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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Organisationsleiter/innen in Bezug auf Mindesteilnehmerzahl, Stundenobergrenze und redaktionelle Änderungen zu überarbeiten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Wirkung zum 01.07.1997, zuletzt geändert durch Kreistagsbeschluss vom 06.12.2007, sind die Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Organisationsleiter/innen in Kraft getreten. Die Vergabe dieser Mittel wird seit Jahren vom Kreissportverband Segeberg e.V. wahrgenommen, der mit Schreiben vom 09.11.2011 um Änderung der Richtlinie in folgenden Punkten bittet:

 

Streichung der Mindestteilnehmerzahl,

 

Streichung der Stundenobergrenze sowie

 

redaktionelle Änderungen.

 

Die Begründungen ergeben sich aus den Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

Das vertraglich vereinbarte Jahresbudget für die Förderung laufender Sportzwecke im Kinder- und Jugendbereich beträgt zurzeit 355.000 EUR und wird durch eine veränderte Richtlinie nicht erhöht.

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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