Drucksache - DrS/2012/017
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Schulen in Trägerschaft des Kreises Raumprogramm für das Berufsbildungszentrum (BBZ) Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling; Gebäudemanagement des Kreises Segeberg AöR; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Jankowski, Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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28.02.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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06.03.2012
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.03.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag den folgenden Beschluss:
Das von der Verwaltung vorgelegte Raumprogramm für das BBZ Norderstedt wird anerkannt und zur Umsetzung beschlossen. Das GMSE ist aufgefordert, diesen Beschluss zeitnah umzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der 4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (2011 – 2015) für die Schulen in der Trägerschaft des Kreises ist für die Berufsbildende Schule Norderstedt (jetzt BBZ) ein deutlicher mittel- und langfristiger Bedarf an zusätzlichem Unterrichtsraum, speziell Klassenraum, ausgewiesen. Der Berechnung dieses Bedarfs lagen die Empfehlungen des Landes für die Schulentwicklungsplanung zugrunde. Diese gehen im Teilzeitbereich von einem Klassenteiler (Frequenz) von 18 und im Vollzeitbereich von 23 aus. Diese Zahlen haben in der Bedarfsermittlung zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes Anwendung gefunden.
Inzwischen ist mit der Schulleitung des BBZ Norderstedt die gesamte Raumsituation der Schule noch einmal eingehend erörtert worden. Es besteht Einvernehmen darüber, dass ein Raumbedarf wie in der Fortschreibung des SEP dargestellt mittel- und langfristig nicht realistisch gegeben sein wird und es wurde vereinbart, eine Neuberechnung unter Ansatz eines Klassenteilers von 25 im Teilzeitbereich und 27 im Vollzeitbereich vorzunehmen. Unter Berücksichtigung dieser Modalitäten ergeben sich folgende Berechnungen:
Teilzeit
Schuljahr | Schülerinnen Schüler | Schulplätze (Teiler 2,5) | Unterrichtsraum- bedarf Frequenz 25 |
2011/12 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 | 2.045 2.000 1.936 1.845 1.701 | 818 800 774 738 680 | 33 32 31 30 27 |
Vollzeit
Schuljahr | Schülerinnen Schüler | Schulplätze
| Unterrichtsraum- bedarf Frequenz 27 |
2011/12 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 | 1.084 1.062 1.028 977 902 | 1.084 1.062 1.028 977 902 | 40 39 38 36 33 |
Gesamt-Unterrichtsraumbedarf (nicht Klassenraumbedarf
Schuljahr | Teilzeit | Vollzeit | Gesamtbedarf |
2011/12 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 | 33 32 31 30 27 | 40 39 38 36 33 | 73 71 69 66 60 |
Bedarfsberechnung
Schuljahr | Bedarf an Unterrichts- raum | abzüglich Fachraumnutz. 15% | Klassenraum- bedarf | Klassenraum- bestand | Differenz an Klassen |
2011/12 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 | 73 71 69 66 60 | 11 11 10 10 9 | 62 60 59 56 51 | 54 54 54 54 54 | - 8 - 6 - 5 - 2 + 3 |
Bis ins Schuljahr 2018/19 hinein fehlen der Schule durchschnittlich 4 Klassenräume. Erst ab dem Schuljahr 2019/20 entspannt sich diese enge Unterrichtsraumsituation mit der Folge, dass sich erstmals wieder die Klassenfrequenzen moderater darstellen. Der langfristig rückläufigen Schülerzahl Rechnung tragend wird von Seiten der Schulleitung ein realistisch umzusetzender Bedarf von 2 Klassenräumen á 69 m² gesehen. Die Verwaltung schließt sich dieser Beurteilung an.
