", sagt Rimbach.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht der Fachdienst Gesundheit des Kreises Segeberg per E-Mail zur Verfügung.

Mehr Infos zu Schuleingangsuntersuchungen


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Datum: 12.08.2024

So läuft die Schuleingangsuntersuchung im Kreis Segeberg ab

Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Kreis Segeberg werden jährlich etwa 2.900 Einschulungsuntersuchungen durchgeführt.

Aktuell haben die Eltern der einzuschulenden Kinder viele Fragen in Bezug auf die Schuleingangsuntersuchung.

Diese Fragen werden im folgenden Video beantwortet.

Mehr

Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag

Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule

Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen.

Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.

Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird.

Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.

Fahrkarte beantragen


Aktuelles

10.10.2024: Online-Anträge für Deutschland-Schulticket ab 14. Oktober möglich

Kreis Segeberg. Ab Montag, 14. Oktober, kann über das digitale Online-Antragsverfahren für Schüler*innenfahrkarten OLAV das Deutschland-Schulticket beantragt werden. Dieses gilt dann frühestens ab dem 1. Januar 2025. Hier die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:

Was ist das Deutschland-Schulticket und wer kann es erhalten?

Das Deutschland-Schulticket ist ein vergünstigtes Deutschland-Ticket und richtet sich an alle Vollzeit-Schüler*innen ohne Arbeitgeber*in und ohne Anspruch auf eine vollfinanzierte Fahrkarte sowie mit Hauptwohnsitz im Kreis Segeberg. Dabei kann die Beschulung innerhalb oder außerhalb von Schleswig-Holstein an einer öffentlichen oder privaten beziehungsweise allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule stattfinden. Es richtet sich an jene Schüler*innen, die nicht bereits nach Schülerbeförderungssatzung des Kreises Segeberg eine Schülerfahrkarte (Deutschlandticket) erhalten.

Wie und ab wann kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?

Für Schüler*innen mit Hauptwohnsitz in den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg und Stormarn sowie den Städten Flensburg und Neumünster kann das Deutschland-Schulticket mit einer frühesten Fahrkartengültigkeit ab dem 1. Januar 2025 über das OLAV-Antragsverfahren beantragt werden. Die Antragstellung ist ab dem 14. Oktober möglich und sollte bis zum 15. November durchgeführt werden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann sichergestellt werden, dass die Fahrkarten rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 an die Schüler*innen ausgehändigt werden können.

Wie hoch ist der Eigenanteil für das Deutschland-Schulticket und welche Zahlungsmöglichkeiten sind vorgesehen?

Der monatliche Eigenanteil pro Ticket liegt bei 38 Euro. Der Kreis Segeberg gibt 20 Euro pro Monat dazu. Der Eigenanteil kann entweder als Einmalbetrag für das gesamte restliche Schuljahr überwiesen oder monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto eingezogen werden. Die gewünschte Zahlungsart ist während der Antragstellung auswählbar.

Wann und wie kann das Deutschland-Schulticket gekündigt werden?

Das Deutschland-Schulticket kann monatlich gekündigt werden. Hierzu muss die Kündigung im persönlichen OLAV-Login-Bereich vor dem 10. eines Monats mit Wirkung zum Ende des gleichen Monats durchgeführt werden. Nach dem 10. eines Monats ist die Kündigung erst zum Ende des Folgemonats möglich. Gegebenenfalls durch die Überweisung der Einmalzahlung überzahlte Monatsbeträge werden rückerstattet.

Was passiert, wenn es bereits ein selbstabgeschlossenes Fahrkarten-Abonnement gibt?

Wenn vor der Antragstellung ein selbstabgeschlossenes Fahrkarten-Abonnement besteht, muss dieses unter Beachtung der Fristen eigenständig gekündigt werden.

Bei Fragen steht die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zur Verfügung. Sie ist per E-Mail erreichbar sowie montags und mittwochs von 9 bis 11 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 04541 888-288.

28.08.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!

Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.

Wichtiger Hinweis

Bis zum Beginn des nachträglichen Erstattungsverfahrens ab dem 1. Januar 2025 können keine weitere Auskünfte gegeben werden. Nachstehend finden Sie alle zurzeit bekannten Informationen.

Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?

Berechtigt sind alle Schüler*innen

  • an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
  • an dänischen Schulen,
  • an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
  • in einer rein schulischen Ausbildung,

sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.

Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.

Was kostet das Deutschland-Schulticket?

Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.

Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?

Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.

Antragsteller*innen können sein:

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährige Schüler*innen oder
  • andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.

Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegeben, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.

Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024

Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.

Schritt 1:

Das Deutschlandticket muss von den

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährigen Schüler*innen oder
  • anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.

Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV

Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.

Schritt 2:

Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.

Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.

Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Bildung und Kultur benennen.

Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?

Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:

  • Kopie des Schüler*innenausweises und
  • Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.

Schritt 3:

Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.

Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?

Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.

Hier gibt's noch einmal alles übersichtlich zusammengefasst in einem Schaubild:

27.05.2024: Beantragung der Schülerfahrkarten für 2024/25 ab heute online möglich

Kreis Segeberg. Für alle Schulkinder aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg oder Stormarn, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können ab dem 27. Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de Schülerfahrkarten für das kommende Schuljahr 2024/25 beantragt werden.

Damit die Schülerfahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden kann, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt worden sein.

Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind neu eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder sich der Wohnort seit dem letzten Schuljahr geändert hat.

Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2023/24 rechtzeitig vor den Sommerferien auffordern, die bestehenden Daten für den Schuljahreswechsel zu bestätigen oder etwaige Änderungen zu melden.

