Drucksache - DrS/2012/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung des Kreises Segeberg über die Kostenerhebung im Gesundheitswesen – Änderung der Gebührentabelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gesundheit für Mensch und Tier
- Bearbeitung:
- Oliver Mette
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; 3; Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung; Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle; Finanzen und Finanzcontrolling; Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Warlies, Dr. Kurt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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06.02.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.02.2012
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.03.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Ausschuss für Verkehr; Ordnung und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen / der Kreistag beschließt den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Segeberg über die Kostenerhebung im Gesundheitswesen mit der in der Anlage 1 beigefügte Gebührentabelle.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung 14.07.2011 wurde das Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) des Landes Schleswig-Holstein geändert. Eine Reihe pflichtiger Selbstverwaltungsaufgaben wurden in Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung umgewandelt. Die Verwaltungsgebühren für die Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung bemessen sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren des Landes Schleswig-Holstein. Die Landesverordnung wurde den neuen Gegebenheiten zwischenzeitlich angepasst.
Aus diesem Grunde ist es zur Rechtsklarheit erforderlich, die entsprechenden Positionen aus der Gebührentabelle des Kreises herauszunehmen.
Darüber hinaus wurden den Anregungen des Landesrechnungshofes folgend alle Gebührenziffern einer nochmaligen Überprüfung unterzogen. Wesentliche Änderungen ergeben sich hierdurch nicht, da der mögliche Gebührenrahmen weitestgehend ausgeschöpft erscheint. In wenigen vereinzelten Fällen erfolgte eine minimale Aufweitung des bestehenden Gebührenrahmens.
Details können der Anlage 1 - 4 entnommen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
Nein. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Haushalt erwartet, da die Erhebung nunmehr lediglich auf einer anderen Rechtsgrundlage erfolgt. Auch die Überprüfung des Gebührenrahmens vermochte hier zu keiner anderen Beurteilung führen. Im Übrigen wird auf die vorstehenden Ausführungen Bezug genommen.
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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16,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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31,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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11,7 kB
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