Eingliederungshilfe
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25.09.2024: Neue Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigung
Kreis Segeberg. Ab dem 1. Oktober gibt es im Kreis Segeberg drei neue Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigung. Wobei neu in einem Fall nicht ganz stimmt, denn mit Jutta Altenhöner aus Hamburg bleibt eine Altbekannte ihrem langjährigen Ehrenamt treu. Unterstützung bekommt sie für die kommenden vier Jahre von Thorsten Luckow aus Fahrenkrug und Jürgen Bucksch aus Schmalensee. Alle drei haben ein intensives Bewerbungs- und Auswahlverfahren durchlaufen. Ausgeschieden aus dem Ehrenamt sind Uwe Harm aus Daldorf und Dr. Volker Holthaus aus Bad Segeberg.
Das Trio kümmert sich künftig gemeinsam um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Es gibt einen regelmäßigen Austausch, wobei jede*r seine eigenen Schwerpunktthemen haben wird. Zusammen möchten sie, dass für Menschen mit und ohne Behinderung gleichwertige Lebensbedingungen gelten. Sie möchten sich um die Bedürfnisse dieser Menschen kümmern und als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
Jutta Altenhöner ist seit Sommer 2016 Behindertenbeauftragte des Kreises. Zuvor wirkte sie bereits 25 Jahre auf politischer Ebene im Kreis, darunter 21 Jahre als Kreistagsabgeordnete und 16 Jahre als Vorsitzende des Sozialausschusses. Zu Frau Altenhöners Kernthema gehört die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen – sei es im Wohnraum, an Arbeitsstätten, in Behörden oder Geschäften. Aber - und das ist ihr wichtig - vor allem auch in den Köpfen. Eines ihrer Herzensprojekte ist "Kiwebu". "Diese Angebote helfen dabei, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen und ihren Weg auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ebnen", erläutert Altenhöner. Ein weiteres Thema, in das sich die 77-Jährige sehr eingebracht hat, ist die Unterstützung der Sozialkaufhäuser im Kreis. "Hier ist es durch ein neues Konzept gelungen, die Schließungen zu verhindern." Des Weiteren beschäftigt sich Altenhöner seit Kurzem mit der Künstlichen Intelligenz. "Hier möchte ich die Möglichkeiten kennenlernen, wie diese neue Technologie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Lebensbereichen verbessern kann." Ihre Motivation schöpft Altenhöner unter anderem aus einem Lieblingszitat von Martin Luther King: "Wir müssen erkennen, dass das Morgen in unserem Heute liegt."
Auch Thorsten Luckow ist beim Kreis Segeberg kein Unbekannter. Seit Juli dieses Jahres ist der 64-Jährige im Ruhestand, leitete aber bis zu seinem Eintritt in den passiven Teil der Altersteilzeit im August 2022 das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV) beim Kreis Segeberg, das er im Jahr 2016 selber aufgebaut hatte. Darüber hinaus war Luckow in der Verwaltung auch Ansprechpartner für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Zu seinen Aufgaben gehörte es, Kolleg*innen dazu zu beraten und ihnen zur Seite zu stehen. "Nach meinem Übergang in die passive Phase der Altersteilzeit habe ich ehrenamtlich das von mir initiierte und geförderte Projekt ,Mobilitäts- und Barrierekataster (MoBaKa)‘ mit Henstedt-Ulzburg weiter begleitet und erfolgreich zu Ende geführt", so Luckow. "Gleichfalls begleite ich ehrenamtlich noch das Projekt ,Inklusion vor Ort‘." Seit vergangenem September ist Luckow Vorsitzender des von Jutta Altenhöner ins Leben gerufenen Netzwerkes der Behindertenbeauftragten und -beiräte im Kreis. Ziel des Fahrenkrugers ist es, sich "durch ein offizielles Mandat weiterhin für die Belange und Teilhabe der Einwohner*innen im Kreis Segeberg im Bereich der Inklusion und der ganzen Vielfalt einzusetzen".