Mehr Infos und FAQs


Rückfragen richten Sie bitte an Frau Soldmann.

Schule, Ausbildung und Förderungen im Überblick

Landesinformationen zum Thema Schulen

Das Land Schleswig-Holstein bietet auf seiner Homepage einen Schulfinder und viele weitere Informationen rund um das Thema "Schule":

  • Schulfinder
  • Schulausfälle
  • Schulferien
  • Schulrecht und Gesetze
  • Neuigkeiten und Newsletter
  • Traumberuf Lehrer*in
  • Net(t)iquette

Alles zum Thema Schule

Schulpsychologische Beratungsstelle

Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.

Tätigkeitsfelder

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen und
  • Lehrkräftefortbildung.

Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.

Mehr Informationen

Schul-IT und DigitalPakt

Jugendarbeit und Jugendförderung

Hier erscheinen in Kürze weitere Informationen.

Jugendberufsagentur

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung für schulische Ausbildungen gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Damit soll dem Einzelnen die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat.

Ziel ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.

Mehr Infos


Wichtige Dokumente und Formulare

Alle Antragsformulare

Interessante Links

Kontakt

Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien

Damit alle Kinder mitmachen können!

Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.

  • Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
  • Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
  • Ihr Kind braucht Nachhilfe?
  • Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?

Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.

Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?

Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:

Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.

Wo stelle ich einen Antrag?

  • Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
  • Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.

Landesportal-ZuFiSH: Leistungen beantragen

Weitere Informationen und Dokumente

Mitmachen möglich machen!

Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.

Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer

Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.

Zur “Bildungs Karte“


  • Frau Hagemeister

    Grundsatz- und Koordinierungsangel. Soziales und Integration

    Hamburger Straße 30 (Zugang über Waldemar-von-Mohl-Straße) 30
    23795 Bad Segeberg

    Karte anzeigen

    Erreichbarkeit

    Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.

Hochbegabtenförderung

An sogenannten Stützpunktschulen werden die Hochbegabten alle zwei Wochen sonnabends in speziellen Lernworkshops zusätzlich gefördert:

  • Gymnasium Kaltenkirchen, Kaltenkirchen
  • Gymnasium Harksheide, Norderstedt
  • Coppernicus-Gymnasium, Norderstedt (seit 2011 auch Kompetenzzentrum Begabtenförderung)
  • Grundschule am Lakweg in Kaltenkirchen
  • Städtiches Gymnasium, Bad Segeberg.
  • Grundschule "Theodor-Storm-Schule", Bad Segeberg
  • Grundschule "Schule am Storchennest", Bad Bramstedt
  • Grundschule Alveslohe, Alveslohe

An den Kursen in den Stützpunktschulen können Kinder aus verschiedenen Schulen teilnehmen. Das Angebot gilt zunächst für Schüler/innen der Klassenstufen 6 und 7.

Ein Jahr lang finanziert die Stiftung der Sparkasse Südholstein die Hochbegabtenförderung und übernimmt damit die Kosten für die Lehrkräfte. Für das folgende Jahr hat das Kultusministerium in Kiel bereits die Finanzierung zugesichert.

Nähere Informationen zu dem Angebot der Stützpunktschulen gibt es bei allen Schulen im Kreis Segeberg oder durch Frau Urte Steinberg von der Stiftung Sparkasse Südholstein.

Weitere Kontaktadressen

  • Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg, Telefon +49 4551-530 770
  • Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein Schleswig-Holstein, Frau Mahn, Telefon +49 4321-72064
  • Elterngruppen in Norderstedt, Frau Gengelbach, Telefon +49 40-5353 2008 oder Frau Bordin-Ahrens, Telefon +49 40-5266 917.

Sportförderung

Der Kreis Segeberg fördert den Sport in seinem Kreisgebiet.

Grundlage für die finanzielle Förderung des Sports sind die folgenden Richtlinien des Kreises Segeberg:


Der Kreis Segeberg hat die Sportförderung auf den Kreissportverband übertragen. Anträge auf Sportfördermittel sind daher direkt an die Geschäftsstelle des Kreissportverbandes zu richten.

Anträge sind zu richten an:

Kreissportverband Segeberg

An der Trave 1

23795 Bad Segeberg

Informationen zur Antragstellung

Musikschulen

Zur Dienstleistung Musikschulen


  • Datum: 11.08.2022

    Musikschulentgelte (Richtlinie)

Volkshochschulen

Schulpsychologische Beratungsstelle

Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.

Tätigkeitsfelder

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen und
  • Lehrkräftefortbildung.

Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.

Mehr Informationen

Stellenangebote und Karriere beim Kreis

Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.

Bewerben Sie sich einfach und bequem online.

Ihre Anlagen wie Anschreiben oder Lebenslauf können Sie in allen gängigen Formaten hochladen.

Nicht das passende Stellenangebot dabei? Dann erwarten wir gerne Ihre Initiativbewerbung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Jetzt bewerben!

Besondere Mitteilungen und Veranstaltungen


Momentan gibt es keine aktuellen Veranstaltungen.

ZUKUNFT WEITERBILDUNG

Zukunft Weiterbildung
Lebenslanges Lernen fördern, über alle Altersgruppen hinweg

  • Fachkräftesicherung,
  • Fachkräfteentwicklung und
  • Fachkräfteweiterbildung.

ZUKUNFT WEITERBILDUNG ist ein breit gefächertes Bildungs- und Unterstützungsangebot, weitestgehend kosten- und barrierefrei und stets darauf bedacht, auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe im Kreis Segeberg einzugehen.

Infos holen und mitmachen!