Drucksache - DrS/2012/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Gebührensatzung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz/Geschäftsstelle Gutachterausschuss
- Bearbeitung:
- Constanze Marx
- Verfasser 1:
- Rimka, Volker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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13.02.2012
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●
Unterbrochen
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.02.2012
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Segeberg in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 15.12.2005 ist mittlerweile über sechs Jahre alt und entspricht nicht mehr in allen Tarifstellen der aktuellen Situation.
Außerdem wurde festgestellt, dass die Gebühr für die Erstattung von Gutachten im Sinne des § 193 BauGB nicht den tatsächlichen Aufwand abdeckt. Die Gebühr für die Erstattung von Verkehrswertgutachten ist derzeit vom Verkehrswert abhängig. Sie ist folglich für ein Verkehrswertgutachten über ein Grundstück mit einem Gebäude in einer Gegend mit niedrigen Bodenwerten (z. B. Söhren) geringer als über ein Gutachten für ein gleich großes Grundstück mit dem gleichen Gebäude in einer Gegend mit hohen Bodenwerten (z. B. Norderstedt). Dabei ist für den Gutachterausschuss der Aufwand für die Bewertung identisch. Darüber hinaus ist die Gebühr bei Objekten mit niedrigem Wert (z. B. so genannten „Schrott-Immobilen“) ebenfalls niedrig, obwohl der Aufwand für die Gutachtenerstattung regelmäßig höher ist.
Durch die neue Gebührensatzung soll
sichergestellt werden, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller im gesamten Kreisgebiet gleich behandelt werden,
der tatsächlich entstehende Aufwand für den Gutachterausschuss ausgeglichen wird und
die Gebühr dem Honorar einer oder eines freien Sachverständigen angeglichen wird.
Die neue Satzung berücksichtigt diese Umstände dadurch, dass die Gebühr nach Aufwand erhoben wird. Als Grundlage dient das Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Hiernach werden auch sämtliche Auslagen (z. B. Entschädigungen für die Gutachter, Kosten für Fahrten, Kopien, Fotos) abgerechnet.
Zu den einzelnen Änderungen:
Überschrift:
Da die neue Satzung mit der Gebührenberechnung für Verkehrswertgutachten eine vollständig neue Berechnungsgrundlage enthält, wird sie nicht mehr als Nachtragssatzung bezeichnet.
Die Kreisordnung wurde mittlerweile geändert. Der Einführungssatz wird deshalb redaktionell angepasst.
§ 1:
Da die Auslagen zukünftig nach JVEG abgerechnet werden, kann der Satz 3 in Abs. 2 entfallen. Ansonsten ist der Paragraph unverändert.
§ 2:
Dieser Paragraph wurde unter Berücksichtigung des Gleichstellungsgesetzes neu gefasst. Nr. 2 wird redaktionell überarbeitet und verständlicher formuliert. Inhaltlich ist der Paragraph unverändert.
§ 3:
Abs. 2 entspricht jetzt dem Wortlaut des KAG. Ansonsten ist der Paragraph unverändert.
§§ 4, 5, 6:
unverändert
§ 7:
Dieser Paragraph wurde unter Berücksichtigung des Gleichstellungsgesetzes neu gefasst. Inhaltlich ist er unverändert.
§ 8:
Die Absätze 1 bis 3 sind unverändert Der bisherige Absatz 4 wird gestrichen, weil von der Regelung der Vorschusszahlung bislang nicht Gebrauch gemacht wurde. Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4.
§ 9:
Der Absatz wird um die Regelung ergänzt, zu welchem Zeitpunkt die bestehende Satzung ihre Rechtskraft verliert.
§ 10:
Diese Regelung kann entfallen, weil das Gleichstellungsgesetz in allen bisherigen Paragraphen der Satzung berücksichtigt wurde.