Der Dritte im Bunde ist Jürgen Bucksch aus Schmalensee. Von 2014 bis 2023 war er 2. Bürgermeister der Gemeinde Schmalensee, 2. stellvertretender Vorsitzender des Vereins Holsteins Herz sowie Vorsitzender des Tourismusvereins Holsteinseen. Der Wirtschafts- und Deutschlehrer ist zudem diplomierter Sozialarbeiter und Sozialwissenschaftler. "Ich habe einige Tausend Schüler*innen und mehr als 400 Deutsch-Lehrkräfte bis zu ihren Abschlüssen begleitet", sagt Bucksch. Wichtig sei ihm dabei immer eine positive Lernkultur gewesen, "in der unterschiedliche Voraussetzungen zum gleichen Abschluss genutzt wurden. Der Lernbegleiter muss die Lernenden dabei unterstützen, die eigenen Fähigkeiten zu entfalten und sich dabei richtig einschätzen". Als Behindertenbeauftragter sieht er drei Schwerpunkte: Erstens Gesprächspartner und Unterstützer von Anliegen Einzelner im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu sein. Zweitens die Arbeit von Institutionen und Vereinen zum Wohle von Menschen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen. Das fängt für ihn bei der Planung von Gebäuden an und endet bei der Vernetzung von Einrichtungen. Und drittens geht es dem 75-Jährigen um den Anstoß von Vorhaben, die in einer modernen inklusiven Gesellschaft vorhanden sein müssen.
Themen wie die persönlichen Sprechzeiten und Erreichbarkeiten sowie Schwerpunkte der ehrenamtlichen Arbeit sollen in einem Workshop Mitte Oktober erarbeitet und abgestimmt werden. Diese Informationen sind dann auf der Homepage zu finden. Ab sofort können Anliegen bereits an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
27.08.2024: Interkulturelle Woche in den Startlöchern
Kreis Segeberg. Theater, Kino, Sport, Koch- und Sprachkurse und noch vieles mehr: In weniger als einer Woche geht es los! Der Kreis Segeberg feiert zum 13. Mal Offenheit und Toleranz im Rahmen der Interkulturellen Woche (IKW).
Vom 2. September bis zum 6. Oktober sind alle Menschen herzlich eingeladen mitzufeiern. Die IKW bietet fast 90 abwechslungsreiche Veranstaltungen an - unter dem Motto „Neue Räume“.
Aufeinander zugehen, voneinander lernen und friedlich zusammenleben: Für Landrat Jan Peter Schröder setzen die IKW und alle Beteiligten ein wichtiges Zeichen für Demokratie, Chancengleichheit und Vielfalt. "Ich finde, dass es gerade in der heutigen Zeit sehr wichtig ist, Brücken zu bauen und das Gespräch zu suchen. Bei uns im Kreis ist die IKW nun auch in kleineren Gemeinden wie Blunk, Hasenmoor, Trappenkamp, Ellerau und Bornhöved angekommen. Es ist schön, dass die Menschen dort vor Ort einfach vor die Tür gehen und tolle Veranstaltungen besuchen können."
Der Landrat dankt vorab allen Beteiligten, den Kommunen und Einrichtungen, den Vereinen und anderen Kooperationspartnern sowie dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt des Kreises Segeberg (BfCV). "Wir sind sehr gespannt, wie das große Programm von den Bürger*innen angenommen wird und freuen uns sehr auf die kommenden Wochen", sagt Wiebke Wilken vom BfCV. "Zusammen feiern wir die Vielfalt im Kreis und laden alle Bürger*innen herzlichst dazu ein."
Als gedruckte Version liegt das Programm im Kreishaus, den Außenstellen sowie den Rathäusern und Amtsverwaltungen aus. Das Programm für Norderstedt gibt es nur digital.
31.07.2024: Interkulturelle Woche mit fast 90 Veranstaltungen
Kreis Segeberg. Deutschlandweit findet in diesem Jahr wieder die Interkulturelle Woche (IKW) statt. Unter dem Motto "Neue Räume" beteiligt sich auch der Kreis Segeberg erneut an der Aktion, die dieses Mal fast den gesamten September über knapp 90 Veranstaltungen in allen Gebieten des Kreises bereithält –mit einem Abschluss-Theaterstück Anfang Oktober in Norderstedt.
Vom 2. September bis 6. Oktober findet die IKW zum nunmehr 13. Mal im Kreis Segeberg statt. Zu allen Veranstaltungen ist jede*r willkommen – unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft und Glaube.
"Lassen Sie uns die Interkulturelle Woche nutzen, um voneinander zu lernen, Vorurteile abzubauen und ein Zeichen für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben zu setzen. Jede*r Einzelne von uns kann dazu beitragen, dass unser Kreis ein Ort der Toleranz, der Offenheit und des Miteinanders bleibt", so Landrat Jan Peter Schröder im Vorwort der Programm-Broschüre.
Auf dem Programm stehen unter anderem Familien- und Frauenfeste, Kunstausstellungen, kreative Angebote, Koch-, Sprach- und Tanzkurse, Kino, Beruf, Politisches, Musikalisches, Sportliches sowie Bildungs- und Psychologiethemen.
