Coronavirus-Regeln
Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind aktualisiert worden. Für die Kreisverwaltung entfällt die 3G-Regel!
Sämtliche Informationen zur Mund-Nasen-Bedeckung, zu Verkaufsstellen des Einzelhandels, Freizeit und Kultur, Gastronomie, Kontaktbeschränkungen, Sport, theoretischem Führerscheinunterricht und Dienstleistungen mit Körperkontakt finden Sie auf den Seiten des Landes und des Bundes.
- Coronavirus-Informationen des Landes
- Landesverordnungen und Erlasse
- Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis
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Coronavirus: Quarantäne und Isolation
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum weiteren Vorgehen im Falle einer Infektion oder eines engen Kontaktes zu einer Corona-positiven Person. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.
Mehr Informationen -
Coronavirus: Informationen für Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Sorgeberechtigte
Die derzeit gültigen Regeln für den Umgang mit COVID-19-Fällen in Schulen entnehmen Sie bitte den Corona-Schulinformationen des Landes.
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Corona: Alle Allgemeinverfügungen
Welche Vorkehrungen sollen Menschen gegen COVID-19 schützen? Was ist erlaubt und was nicht? Das alles steht in den Allgemeinverfügungen.
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Weitere Informationen
- Schulen: Alle Jahrgangsstufen haben regulären Unterricht in der Schule.
- Mehr Busse: Der Kreis Segeberg lässt auf den vom Schüler*innenverkehr stark genutzten Buslinien mehr Busse einsetzen. Das Geld hatte die Kreispolitik bewilligt. Das Land fördert die Maßnahme mit 50 Prozent.
Die 11 zusätzlichen Corona-Verstärkerbusse werden auf den am stärksten genutzten Fahrten zum Schulbeginn/-ende auf folgenden Linien eingesetzt:
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- 410 Bornhöved – Trappenkamp – Daldorf – Schackendorf - Bad Segeberg
- 411 Trappenkamp – Bornhöved – Tensfeld – Blunk – Bad Segeberg
- 7550 Ochsenzoll – Nahe – Leezen – Bad Segeberg
- 7650 Lübeck – Bad Segeberg
- 7900 Wahlstedt – Bad Segeberg
- 7930 Trappenkamp – Rickling – Wahlstedt – Bad Segeberg
- 7971 Hasenmoor – Hartenholm – Schmalfeld - Kaltenkirchen
- Kindertagesbetreuung: Für die Kitas gilt der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Das heißt, dass alle Kinder wieder in ihren Kindertageseinrichtungen betreut werden. Die Maßgaben zu Hygiene- und Abstandsregeln und der Kontaktbeschränkungen bleiben.
- Bußgeld: Die Regeln sind zumeist bußgeldbewehrt entsprechend des gültigen Bußgeldkataloges. Die zuständigen Ordnungsbehörden werden von der Landespolizei im Rahmen des allgemeinen Aufgabenvollzugs unterstützt. Sie können darüber hinaus bei Bedarf Amtshilfe bei der Landespolizei zur Erhöhung der Kontrolldichte beantragen. Dazu wurde zwischen Land, Polizei und Kommunen ein entsprechendes Verfahren vereinbart. Anforderungen an die Bundespolizei werden über die zentrale Stelle (Lagezentrum) der Landespolizei koordiniert.
Zusammenhalten und Rücksicht nehmen
Landrat Jan Peter Schröder: "Wir alle müssen gemeinsam daran arbeiten, die Ansteckungen zu verringern. Das kann uns nur gelingen, wenn wir die geltenden Regeln ganz konsequent einhalten."
Coronavirus-Informationen des Landes
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Bus und Bahn
Der Öffentliche Personennahverkehr wird im Kreis Segeberg kontinuierlich weiterentwickelt, um noch attraktiver zu werden.
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Kindertagesbetreuung
Finden Sie einen Betreuungsplatz und erfahren Sie alles über die Tagesbetreuung von Kindern und Jugendlichen.
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Schule, Ausbildung, Förderungen
Schulformen, Ausbildung, Förderungen, Fahrkarten, Volkshochschulen.
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Hilfe des Jugendamtes
Das Jugendamt unterstützt und berät Eltern, Kinder und Jugendliche in allen Lebenslagen. Melden Sie sich gern!