Inhalt

Schule, Aus- und Weiterbildung

Letzte Meldung

26.09.2025: Erstes digitales Bürger*innenbüro in Schleswig-Holstein

Kreis Segeberg. Als erste Verwaltung in Schleswig-Holstein eröffnet der Kreis Segeberg am Dienstag, 30. September, ein digitales Bürger*innenbüro. In der Zukunft können dann immer mehr Behördengänge via persönlicher Videosprechstunde erledigt werden. Dafür wird lediglich ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon benötigt. Zum Beispiel ein Smartphone, Tablet oder Laptop. Den Anfang macht zunächst der Antrag auf Schüler*innen-Bafög. "Damit schlägt der Kreis ein neues Kapitel in der modernen und bürger*innennahen Verwaltung auf", freut sich Stephanie Viktorin, Projektverantwortliche beim Kreis.

Bafög für schulische Ausbildungen wird gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Das Bafög ermöglicht Schüler*innen, die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.

Bereits heute bietet der Kreis Segeberg die Möglichkeit, zahlreiche Anträge in verschiedenen Bereichen online zu stellen. Mit dem Start des digitalen Bürger*innenbüros wird dieses Angebot nun erweitert. "Zum ersten Mal in Schleswig-Holstein kann ein Behördengang vollständig virtuell erledigt werden – ohne Anfahrt, Wartezeiten oder Papierberge", so Viktorin. Der Kreis setze damit perspektivisch nicht nur auf die Umsetzung des OZG (Onlinezugangsgesetz), sondern auch auf die Erleichterung des Alltags für alle.

Video zu Schüler*innen-BAföG

Datum: 29.09.2025

Digitales Amt - Bafög-Antrag für Schüler*innen mit Online-Terminbuchung

Das BAföG für schulische Ausbildungen ermöglicht Schüler*innen, genau die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht - auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.

Die Video erklärt, wie Schüler*innen sich online beraten lassen können und wie man hierfür einen Termin bucht.

So funktioniert’s:

Die digitalen Dienstleistungen sind über die Internetseite des Kreises erreichbar. Dort sowie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Zufish) finden sich auch eine ausführliche Anleitung sowie Informationen zu den einzelnen Services. Für die Schüler*innen-Bafög-Videosprechstunde erhalten die Bürger*innen 24 Stunden vor dem vereinbarten Online-Termin per E-Mail einen Link und Informationen, um sich in die Videokonferenz einwählen zu können. Im direkten Gespräch mit einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter können Fragen geklärt und die ausgewählte Dienstleistung in Anspruch genommen werden.

Die Plattform ermöglicht auch den sicheren Austausch von Dateien, um beispielsweise eine Bescheinigung digital vorzulegen oder zu erhalten. Auch Gebühren können direkt online während der Sitzung bezahlt werden. Höchste Datensicherheitsstandards werden im gesamten Prozess eingehalten.

Vorteile für Bürger*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen im Überblick:

  • ortsunabhängiger Zugang zur Verwaltung
  • keine langen Wartezeiten oder Behördengänge
  • Nutzung über PC, Laptop, Tablet oder Smartphone – ohne zusätzliche Software
  • persönliche Unterstützung in Echtzeit
  • barrierefreier Zugang und Möglichkeit, weitere Personen (zum Beispiel. Familienangehörige oder Dolmetscher*innen) hinzuzuschalten
  • effizientere Abläufe und kürzere Bearbeitungszeiten
  • moderne, flexible Arbeitsplätze mit Homeoffice-Option
  • Einsparung von Druck-, Porto- und Fahrtkosten
  • Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit durch weniger Wege

Das digitale Amt - einfach und modern

"Mit dem digitalen Bürger*innenbüro bringen wir die Verwaltung dorthin, wo die Menschen sind – in ihr Wohnzimmer, an den Küchentisch oder ins Büro. Das bedeutet: weniger Stress, weniger Wege, mehr Zeit für Familie, Arbeit und die schönen Dinge des Lebens. Für mich ist das ein echter Gewinn an Lebensqualität für die Menschen im Kreis Segeberg", sagt Landrat Jan Peter Schröder. Er ergänzt: "Wir zeigen, dass Verwaltung nicht nur digitaler, sondern auch bürger*innennäher werden kann. Das digitale Amt ist ein Angebot, das künftig allen Generationen zugutekommen wird –jungen Familien genauso wie Senior*innen. Es macht unser Zusammenleben einfacher und moderner und ist ein wichtiger Schritt in eine zukunftsfähige Verwaltung."