"Es gibt ganz viele Kooperationspartner*innen, die schon ganz lange dabei sind", sagt Kreis-Mitarbeiterin und Migrationsbeauftragte Wiebke Wilken vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV) des Kreises. "Aber gleichzeitig sind auch sehr viele neue Partner*innen dazugekommen, auch aus kleineren Gemeinden, worüber wir uns sehr freuen."
In diesem Jahr ist es dem mittlerweile neunköpfigen Team des BfCV wieder gelungen, gemeinsam mit seinen Kooperationspartner*innen ein vielfältiges und kreatives Programm zu gestalten. Die verschiedenen Einrichtungen, Institutionen, Vereine und Kommunen haben einen bunten Mix an Veranstaltungen und Aktionen auf die Beine gestellt.
Die Koordinierungsstelle für Integration und Teilhabe (KIT) als Teil des BfCV-Teams bietet unter anderem am Donnerstag, 26. September, von 15 bis 17 Uhr einen kostenfreien Vortrag zum Thema "Rassismus in Kinderbüchern und Spielzeug" in der Familienbildungsstätte in Bad Segeberg an. Darin geht es um offene und versteckte Formen von Rassismus und die Frage, inwieweit Rassismus in Kinderbüchern Kinder formt.
Bei einer Fortbildung der Beratungsstelle für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe des Kreises zum Thema "Resilienz im kulturellen Raum" haben haupt- und ehrenamtliche in der Geflüchtetenhilfe am Freitag, 27. September, von 15 bis 18 Uhr die Möglichkeit, mehr über Selbstfürsorge und psychische Widerstandskraft zu erfahren.
Die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) Lübeck zeigt in Kooperation mit dem Jobcenter Kreis Segeberg eine "Interkulturelle Ausstellung". Dabei gibt es 50 ganz besondere Exponate wie Bilder, Collagen und Skulpturen aus zehn Nationen zu sehen (16. bis 27. September, montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr, Birkenring 16a in Bad Segeberg).
Unter dem Motto "Goethe goes MORE digital – neue digitale Räume für ALLE!" wird in der "Multi-Kulti-Gemeinde" Trappenkamp, wie Mareile Petersen von der Gemeindebücherei den Ort nennt, Digitalisierung auf spielerische Weise erlebbar. Die kostenfreie Veranstaltung findet am Samstag, 21. September, von 11 bis 16 Uhr in Kooperation von Volkshochschule, Museumsbunker und Bücherei in der Goethestraße 1 statt.
Bei "Unsere Heimat ist die Vielfalt" im Landhaus Schulze-Hamann in Blunk soll gemeinsam über den Tellerrand geschaut, gekocht und genossen werden. Bis zu zwölf Frauen treffen sich dort am Samstag, 7. September, von 11 bis 15 Uhr in der "Kochwerkstatt". Um 13 Uhr kommen die Familien dazu (Ehepartner mit Kindern). Die kostenfreie Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Familienzentrum Spurensucher statt und richtet sich an Familien aller Nationen.
Das mittlerweile schon traditionelle Interkulturelle Familienfest auf der Kirchwiese vor der Marienkirche in Bad Segeberg findet am Sonntag, 29. September, von 14 bis 17 Uhr statt. Dabei gibt es Spiel und Spaß für Kinder und Erwachsene.
Das ausführliche Programm gibt es digital, als gedruckte Version liegt es im Kreishaus, den Außenstellen sowie den Rathäusern und Amtsverwaltungen aus. Das Programm für Norderstedt gibt es nur digital.
Eingliederungshilfe im Überblick
Eingliederungshilfe ist für Menschen mit
- einer Körperbehinderung,
- einer geistigen Behinderung,
- einer seelischen Behinderung oder
- einer Suchterkrankung.
Eingliederungshilfe wird vom Sozialamt im Kreishaus in Bad Segeberg bezahlt.
Eingliederungshilfe ist Sozialhilfe. Sozialhilfe bekommen nur Menschen, die zu wenig Geld haben.
Erwachsene
Online-Services (Eingliederungshilfe und Sozialhilfe für Erwachsene)
Mit diesem Dienst können Sie unter anderem Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Erwachsene beantragen.
Weitere Services sind "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".
Wünsche, Pläne, Fragen und Antworten
- Ich möchte gern in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten.
- Gibt es noch andere Arbeitsmöglichkeiten für mich?
- Ich brauche Hilfe, weil ich meinen Tagesablauf nicht allein regeln kann. Ich möchte aber zu Hause wohnen bleiben.
