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Coronavirus

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28.09.2023: Gesundheitsamt bietet Grippeschutzimpfung an

Kreis Segeberg. Bürger*innen haben ab Dienstag, 10. Oktober, wieder die Möglichkeit, sich im Kreis-Gesundheitsamt in Bad Segeberg kostenfrei gegen die Grippe impfen zu lassen. Verwendet wird der aktuelle Vierfach-Impfstoff. Das Land übernimmt dabei die Impfstoffkosten, der Kreis die Kosten für die Impfleistung.

"Die echte Grippe, auch Influenza genannt, unterscheidet sich maßgeblich von einer normalen Erkältung", informiert Gabriele Seidel vom Gesundheitsamt. Bei der Grippe setze innerhalb kurzer Zeit ein starkes Krankheitsgefühl ein, erläutert die Ärztin. Zudem dauere die Grippe mit etwa drei bis sechs Wochen deutlich länger als Erkältungen oder andere Virusinfekte an. "Folgen können sich dauerhaft auf das Herz-Kreislaufsystem oder die Lungen auswirken und chronische Krankheiten begünstigen."

Aber nicht nur der Grippeschutz ist wichtig. Darüber hinaus ist der Herbst ein günstiger Zeitpunkt für weitere Impfungen. Hierzu zählen sowohl die COVID-19-Impfung als auch die Pneumokokkenimpfung, denn Atemwegsinfektionen treten üblicherweise in der kalten Jahreszeit gehäuft auf. Zu den Personengruppen, die sich gegen COVID-19 impfen lassen sollten, zählen unter anderem Über-60-Jährige und Bewohner*innen in Einrichtungen der Pflege. "Grundsätzlich sollten am Beginn der Impfsaison sehr alte Menschen sowie weitere Personen mit einem relevanten Risiko für schwere Erkrankung bei Infektion vorzugsweise geimpft werden", sagt Seidel. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission, kurz STIKO, zur Pneumokokkenimpfung umfasst vornehmlich Kinder in den ersten beiden Lebensjahren und ältere Menschen ab 60 Jahren.

Die Grippeschutzimpfung kann zur Entlastung der Krankenhäuser und Versorgung in den Praxen einen deutlichen Anteil beitragen. Chronisch Kranke, Menschen ab 60 Jahren sowie Schwangere sollten sich laut unverändert bestehender Empfehlung der STIKO impfen lassen, denn diese Personengruppen haben demnach ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf und chronische Folgeerkrankungen. Die Impfempfehlung gilt gleichermaßen für medizinisches Personal, da durch die Vielzahl enger Patient*innenkontakte grundsätzlich eine erhöhte Ansteckungsgefahr und ein höheres Übertragungsrisiko bestehen.

Gemäß Weltgesundheitsorganisation zählen Impfungen zu den kosteneffektivsten verfügbaren Gesundheitsmaßnahmen. Sie schützen jedes Jahr Millionen Menschen.

Gelegenheit, sich gegen die Grippe impfen zu lassen, haben Bürger*innen jeweils dienstags zwischen 13.30 und 15.30 Uhr im Gesundheitsamt in Bad Segeberg, Levo-Park 16, an diesen Terminen:

  • 10. Oktober,
  • 7. November und
  • 5. Dezember.

Darüber hinaus bietet das Gesundheitsamt auch Impfberatungen zu Standardimpfungen an und führt folgende Impfungen durch:

  • Diphtherie – Tetanus – Polio (Kinderlähmung) – Pertussis (Keuchhusten)
  • Masern – Mumps – Röteln

Mitgebracht werden müssen immer Impfpass und Versichertenkarte der Krankenkasse.

Eine Anmeldung ist erwünscht per E-Mail oder telefonisch unter 04551-951 9604.

Eine Impfung gegen COVID-19 und Pneumokokken wird nicht angeboten. Hierzu sollte der Rat der betreuenden Hausärztin/des betreuenden Hausarztes eingeholt werden.

25.09.2023: Keine Parkplätze am 4. Oktober

Kreis Segeberg. Am Hauptstandort der Kreisverwaltung (Hamburger Straße 30 in Bad Segeberg) stehen Besucher*innen am Mittwoch, 4. Oktober, ganztägig keine Parkplätze zur Verfügung. Grund ist die Baustellensituation in Zusammenhang mit einem erwarteten extrem hohen Besucher*innenaufkommen in der Ausländerbehörde und im Fachdienst "Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration" an diesem Tag. Kund*innen werden gebeten, auf Parkplätze in der Nähe auszuweichen.