Es gibt sowohl eine offene Bafög-Online-Sprechstunde ohne Terminvereinbarung sowie eine mit vorher vereinbartem Termin. Die offene Sprechstunde findet alle zwei Wochen (in geraden Kalenderwochen) dienstags von 14 bis 16 Uhr statt. Termine für 2025 sind somit 30.09., 14.10., 28.10., 11.11., 25.11., 09.12. und 23.12.

Die Terminsprechstunde wird jeden Donnerstag angeboten. Nur für einen gebuchten Termin ist eine Beraterin online.

Weitere Angebote werden in den kommenden Monaten und Jahren schrittweise hinzukommen.

Das Projekt wird gemeinsam mit der „SYNCPILOT Group“ umgesetzt. Das Augsburger Software-Unternehmen ist auf digitale Verwaltungsprozesse spezialisiert und unterstützt Städte und Landkreise bundesweit bei der Einführung von virtuellen Ämtern.

Hinweis: Student*innen können Bafög bei den Studentenwerken der jeweiligen Hochschulen beantragen. Für Meister*innen-Bafög ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständig. Der Kreis ist in beiden Fällen nicht zuständig.

03.07.2025: Richtfest der Erweiterung des BBZ Norderstedt

Kreis Segeberg. Ein Ort des Lernens und der Begegnung: Der Kreis Segeberg hat gemeinsam mit dem Berufsbildungszentrum (BBZ) Norderstedt und der Stadt Norderstedt Richtfest gefeiert. Der Rohbau der Erweiterung des BBZ ist so gut wie fertiggestellt. Bei schönstem Wetter besuchten Landrat Jan Peter Schröder, Norderstedts Oberbürgermeisterin Katrin Schmieder, BBZ-Schulleiterin Stefanie Denecke sowie am Bau Beteiligte und zahlreiche Gäste aus der Politik die Baustelle.

Das Bauvorhaben wird am Standort des ehemaligen Wabengebäudes umgesetzt. Ausschlaggebend für die Planung waren die Bedarfsermittlung des BBZ, der Schulentwicklungsplan und letztlich die Zustimmung der politischen Gremien. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rund 12,75 Millionen Euro.

Landrat Jan Peter Schröder: „In den vergangenen Jahren ist bereits viel hier auf dem BBZ-Gelände passiert. Der Kurs ist klar: Wir wollen gemeinsam Zukunft im Kreis gestalten. Dafür brauchen wir gute Rahmenbedingungen für die Schüler*innen und Lehrkräfte, die wir mit diesem Gebäude mit dem Namen Zukunft schaffen. Vielen Dank an die Kreispolitik und alle Beteiligten, die hier etwas Großes ermöglichen.“

Oberbürgermeisterin Katrin Schmieder: „Ich freue mich sehr, dass das BBZ sich entwickelt. Denn dort, wo attraktive Ausbildungsangebote vor Ort vorhanden sind, profitiert die lokale und regionale Wirtschaft. Wir haben hier zusammen mit den weiteren Schulangeboten unserer Stadt eine Bildungsinsel mit Chancengerechtigkeit für viele Schüler*innen – die jungen Menschen sind unser aller Zukunft.“

Schulleiterin Stefanie Denecke: „Das Richtfest heute ist ein Meilenstein – ein ganz besonderer Moment! Hier entsteht ein Raum für junge Menschen, die bei uns erwachsen werden. Unsere Lehrkräfte können sie in den neuen Räumlichkeiten noch viel besser begleiten und unterstützen. Mit dem neuen Gebäude Zukunft wird gleichzeitig ein Ort der Begegnung und des Austausches mit viel Platz für Veranstaltungen geschaffen - hier wächst etwas Zukunftsweisendes.“

Der neue, zweigeschossige Bau hat eine Nutzfläche von rund 2.700 Quadratmetern. Er orientiert sich architektonisch am südlichen Bestandsgebäude „Bildung“ und soll ebenfalls eine rote Backsteinfassade erhalten. Vorgesehen sind vier Funktionsbereiche: Unterrichtsräume, Fachräume, Lernlandschaft und Verwaltung/Büro. Hinzu kommen Technik- und allgemeine Erschließungsflächen.