- Ich komme allein zu Hause nicht zu Recht. Ich möchte gern in einem Wohnheim wohnen.
- Was kann ich in meiner Freizeit tun? Kann ich zum Beispiel zu einem Sportverein oder mit Begleitung ins Kino?
- Ich brauche ein umgebautes Auto, damit ich meinen Rollstuhl mit transportieren kann.
- Ich wohne in einer besonderen Wohnform und möchte Grundsicherung beantragen.
Ihre Fragen und Wünsche können Sie direkt an uns richten!
Erstberatungstermine können über unsere Sachbearbeitung vereinbart werden.
Rufnummer: +49 4551-951 9825
Wichtige Dokumente und Formulare
- XLSM-Datei: (XLSM, 225 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 102 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 884 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 1015 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 1 MB)
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Unser Fachdienst 50.30 "Eingliederungshilfe" gewährt Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung. Die Mitarbeiter*innen bemühen sich durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verstärkt um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen (mit Onlineantrag)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen (mit Onlineantrag)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen (mit Onlineantrag)
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- XLSM-Datei: (XLSM, 225 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 102 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 884 kB)
Ansprechpartner*innen
Dokumentationen für Rechnungen: Online-Formular
Login
Mit diesem Online-Formular können Sie als Leistungsanbieter*in Dateien im PDF-Format hochladen, um Leistungen abzurechnen und zu dokumentieren.
Minderjährige
Online-Service (Eingliederungshilfe für Minderjährige)
Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Minderjährige beantragen.
Beispiele für Leistungen:
- Frühförderung,
- Schulbegleitung,
- Einzelintegration und
- heilpädagogische Betreuung in der Kita.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 226 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 94 kB)
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Unser Fachdienst 51.20 gewährt jährlich Leistungen für bis zu 1.500 behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere heilpädagogische Leistungen im vorschulischen Bereich im Rahmen von Frühfördermaßnahmen oder Betreuung in einer Kindertagesstätte sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Form einer Schulbegleitung für Schüler*innen an Grund- und weiterführenden Schulen und an den drei kreiseigenen Förderzentren für geistige Entwicklung.
Online-Service
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen (mit Onlineantrag)
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 226 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 94 kB)
Pflege und Betreuung
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit, Alter, Beeinträchtigung oder Behinderung in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.
Wir helfen Ihnen!
Unsere Gesellschaft wird immer älter.
Im Kreis Segeberg sind die Themen Pflege und Pflegeberufe deshalb sehr wichtig.
Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag
Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule
Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen.
Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.
Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird.
Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.
Aktuelles
28.08.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!
Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.
Wichtiger Hinweis
Bis zum Beginn des nachträglichen Erstattungsverfahrens ab dem 1. Januar 2025 können keine weitere Auskünfte gegeben werden. Nachstehend finden Sie alle zurzeit bekannten Informationen.
Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?
Berechtigt sind alle Schüler*innen
- an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
- an Förderzentren,
- an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
- an dänischen Schulen,
- an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
- in einer rein schulischen Ausbildung,
sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.
Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.
Was kostet das Deutschland-Schulticket?
Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.
Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?
Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.
Antragsteller*innen können sein:
- Eltern der Schüler*innen,
- volljährige Schüler*innen oder
- andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.
Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegeben, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.
Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024
Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.
Schritt 1:
Das Deutschlandticket muss von den
- Eltern der Schüler*innen,
- volljährigen Schüler*innen oder
- anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.
Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV.
Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.
Schritt 2:
Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.
Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.
Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Bildung und Kultur benennen.
Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?
Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:
- Kopie des Schüler*innenausweises und
- Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.
Schritt 3:
Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.
Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?
Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.
Hier gibt's noch einmal alles übersichtlich zusammengefasst in einem Schaubild:
- PDF-Datei: (201 kB)
27.05.2024: Beantragung der Schülerfahrkarten für 2024/25 ab heute online möglich
Kreis Segeberg. Für alle Schulkinder aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg oder Stormarn, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können ab dem 27. Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de Schülerfahrkarten für das kommende Schuljahr 2024/25 beantragt werden.
Damit die Schülerfahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden kann, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt worden sein.
Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind neu eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder sich der Wohnort seit dem letzten Schuljahr geändert hat.
Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2023/24 rechtzeitig vor den Sommerferien auffordern, die bestehenden Daten für den Schuljahreswechsel zu bestätigen oder etwaige Änderungen zu melden.
Rückfragen richten Sie bitte an Frau Soldmann.
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen (mit Onlineantrag)
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Frühförderung Hörgeschädigte
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen (mit Onlineantrag)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen (mit Onlineantrag)