25.09.2023: Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit geschlossen

Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltung und alle Außenstellen bleiben am Tag vor dem Tag der Deutschen Einheit, also am Montag, 2. Oktober, für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch telefonisch und per E-Mail sind die Mitarbeiter*innen an diesem Tag nicht erreichbar. Bereits vereinbarte Termine behalten ihre Gültigkeit.

Ab Mittwoch, 4. Oktober, ist die Kreisverwaltung wieder wie gewohnt geöffnet. 

Am Montag, 30. Oktober, dem Brückentag vor dem Reformationstag (31. Oktober), hat die Kreisverwaltung regulär geöffnet.

Mehr

Corona-Isolationspflicht ist beendet

Das Gesundheitsministerium hat die staatlichen Regeln für Corona-positiv getestete Personen angepasst.

"Die Anhörung der Expertinnen und Experten bestätigte nachdrücklich, dass es weder geboten noch verhältnismäßig ist, dauerhaft staatliche freiheitsentziehende Maßnahmen bei einer Infektionskrankheit anzuordnen, die in ihrer Wirkung inzwischen mit anderen, ähnlich schweren, Infektionskrankheiten vergleichbar ist", betonte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken.

Neue Regeln treten am 1. Januar 2023 in Kraft

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2023.

Grundsätzlich haben sich Personen an die in der Allgemeinverfügung festgeschriebenen Regularien zu halten.

Mehr Informationen

Hotlines, Service und Kontakt

Bitte nutzen Sie ausschließlich unsere Online-Formulare. Informieren Sie sich auf unserer Website über aktuell gültige Regeln. Senden Sie uns keine Nachfragen zu Ihrem Bearbeitungsstatus. Vielen Dank!

Coronavirus: Online-Formulare

Coronavirus: Quarantäne- und Isolationspflicht ist beendet

Aktuelle Regelungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum weiteren Vorgehen im Falle einer Infektion oder eines engen Kontaktes zu einer Corona-positiven Person.

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert und an die aktuellen Vorgaben angepasst.

Das Gesundheitsministerium hat die staatlichen Regeln für Corona-positiv getestete Personen angepasst.

"Die Anhörung der Expertinnen und Experten bestätigte nachdrücklich, dass es weder geboten noch verhältnismäßig ist, dauerhaft staatliche freiheitsentziehende Maßnahmen bei einer Infektionskrankheit anzuordnen, die in ihrer Wirkung inzwischen mit anderen, ähnlich schweren, Infektionskrankheiten vergleichbar ist", betonte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken.

Neue Regeln treten am 1. Januar 2023 in Kraft

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2023.

Grundsätzlich haben sich Personen an die in der Allgemeinverfügung festgeschriebenen Regularien zu halten.

Informationen rund um Schnelltests in einem Testzentrum

Nachweis über Absonderung und Genesenenzertifikat

Absonderungsbescheinigung

Der Kreis Segeberg stellt keine Absonderungsbescheinigungen für Arbeitgeber*innen aus. Dies gilt sowohl für Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren als auch für Haushaltsmitglieder/enge Kontaktpersonen, die in Quarantäne waren.

Haben Sie bereits einen Antrag bei uns gestellt? Bisher eingegangene Anträge werden von uns bearbeitet. Hier wird es aufgrund der Vielzahl der Fälle jedoch zu einer Zeitverzögerung kommen. Der Kreis Segeberg bittet die Bürger*innen und Arbeitgeber*innen um Verständnis.

Anträge auf Erstattung des Verdienstausfalles können ab sofort direkt beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) gestellt werden. Dies gilt für alle Personen, die in Isolation oder Quarantäne waren.

Für Personen, die PCR-positiv auf das Virus-getestet worden sind, erkennt das Landesamt für soziale Dienste ab sofort PCR-Testergebnisse als Grundlage für die Erstattungsleistungen an. Informationen finden Sie direkt beim Landesamt für soziale Dienste.

Antrag stellen

Genesenenzertifikat

Nach Ende Ihrer Isolation können Sie sich ein digitales Genesenenzertifikat ausstellen lassen. Voraussetzung hierfür ist ein positives PCR-Testergebnis.

Wer stellt Genesenenzertifikate aus?

Wir empfehlen Ihnen, sich Ihr Genesenenzertifikat in einer teilnehmenden Apotheke ausstellen zu lassen. Dies ist im Regelfall der schnellste Weg!