Es kommt ein anderer Aspekt hinzu, über den bisher nicht in notwendigem Maße gesprochen worden ist. Die BS Norderstedt wird seit einigen Schuljahren schon als „Ganztagsschule“ betrieben – sowohl im Teilzeit- als auch im Vollzeitbereich. Der Unterricht beginnt um 07.30 Uhr und er endet regelmäßig um 15.55 Uhr. Nach Darstellung der Schulleitung wird sich der Unterricht am Nachmittag durch das BBZ mit seinen geplanten Angeboten an Projekt-, Gruppen-, und fachübergreifenden Partnerarbeiten weiter ausweiten und diese Angebote müssen zwangläufig in den Nachmittag hinein gelegt werden. Es wird also auch über 16.00 Uhr hinaus Schulbetrieb stattfinden. Dies setzt allerdings voraus, dass die teilnehmende Schülerschaft auch die Möglichkeit erhält, sich in der Mittagszeit entsprechend zu verpflegen und dazu bedarf es einer Mensa / Cafeteria in entsprechender Größe und Ausstattung.
Mit der Schaffung einer Mensa würde sich auch eine Aufwertung der Schulatmosphäre ergeben, weil sich durch einen solchen Raum andere Begegnungsmöglichkeiten sowohl zwischen Schülerinnen / Schülern und Lehrkräften als auch zwischen Schülerinnen und Schülern insgesamt erschließen. Begegnungsmöglichkeiten sind derzeit nur auf dem Außengelände der Schule bzw. in den Flurräumen gegeben, ohne dabei allerdings ein gewisses Maß an Privatsphäre einhalten zu können. Dies gilt z. B. auch für Begegnungen zwischen Lehrkräften und Vertretern von Ausbildungsbetrieben, Verbänden u. s. w.
Das zwar nicht mehr gültige aber noch als Handlungsorientierung heranzuziehende Musterraumprogramm des Landes verweist hinsichtlich der Errichtung von Mensen auf die anzuerkennenden Bedarfe bei Integrierten Gesamtschulen. Demnach würde einer Berufsschule in der Größe des BBZ Norderstedt (vergleichbar 3-Zügigkeit IGS) eine Mensafläche von 250 m² zuzüglich Nebenflächen von 99 m², zusammen also rd. 350 m², zustehen. Unter Beachtung der baulichen Gegebenheiten im BBZ Nordersted und einer möglichst zentralen Zuordnung einer Mensa käme eine Einrichtung dieser nur unter Aufgabe vorhandenen Schulraums und dessen Neuerrichtung an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück in Betracht. Um den Eingriff in den Gebäudebestand und die dann notwendige Auslagerung von Unterrichtsfläche möglichst moderat zu halten, wären für eine Mensa Flächen in einer Gesamtgröße von rd. 270 m² inkl. der notwendigen Nebenräume auskömmlich.
Bei Anerkennung des Mensabedarfs und der Erweiterung um 2 Klassenräume würde folgendes Raumprogramm umzusetzen sein:
a) Aufgabe von Unterrichtsraum und Einrichtung einer Mensa
mit Nebenräumen durch Umbau in einer Gesamtfläche von270 m“
b) Schaffung von Ersatzunterrichtsflächen durch Neubau von270 m²
c) Schaffung von 2 Klassenräumen durch Neubau von138 m²,
also
Umbaufläche =270 m²
Neubaufläche =408 m²
Gesamtnutzfläche netto=678 m²
Bei den genannten Neubau- und Umbauflächen handelt es sich um Netto-Nutzflächen, denen die üblichen Verkehrsflächen hinzuzurechnen wären. Anzusetzen wären rd. 1/3 der Nettonutzfläche = 226 m², sodass sich die Gesamtbruttofläche auf etwa 900 m² errechnet.
Unter Berücksichtigung der für den VII. BA der BS Norderstedt entstandenen Baukosten (m² = 2.130,00 €) werden die voraussichtlichen Baukosten für diese Erweiterungsmaßnahme mit rd. 1,9 Mio EURO zu veranschlagen sein.
Die Verwaltung empfiehlt, das vorstehend spezifizierte Raumprogramm für das BBZ Norderstedt anerkennend zu beschließen und das GMSE zu beauftragen, dieses Raumprogramm zeitnah umzusetzen. Planungsleistungen können durch das GMSE schon in 2012 erbracht werden. Für 2013 wären dann entsprechende Mittel einzustellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Gesamtbaukosten von ca. 1,9 Mio EURO (Exakte Angabe erst nach Erstellung der HU-Bau möglich) Kosten der Einrichtung ca. 250.000 € |
X | Mittelbereitstellung über Budget GMSE | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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