Der Eingangsbereich auf der Westseite hat einen Gebäuderücksprung, wodurch er gleichzeitig als kleine überdachte Pause dienen wird. Im Erdgeschoss liegen zentral und schnell erreichbar die Verwaltungsbereiche, Fachräume und eine offene Lernlandschaft. Die Lernlandschaft ist über eine zweigeschossige Glas-Fassade nach außen sichtbar und bildet so das Herz des Neubaus. Im Obergeschoss befinden sich die neuen Räume des allgemeinen Unterrichts.

Um das Gebäude mit ausreichend Licht zu versorgen, sind Oberlichter und Lichthöfe vorgesehen. Die Innenwände werden aus Stahlbeton oder Mauerwerk errichtet und mit strapazierfähigen Oberflächen versehen. Der Neubau wird als KFW-40-Effizienzhaus errichtet. Das Flachdach wird begrünt und erhält Photovoltaik-Module.

Der Beginn des Innenausbaus ist für Ende Oktober geplant. Mitte August des kommenden Jahres soll der Neubau dann vom Kreis an die Schule übergeben werden.

Mehr Informationen zum BBZ Norderstedt

27.06.2025: Kreis holt Sonderpreis bei Energie-Olympiade

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat bei der Energie-Olympiade 2025 mit dem eingereichten Projekt "Klimafreundliche und nachhaltige Mobilität mit dem E-Frosch" den Sonderpreis "Plietsch – Extra clevere Idee" gewonnen. Verbunden ist die Auszeichnung mit einem Preisgeld von 2.500 Euro.

Mit Klimaschutzmaßnahmen die Infrastruktur und Verkehrsangebote verbessern oder den Energieverbrauch öffentlicher Einrichtungen vermindern – das ist das Ziel der Energie-Olympiade, die von der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH) ausgelobt wird. Beim landesweiten Wettbewerb für Kommunen und Projekte gab es in diesem Jahr zahlreiche Neuerungen und mit 72 Bewerbungen aus 41 Kommunen einen Teilnahmerekord.

In der Kategorie Plietsch (Extra clevere Idee) überzeugte der Elektro-Frosch letztlich die 13-köpfige Jury mit Vertreter*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Über diesen freute sich das Förderzentrum Schule am Hasenstieg in Norderstedt vor zwei Jahren, als er mit Fördermitteln der EKSH angeschafft werden konnte.

Ein E-Frosch ist ein kleines Elektro-Kabinenfahrzeug, das vorrangig für kurze und mittlere Strecken konzipiert wurde. Der E-Frosch hat insgesamt rund 9.300 Euro gekostet. 5.000 Euro davon hat die EKSH über das Förderprogramm "KliKom" übernommen, den Rest zahlte der Kreis Segeberg aus eigener Tasche.

Das Lernkonzept des Förderzentrums sieht vor, dass die Kinder und Jugendlichen auch an anderen Orten lernen, zum Beispiel auf einem Reiterhof oder beim Einkaufen. Für die Schüler*innen ist es wichtig, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kennenzulernen, da dieser in der Zukunft meist die einzige Alternative zum Fahrrad oder zum Zu-Fuß-Gehen für sie sein wird. Wenn Schüler*innen und Lehrer*innen den ÖPNV nutzen, ist oftmals kein Platz für mehr als ein Hilfsmittel wie einen Rollstuhl. Im Schulalltag wird der E-Frosch daher genutzt, um Lern- und Spielmaterialien sowie Hilfsmittel und Essen zu transportieren.