Anlage:
Tarifstelle 1:
Nach derzeit geltender Satzung beträgt die Gebühr für die Erstattung von Verkehrswertgutachten (verkehrswertabhängig):
Beispiel 1:
Grundstück in Norderstedt, gute Wohnlage, Bodenrichtwert 230,00 €/m², bebaut mit einem Einfamilienhaus, eingeschossig, mit Keller- und ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr 1975, altersgemäßer Modernisierungsbedarf; Verkehrswert: 250.000 €
Gebühr: 250.000,00 € x 3,5/1.000 + 555,00 € = 1.430,00 €
Beispiel 2:
Grundstück in Söhren, gute Wohnlage, Bodenrichtwert 50,00 €/m², bebaut mit einem Einfamilienhaus, eingeschossig, mit Keller- und ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr 1975, altersgemäßer Modernisierungsbedarf; Verkehrswert: 140.000 €
Gebühr: 140.000,00 € x 3,5/1.000 + 555,00 € = 1.045,00 €
Entsprechend der Neufassung der Satzung beträgt die Gebühr zukünftig – unabhängig vom Ort, in dem das zu bewertende Grundstück liegt (aufwandsabhängig):
Beispiel 1 (Objekt in Norderstedt; s. o.):
Leistung | Sachverständiger [Std.] | Hilfskraft [Std.] | Auslagen |
Registrierung, Schriftverkehr |
| 2 |
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Ortstermin durch die Geschäftsstelle (einschließlich An- und Abfahrt) | 4 | 4 |
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Erstattung der Gutachterausschussvorlage | 8 | 4 |
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Ortstermin durch den Gutachterausschuss (4 Gutachter x 15 Minuten) | 1 |
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An- und Abfahrt zum Ortstermin (4 Gutachter x 60 Minuten x 2) | 8 |
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Sitzung des Gutachterausschusses (4 Sachverständige x 1 Stunde) | 4 | 1 |
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Nachbereitungen | 2 | 1 |
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Fertigung des Gutachtens und Versand |
| 2 |
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Gutachten (40 Seiten je 0,50 €, 2 Ausfertigungen) |
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| 40,00 € |
Farbausdrucke (5 Seiten je 2,00 €, 2 Ausfertigungen) |
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| 20,00 € |
Fahrtkosten Geschäftsstelle (40 km x 2 x 0,30 €/km) |
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| 24,00 € |
Fahrtkosten Gutachterausschuss (durchschn. 40 km x 2 x 4 Gutachter x 0,30 €/km) |
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| 96,00 € |
Summe der Stunden | 27 | 14 |
|
Vergütung je Stunde | 75,00 € | 39,00 € |
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Vergütung der Sachverständigen und der Hilfskräfte | 2.025,00 € | 546,00 € |
|
Summe der Auslagen |
|
| 180,00 € |
Gebühr |
|
| 2.751,00 € |
Somit ergeben sich folgende Mehreinnahmen nach Inkrafttreten der neuen Gebührensatzung:
2.751,00 € ./. 1.430,00 € = 1.321,00 €
Beispiel 2 (Objekt in Söhren; s. o.):
Leistung | Sachverständiger [Std.] | Hilfskraft [Std.] | Auslagen |
Registrierung, Schriftverkehr |
| 2 |
|
Ortstermin durch die Geschäftsstelle (einschließlich An- und Abfahrt) | 2,5 | 2,5 |
|
Erstattung der Gutachterausschussvorlage | 8 | 4 |
|
Ortstermin durch den Gutachterausschuss (4 Gutachter x 15 Minuten) | 1 |
|
|
An- und Abfahrt zum Ortstermin (4 Gutachter x 15 Minuten x 2) | 2 |
|
|
Sitzung des Gutachterausschusses (4 Sachverständige x 1 Stunde) | 4 | 1 |
|
Nachbereitungen | 2 | 1 |
|
Fertigung des Gutachtens und Versand |
| 2 |
|
Gutachten (40 Seiten je 0,50 €, 2 Ausfertigungen) |
|
| 40,00 € |
Farbausdrucke (5 Seiten je 2,00 €, 2 Ausfertigungen) |
|
| 20,00 € |
Fahrtkosten Geschäftsstelle (10 km x 2 x 0,30 €/km) |
|
| 6,00 € |
Fahrtkosten Gutachterausschuss (durchschn. 10 km x 2 x 4 Gutachter x 0,30 €/km) |
|
| 24,00 € |
Summe der Stunden | 19,5 | 12,5 |
|
Vergütung je Stunde | 75,00 € | 39,00 € |
|
Vergütung der Sachverständigen und der Hilfskräfte | 1.462,50 € | 487,50 € |
|
Summe der Auslagen |
|
| 90,00 € |
Gebühr |
|
| 2.040,00 € |
Somit ergeben sich folgende Mehreinnahmen nach Inkrafttreten der neuen Gebührensatzung:
2.040,00 € ./. 1.045,00 € = 995,00 €
Durch die Umstellung auf das Modell zur Gebührenermittlung nach dem JVEG sind die bisherigen Regelungen entbehrlich und werden durch die neue Regelung ersetzt.
Tarifstellen 2.4, 2.5:
Die Gebührenspannen haben sich in der Praxis nicht bewährt. Da die Aufwendungen für die Erbringung der Leistungen stets gleich sind, wird eine feste Gebühr festgelegt.
Tarifstellen 3, 4:
Die derzeitigen Gebühren decken nicht den Aufwand und sind auch im Verhältnis zu Tarifstelle 2 nicht angemessen. Sie werden deshalb dem Aufwand entsprechend erhöht.
Tarifstelle 5:
Die Gebührenspannen haben sich in der Praxis nicht bewährt. Da die Aufwendungen für die Erbringung der Leistungen stets gleich sind, wird eine feste Gebühr festgelegt.
Derzeit bietet die Geschäftsstelle nur den Grundstücksmarktbericht mit den Umsatzzahlen an. Mittelfristig soll er aber auch die marktrelevanten Daten enthalten (z. B. Markt- und Sachwertanpassungsfaktoren). Dafür wird eine höhere Gebühr erhoben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Bei durchschnittlich 10 Gutachten pro Jahr sind zusätzliche Gebühren von ca. 10.000 € zu erwarten. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,7 kB
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|||
2
|
(wie Dokument)
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29,8 kB
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