Übersicht teilnehmender Apotheken

Auch der Kreis Segeberg erstellt Genesenenzertifikate. Bei uns kann es jedoch mehrere Wochen dauern, bis diese Bescheinigung erstellt ist.

Für die Ausstellung benötigen Sie:

  • Ihren Laborbefund mit einem positiven PCR-Testergebnis und
  • Ihren Personalausweis.

Das Genesenenzertifikat enthält einen QR-Code. Diesen QR-Code können Sie in die App Ihrer Wahl einlesen - zum Beispiel mit der CovPass-App.

Sollten Sie Ihr Genesenenzertifikat über den Kreis Segeberg erstellen lassen, so verwenden Sie bitte unser Online-Antrag für ein Genesenenzertifikat.

Haben Sie bereits einen Antrag auf Erstellung eines Genesenenzertifikats gestellt? Bisher eingegangene Anträge werden von uns bearbeitet. Hier wird es aufgrund der Vielzahl der Fälle jedoch zu einer Zeitverzögerung kommen. Der Kreis Segeberg bittet die Bürger*innen um Verständnis.

Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab.


Für ganz dringende Anfragen


Coronavirus und andere Infektionskrankheiten: Informationen für Geflüchtete

Das Land Schleswig-Holstein, der Bund, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut halten viele Informationen für Geflüchtete in vielen Sprachen bereit.

Ein Schwerpunkt ist aktuell Informationsmaterial in ukrainischer Sprache.

Für aus der Ukraine in Deutschland eintreffende Menschen, die in Teilen über einen noch nicht ausreichenden Impfschutz vor dem Coronavirus SARS-CoV2 verfügen, sind der Schutz vor einer Corona-Infektion und die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig.

Die Informationen dienen der Unterstützung von Multiplikator*innen, zum Beispiel Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften bei der Betreuung von Geflüchteten.

Die Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache können heruntergeladen, ausgedruckt, ausgehängt oder an geflüchtete Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Eltern weitergegeben werden.


Coronavirus: Reisen und Rückkehr/Einreise nach Deutschland

Ferienzeit ist Reisezeit. Doch welche Regelungen gelten im Ausland und was muss ich bei der Rückkehr/Einreise nach Deutschland alles beachten?

Antworten auf solche Fragen finden Sie hier.

Coronavirus: Informationen für Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Sorgeberechtigte

Coronavirus: Hotline und Kontakt

Coronavirus: Weitere Hotlines

Impf-Hotline des Landes

Telefon: 0800 455 655 0

Kassenärztliche Vereinigung: 

Telefon: 116117

Bundesgesundheitsministerium:

Telefon: +49 30-346 465 100

Landesgesundheitsministerium:

Telefon: +49 431-797 00001 (werktäglich 8-18 Uhr)

Coronavirus: Barrierefreie Informationen

Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache und Gebärdensprache:

Barrierefreie Informationen des Landes Schleswig-Holstein

Barrierefreie Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Coronavirus: Impfen

Coronavirus: Teststationen im Überblick

Finden Sie die nächstgelegene Testmöglichkeit, vereinbaren Sie einen Termin oder gehen Sie einfach vorbei.

Teststation finden

Hinweis: Die Karte wird von Montag bis Freitag täglich aktualisiert. Die Landesregierung und der Kreis Segeberg übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte kontaktieren Sie die von Ihnen gewählte Teststation im Zweifelsfall vorab telefonisch oder per E-Mail.

Sie bieten selbst Schnelltests im Rahmen der Teststrategie des Landes Schleswig-Holstein an? Sie können sich auf der Landesseite registrieren lassen. Bitte melden Sie nur Angebote für Teststandorte, die in Schleswig-Holstein liegen und für alle Bürger*innen verfügbar sind!


Informationen rund um Schnelltests in einem Testzentrum finden Sie unter Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests - Bundesgesundheitsministeriums.

Coronavirus-Wörterbuch

Damit wir alle vom Gleichen sprechen und es auch gleich verstehen, haben wir wichtige Begriffe gesammelt:

A

Absonderung

I

Isolation

Q

Quarantäne

Wichtige Hygienemaßnahmen

Helfen Sie mit, durch angemessene Hygienemaßnahmen eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Dazu gehören:

  • Handhygiene (regelmäßiges, richtiges Händewaschen),
  • sich nicht ins Gesicht fassen,
  • Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch (oder Armbeuge)
  • und grundsätzlich Abstand halten zu anderen Personen.

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Besondere Mitteilungen

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