Das Fahrzeug kommt hauptsächlich auf kurzen Strecken zum Einsatz. Mit doppeltem Akku hat es eine Reichweite von rund 120 Kilometern, was für diesen Zweck mehr als ausreichend ist. Zudem ist das Fahrzeug zulassungs- und steuerfrei, muss nicht zum TÜV und es fallen kaum Wartungskosten an.

Auch beim Kraftstoffverbrauch punktet der E-Frosch: "Würde man statt eines E-Froschs ein Verbrennerfahrzeug mit ähnlicher Ladekapazität anschaffen, würden bei einem Verbrauch von rund 5,5 Liter Kraftstoff pro 100 Kilometer etwa 144 Gramm CO2 pro Kilometer ausgestoßen werden. Der E-Frosch ist hingegen fast emissionsfrei unterwegs", sagt Kreis-Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum. Und dank eines zusätzlichen Photovoltaikmoduls auf seinem Dach sei der E-Frosch in den Sommermonaten nahezu autark unterwegs; scheint die Sonne nicht, werde er mit Ökostrom geladen.

Das sagt die Jury:

"Inklusion trifft Nachhaltigkeit: Der E-Frosch rollt voran: Mit dem E-Frosch setzt der Kreis Segeberg ein starkes Zeichen für soziale Teilhabe und klimafreundliche Mobilität. Das kleine E-Fahrzeug ergänzt den Schulalltag an der Förderschule am Hasenstieg auf innovative Weise: Es ermöglicht die Mitnahme wichtiger Hilfsmittel, die Nutzung des ÖPNV sowie das Lernen an außerschulischen Orten – und das fast emissionsfrei. Ein durchdachtes, praxisnahes und dabei äußerst kostengünstiges Mobilitätskonzept mit Vorbildcharakter."

Mehr

Schule, Ausbildung und Förderungen im Überblick

Landesinformationen zum Thema Schulen

Das Land Schleswig-Holstein bietet auf seiner Homepage einen Schulfinder und viele weitere Informationen rund um das Thema "Schule":

  • Schulfinder
  • Schulausfälle
  • Schulferien
  • Schulrecht und Gesetze
  • Neuigkeiten und Newsletter
  • Traumberuf Lehrer*in
  • Net(t)iquette

Alles zum Thema Schule

Schulpsychologische Beratungsstelle

Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.

Tätigkeitsfelder

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen und
  • Lehrkräftefortbildung.

Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.

Mehr Informationen

Schul-IT und DigitalPakt

Jugendarbeit und Jugendförderung

Hier erscheinen in Kürze weitere Informationen.

Jugendberufsagentur

BAföG für schulische Ausbildungen

Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung für schulische Ausbildungen gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Das BAföG ermöglicht Schüler*innen, genau die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.

Student*innen können BAföG bei den Studentenwerken der jeweiligen Hochschule beantragen. Der Kreis ist in diesem Falle nicht zuständig.

Für Meister-BAföG ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständig.

Zur Dienstleistung mit Kontakten



Offene Online-Sprechstunde und Termin-Online-Sprechstunde

Möchten Sie sich über die BAföG-Förderung für schulische Ausbildungen informieren?

Oder haben Sie Fragen zu Ihrem Antrag?

Nutzen Sie gerne unser Online-Sprechstunden-Angebot!

Fragen und Antworten: Wie funktioniert's?


Mit Termin

Die Terminsprechstunde wird jeden Donnerstag angeboten. Hier ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Nur für einen gebuchten Termin ist eine Beraterin online. Ab dem 29. September sind Buchungen möglich.

Termin buchen


Ohne Termin

Immer in geraden Kalenderwochen erreichen Sie unsere BAföG-Berater*innen dienstags von 14 bis 16 Uhr.

Termine für 2025:

30.09., 14.10., 28.10., 11.11., 25.11., 09.12. und 23.12.

Klicken Sie einfach auf den Button, um an der Sprechstunde teilzunehmen.

