Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Letzte Meldung
17.11.2023: Frank Irrgang bleibt Bezirksschornsteinfegermeister
Kreis Segeberg. Frank Irrgang aus Nahe bleibt Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Itzstedt. Wie das Kreisordnungsamt mitteilt, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie den 45-Jährigen weiterhin bis zum 30. November 2030 dazu bevollmächtigt. Frank Irrgang übernimmt seit dem 1. Dezember 2016 die hoheitlichen Aufgaben in den Gemeinden Borstel, Itzstedt, Nahe, Oering, Seth und teilweise in Stuvenborn.
"Die Bürger*innen behalten mit Herrn Irrgang einen kompetenten und engagierten Bezirksschornsteinfeger", betont Nick Rohlfshagen, zuständiger Mitarbeiter für das Schornsteinfegerwesen bei der Kreisverwaltung. Er hat Frank Irrgang per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet.
Unterstützung bekommt der Bezirksschornsteinfegermeister von seinem langjährigen Mitarbeiter Jens Heuer.
Kund*innen erreichen Frank Irrgang telefonisch unter der Rufnummer 04535/59 80 00 sowie per E-Mail.
Hintergrund:
Hausbesitzer*innen dürfen in fast allen Fällen selbst wählen, welche*n Schornsteinfeger*in sie beauftragen möchten. Allerdings bedeutet das, dass sie sich auch selbst um die Einhaltung gesetzlicher Fristen kümmern müssen.
Nach Paragraf 4 Schornsteinfegerhandwerksgesetz muss jede*r Eigentümer*in eines Grundstücks oder eines Raumes die Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten nachweisen, sofern er/sie nicht den/die zuständige*n bevollmächtigte*n Bezirksschornsteinfeger*in mit der Durchführung beauftragt hat. Der Nachweis ist erbracht, wenn dem/der Bezirksschornsteinfeger*in binnen einer bestimmten Frist die erforderlichen Bescheinigungen zugegangen sind.
Nähere Auskünfte zum Thema erteilt der Fachdienst Ordnungs-und Gewerbeangelegenheiten des Kreises Segeberg unter der Telefonnummer 04551/951-9298.
27.10.2023: Versammlungsrechtliche Verfügung (Hamas)
Allgemeinverfügung als versammlungsrechtlichte Verfügung zu Versammlungen, die inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen, für das Gebiet des Kreises Segeberg für die Zeit vom 28.10.2023, 0:00 Uhr bis zum 01.11.2023, 24:00 Uhr.
24.10.2023: Versammlungsrechtliche Verfügung (Hamas)
Allgemeinverfügung zur Verlängerung der versammlungsrechtlichen Verfügung in Form der Allgemeinverfügung vom 20.10.2023 zu Versammlungen, die inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen, für das Gebiet des Kreises Segeberg.
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten im Überblick
Neben den örtlichen Ordnungsbehörden der Städte, Gemeinden und Ämter ist der Kreis Segeberg für spezielle ordnungsrechtliche Aufgaben zuständig.
Gerne informieren wir Sie in allen ordnungsrechtlichen Belangen über die bestehenden Zuständigkeiten.
Aufgaben
- das Jagd- und Waffenwesen,
- die Wohnpflegeaufsicht,
- das Gewerbe- und Handwerksrecht inklusive Bekämpfung von Schwarzarbeit,
- das Schornsteinfegerwesen,
- das Versammlungsrecht,
- die Aufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden und
- die Aufgaben der Bußgeldbehörde außerhalb der Bau- und Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Wohnpflegeaufsicht
Im Rahmen der Wohnpflegeaufsicht werden die Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im gesamten Kreisgebiet beraten und regelmäßig kontrolliert.
Meldungen über Heime
Momentan gibt es keine aktuellen Meldungen.
Berichte
- PDF-Datei: (PDF, 419 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 234 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 80 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 85 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 94 kB)
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Info und Service
Die Mitarbeiter*innen unseres Fachdienstes "Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten" nehmen Aufgaben im Jagd- und Waffenwesen wahr, üben die Wohnpflegeaufsicht/Aufsicht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz aus und betreuen das Gewerbe- und Handwerksrecht inklusive der Bekämpfung von Schwarzarbeit und das Schornsteinfegerwesen.
Bürger*innen-Service
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Eine Versammlung anmelden (mit Onlineantrag)
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln (mit Onlineantrag)
alle 14 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 6,2 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 136 kB)
Ansprechpartner*innen
Schornsteinfeger*innen
Wir sind zuständig für die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und beraten Sie in allen Angelegenheiten des Schornsteinfegerrechts.
Meldungen
Versammlungsbehörde
Als Versammlungsbehörde nehmen wir Anmeldungen für Demonstrationen (nur unter freiem Himmel) entgegen und bestätigen die Durchführung unter Berücksichtigung möglicher Auflagen.
Versammlung unter freiem Himmel anmelden
Meldungen
Momentan gibt es keine aktuellen Meldungen.
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Info und Service
Die Mitarbeiter*innen unseres Fachdienstes "Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten" nehmen Aufgaben im Jagd- und Waffenwesen wahr, üben die Wohnpflegeaufsicht/Aufsicht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz aus und betreuen das Gewerbe- und Handwerksrecht inklusive der Bekämpfung von Schwarzarbeit und das Schornsteinfegerwesen.
Bürger*innen-Service
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Eine Versammlung anmelden (mit Onlineantrag)
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln (mit Onlineantrag)
alle 14 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 6,2 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 136 kB)
Ansprechpartner*innen
Jagd und Waffen
Bei der Jagd- und Waffenbehörde können Sie zum Beispiel
- Ihren Jagdschein ausstellen und verlängern lassen,
- als Sportschütz*in oder Jäger*in eine Waffenbesitzkarte beantragen oder
- Eintragungen in Ihre Waffenbesitzkarte vornehmen lassen.
Interessante Links
Bürger*innen-Service
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Eine Versammlung anmelden (mit Onlineantrag)
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln (mit Onlineantrag)
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte) (mit Onlineantrag)
- Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen (mit Onlineantrag)