Drucksache - DrS/2011/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung Regionalplan I - Windenergie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Hartmann, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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26.10.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.11.2011
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.11.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg fordert die Landesregierung auf, entsprechend der unverändert gültigen fachlichen Bewertung im Windkataster alle dort als Eignungsflächen (Prioritäten 1 und 2) identifizierten Flächen in den Regionalplan zu übernehmen, und zwar unter Berücksichtigung der heute gültigen Abstandsregelungen und vorbehaltlich einer aktuellen Zustimmung der jeweiligen Standortgemeinden. Zu diesen Eignungsflächen des Windkatasters kommen 2 Flächen (14, 38) hinzu, die heute aufgrund der veränderten Abstandsregelungen die Mindestgröße von 20 ha überschreiten und im Windkataster 2009 noch unberücksichtigt bleiben mussten.
Die vom Windkataster abweichenden Flächenvorschläge 183 und 213 werden unterstützt, die Fläche 191 ist aus dem Entwurf zu streichen.
Es sollen somit die in der Anlage 1 aufgeführten Flächen in den Regionalplan aufgenommen werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat 2009 auf der Grundlage landesweit einheitlicher Kriterien eine fachliche Ermittlung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung im Rahmen des Windkatasters durchgeführt. Es wurden insgesamt 13 Eignungsflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1.420 ha als fachlich grundsätzlich geeignet identifiziert (aktueller Bestand: 331 ha) und den Gemeinden zur Stellungnahme vorgelegt. Das Windkataster wurde vom damaligen PUA am 22.6.2009 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Landesplanungsbehörde vorgelegt.
Die Landesregierung hat auf Basis des Windkatasters sowie unter Berücksichtigung der damaligen Gemeindevoten ihre Flächenvorschläge für die Teilfortschreibung des Regionalplans entwickelt und jetzt zur Anhörung veröffentlicht. Zuvor sind im März 2011 durch die Neufassung des "Windkrafterlasses" die erforderlichen Abstände zur Bebauung und zu Waldflächen modifiziert worden. Von den im Windkataster des Kreises als geeignet vorgeschlagenen Flächen hat die Landesregierung lediglich 6 Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 604 ha in den aktuellen Entwurf des Regionalplans übernommen. Weitere im Kreiskataster als geeignet befundene Flächen, wurden nicht übernommen, eine Begründung hierfür liegt nicht vor.
Bis heute hat sich an den Ergebnissen des Windkatasters und an der Eignung der geprüften Flächen im Grundsatz nichts geändert. Auch mit den veränderten Abstandsregelungen ergeben sich keine grundsätzlich anderen Bewertungsergebnisse für das Kreisgebiet. Die in 2009 als geeignet befundenen Flächen sind auch heute noch geeignet und erfahren durch die neuen Abstandsregelungen lediglich einen veränderten Zuschnitt. Eine neuerliche kreisweite „Flächensuche“ war insofern nicht erforderlich und wäre auch nicht leistbar gewesen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Landesregierung aufzufordern, entsprechend der unverändert gültigen fachlichen Bewertung in unserem Windkataster alle dort als Eignungsflächen identifizierten Flächen in den Regionalplan zu übernehmen, und zwar unter Berücksichtigung der heute gültigen Abstandsregelungen und vorbehaltlich einer aktuellen Zustimmung der jeweiligen Standortgemeinden. Die veränderten Abstandsregelungen führen zwar dazu, dass der bislang im Kreisgebiet angewendete 1.000m-Abstand zu den Ortslagen auf 800m reduziert wird. Dies ist jedoch auf der Ebene der Regionalplanung akzeptabel, da für die Gemeinden die Möglichkeit besteht, im Rahmen ihrer Planungshoheit in der anschließenden Bauleitplanung größere Abstände festzulegen.
Zu den vorzuschlagenden Eignungsflächen des Windkatasters kommen 2 Flächen (14, 38) hinzu, da sie nunmehr aufgrund der veränderten Abstandsregelungen die geforderte Mindestgröße von 20 ha überschreiten. In Anwendung der 2009 geltenden Kriterien mussten sie noch unberücksichtigt bleiben.
Abweichend vom Windkataster des Kreises hat die Landesregierung weitere Flächen als Eignungsgebiete vorgeschlagen, die wie folgt bewertet werden:
- Die Fläche 27/191 in Neuengörs-Stubben wurde im Windkataster als ungeeignet bewertet, insbesondere weil sie in Kombination mit mehreren, teilweise bereits bestehenden Eignungsflächen in dieser Region zu einer problematischen Umzingelungswirkung für die Ortslagen Stubben und Willendorf (Kreis Stormarn) führen würde. Sie sollte aus diesen Gründen auch im Regionalplan unberücksichtigt bleiben.
- Die Flächen 23/183 in Pronstorf und 213 in Wakendorf I werden als Teilflächen größerer grenzüberschreitender Eignungsgebiete dargestellt. In beiden Fällen besteht bei einer solchen Ausdehnung auf das Segeberger Kreisgebiet ein weitergehender artenschutzrechtlicher Prüfbedarf. Die Abgrenzung der Fläche 183 sollte noch einmal überprüft werden.
Im Ergebnis dieses Vorschlages stehen nunmehr Eignungsflächen in einer Größenordnung von ca. 1.826 ha. Damit werden 1,36 % des Kreisgebietes für die Windenergienutzung vorgeschlagen. Im Windkataster 2009 waren dagegen nur 1.420 ha vorgesehen (1,06 % der Kreisfläche).
Es sollen somit die in der Anlage 1 aufgeführten Flächen in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Abgrenzungen und Größenangaben sind überschlägig und im Einzelfall konkret nachzuvollziehen. Auch gelten weiterhin die im Windkataster aufgeführten einzelfallbezogenen Prüfbedarfe (Artenschutz, Denkmalschutz, Wetterradar).
Anlage 2 enthält die Flächenvorschläge des Landes. Stellungnahmen der Gemeinden lagen bis Redaktionsschluss der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Sie werden ggf. mündlich vorgetragen. Die Stellungnahmen der Fachdienste werden ebenfalls nachgereicht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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803 kB
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