Online-Sprechstunde starten


Wichtige Informationen und Kontakt

Fragen und Antworten zum digitalen Bürger*innenbüro

Video zu Schüler*innen-BAföG

Datum: 29.09.2025

Digitales Amt - Bafög-Antrag für Schüler*innen mit Online-Terminbuchung

Das BAföG für schulische Ausbildungen ermöglicht Schüler*innen, genau die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht - auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.

Die Video erklärt, wie Schüler*innen sich online beraten lassen können und wie man hierfür einen Termin bucht.

1. Was genau ist und beinhaltet das digitale Amt?

Im digitalen Amt werden Sie mit einem Sachbearbeiter oder einer Sachbearbeiterin per Videochat verbunden und können Ihre Anliegen gemeinsam bearbeiten.

2. Was sind die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des digitalen Amts?

Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) mit Mikrofon, Kamera und Zugang zum Internet.

3. Muss ich eine App oder ein Programm installieren?

Nein, der Service ist browserbasiert. Das Herunterladen oder Installieren einer App bzw. eines Programms ist nicht notwendig.

4. Muss ich meine Kamera anschalten?

Für Services, die einer Legitimation Ihrer Identität bedürfen, ist das Einschalten der Kamera notwendig. Eine Prüfung erfolgt per Videochat.

5. Muss ich mich für einen digitalen Termin zuhause befinden?

Sie können einen digitalenTermin von überall aus wahrnehmen. Für einen optimalen Ablauf und zum Schutz Ihrer Daten empfehlen wir jedoch einen ruhigen Raum, in dem Sie nicht gestört werden und unbefugte Dritte nicht mithören können.

6. Ist bei einem digitalen Termin mit Wartezeit zu rechnen?

Der große Vorteil bei digitalen Terminen ist, dass Sie für gewöhnlich nicht mit Wartezeiten zu rechnen haben.

7. Wen erwarte ich im digitalen beziehungsweise virtuellen Raum konkret?

Im virtuellen Raum stehen Ihnen die Sachbearbeiter*innen aus der Kreisverwaltung zur Verfügung.

8. Wie kann ich mich legitimieren?

Sie legitimieren sich direkt über Ihre Kamera mit Ihrem gültigen Lichtbildausweis.

9. Wie wird sichergestellt, dass sich kein anderer unter meinem Namen anmeldet?

Die Sachbearbeiter*innen stellen alle relevanten Fragen, um einen Datenmissbrauch auszuschließen.

10. Was geschieht nach einer Terminvereinbarung?

Nach Vereinbarung eines Termins erhalten Sie mit der Bestätigungsmail einen Link, mit dem Sie sich direkt in die Online-Sitzung einloggen können.

11. Was kann ich tun, wenn ich meinen Termin doch nicht einhalten kann?

Sie können den Termin über Ihre Bestätigungsmail stornieren und einen neuen Termin vereinbaren.

12. Wie erhalte ich meine Dokumente ausgefüllt zurück?

Die Dokumente werden Ihnen während der Online-Sitzung zum Download zur Verfügung gestellt.

13. Muss ich im Vorfeld bereits Formulare ausfüllen?

Formulare können während des Online-Termins ausgefüllt und rechtssicher unterschrieben werden.

14. Wie kann ich sicher sein, dass ein von mir unterschriebenes Online-Formular nicht weiterbearbeitet wird?

Alle Dokumente werden automatisch gesperrt. Dem Sachbearbeiter, bzw. der Sachbearbeiterin ist es nicht mehr möglich, Änderungen vorzunehmen.

15. Was geschieht, wenn mein Gerät während des Termins versagt?

In diesem Fall bitten wir Sie, soweit möglich, Ihren Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin zu informieren und einen neuen Termin zu vereinbaren.

16. Was geschieht mit meinen Daten, die während der Online-Beratung erhoben wurden?

Alle, während der Online-Beratung erhobenen Daten werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 5 Tagen endgültig gelöscht.

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen



Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien

Damit alle Kinder mitmachen können!

Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.

  • Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
  • Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
  • Ihr Kind braucht Nachhilfe?
  • Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?

Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.

Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?

Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:

Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.

Wo stelle ich einen Antrag?

  • Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
  • Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.

