Drucksache - DrS/2011/103
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl der landwirtschaftlichen Beisitzer/-innen der Spruchstelle für Flurbereinigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Dennis Eickstädt
- Verfasser 1:
- Eickstädt, Dennis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.11.2011
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.11.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtszeit der derzeitigen landwirtschaftlichen Beisitzer/-innen der Spruchstelle für Flurbereinigungen beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein endet im Mai 2012. Daher muss die Neuwahl dieser erfolgen.
Die Vorschläge sind vom Kreistag zu beschließen. Es sollen nur solche Personen vorgeschlagen werden, die den Vorschriften der §§ 20 bis 22 Verwaltungsgerichtsordnung (Anlage) gerecht werden. Sie müssen außerdem von Beruf Landwirt/-in sein (§ 4 Schl.-H. AG FlurbG vom 08.05.1954 – GVOBl. Schl.-H. S. 93) und besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben.
Ausscheiden müssen solche Landwirte/-innen, die als Beisitzer/-innen des Senats für Flurbereinigung beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig in Aussicht genommen sind oder die bereits ehrenamtliche Richter/-innen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig sind.
Die Amtszeit der zu wählenden landwirtschaftlichen Beisitzer/-innen
beträgt 5 Jahre. Der Ausschuss für die Wahl der landwirtschaftlichen Beisitzer/-innen der Spruchstelle für Flurbereinigungen hat die Zahl der vom Kreis Segeberg vorzuschlagenden Personen auf 2 festgesetzt.
Für die aktuelle Amtszeit wurden vom Kreistag folgende Personen vorgeschlagen:
- Herr Sönke Siebke aus Schmalensee und
- Herr Jörg Teegen aus Mözen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,2 kB
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