Landesportal-ZuFiSH: Leistungen beantragen

Weitere Informationen und Dokumente

Mitmachen möglich machen!

Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.

Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer

Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.

Zur “Bildungs Karte“


  • Frau Hagemeister

    Grundsatz- und Koordinierungsangel. Soziales und Integration

    Hamburger Straße 30 (Zugang über Waldemar-von-Mohl-Straße) 30
    23795 Bad Segeberg

    Karte anzeigen

    Erreichbarkeit

    Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.

Hochbegabtenförderung

An sogenannten Stützpunktschulen werden die Hochbegabten alle zwei Wochen sonnabends in speziellen Lernworkshops zusätzlich gefördert:

  • Gymnasium Kaltenkirchen, Kaltenkirchen
  • Gymnasium Harksheide, Norderstedt
  • Coppernicus-Gymnasium, Norderstedt (seit 2011 auch Kompetenzzentrum Begabtenförderung)
  • Grundschule am Lakweg in Kaltenkirchen
  • Städtiches Gymnasium, Bad Segeberg.
  • Grundschule "Theodor-Storm-Schule", Bad Segeberg
  • Grundschule "Schule am Storchennest", Bad Bramstedt
  • Grundschule Alveslohe, Alveslohe

An den Kursen in den Stützpunktschulen können Kinder aus verschiedenen Schulen teilnehmen. Das Angebot gilt zunächst für Schüler/innen der Klassenstufen 6 und 7.

Ein Jahr lang finanziert die Stiftung der Sparkasse Südholstein die Hochbegabtenförderung und übernimmt damit die Kosten für die Lehrkräfte. Für das folgende Jahr hat das Kultusministerium in Kiel bereits die Finanzierung zugesichert.

Nähere Informationen zu dem Angebot der Stützpunktschulen gibt es bei allen Schulen im Kreis Segeberg oder durch Frau Urte Steinberg von der Stiftung Sparkasse Südholstein.

Weitere Kontaktadressen

  • Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg, Telefon +49 4551-530 770
  • Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein Schleswig-Holstein, Frau Mahn, Telefon +49 4321-72064
  • Elterngruppen in Norderstedt, Frau Gengelbach, Telefon +49 40-5353 2008 oder Frau Bordin-Ahrens, Telefon +49 40-5266 917.

Sportförderung im Kreis Segeberg (Richtlinien und Kontakt)

Der Kreis Segeberg fördert den Sport in seinem Kreisgebiet.

Grundlage für die finanzielle Förderung des Sports sind die folgenden Richtlinien des Kreises Segeberg:


Der Kreis Segeberg hat die Sportförderung auf den Kreissportverband übertragen. Anträge auf Sportfördermittel sind daher direkt an die Geschäftsstelle des Kreissportverbandes zu richten.

Anträge sind zu richten an:

Kreissportverband Segeberg

An der Trave 1

23795 Bad Segeberg

Informationen zur Antragstellung

Musikschulen

Zur Dienstleistung Musikschulen


  • Datum: 11.08.2022

    Musikschulentgelte (Richtlinie)

Volkshochschulen

Schulpsychologische Beratungsstelle

Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.

Tätigkeitsfelder

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen und
  • Lehrkräftefortbildung.

Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.

Mehr Informationen

Stellenangebote und Karriere beim Kreis

Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.

Bewerben Sie sich einfach und bequem online.

Ihre Anlagen wie Anschreiben oder Lebenslauf können Sie in allen gängigen Formaten hochladen.

Nicht das passende Stellenangebot dabei? Dann erwarten wir gerne Ihre Initiativbewerbung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Jetzt bewerben!

ZUKUNFT WEITERBILDUNG

Zukunft Weiterbildung
Lebenslanges Lernen fördern, über alle Altersgruppen hinweg

  • Fachkräftesicherung,
  • Fachkräfteentwicklung und
  • Fachkräfteweiterbildung.

ZUKUNFT WEITERBILDUNG ist ein breit gefächertes Bildungs- und Unterstützungsangebot, weitestgehend kosten- und barrierefrei und stets darauf bedacht, auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe im Kreis Segeberg einzugehen.

Infos holen und mitmachen!