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ALLRIS - Auszug

26.10.2011 - 3.1 Teilfortschreibung Regionalplan I - Windenergie

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hartmann erläutert dem Ausschuss die Thematik. Dabei führt er aus, dass sich der Beschluss bis zur Beratung im Kreistag entwickeln werde, da bis zu diesem Termin noch weitere Rückmeldungen aus den einzelnen Gemeinden eingehen würden. Die Thematik werde in den Gemeinden sehr intensiv beraten, denn über den Regionalplan werde unmittelbar Baurecht geschaffen. Die Gemeinden könnten über Flächen- und Bebauungspläne ein Feintuning vornehmen, das grundsätzliche Baurecht könne jedoch nicht in Frage gestellt werden. Darüber hinaus hätten die Gemeinden die Möglichkeit einer Veränderungssperren für eine gewisse Zeit. Das Ministerium habe eine Frist bis 15.11.11 zur Abgabe von Stellungnahmen vorgegeben. Eine Fristverlängerung werde es nicht geben. Bis zu diesem Termin könnten die Gemeinden und der Kreis Stellungnahmen abgeben.

Anschließend verweist er auf das Windkataster aus dem Jahr 2009. Seinerzeit habe der Kreis 13 Eignungsflächen mit einer Gesamtfläche von rd. 1.800 ha an das Land gemeldet. Das Land habe davon eine Fläche von 331 ha übernommen. Mit der Fortschreibung werde vom Land angestrebt 1,5 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Nach der aktuellen Regionalplanung würde der Kreis Segeberg 0,5 % seiner Fläche ausweisen. Der Kreis habe jedoch einen hohen Waldanteil und es würden in erster Linie landwirtschaftliche Flächen für Windenergie zur Verfügung stehen. Wenn die Prozentsätze entsprechend darauf umgerechnet werden würden, würden 1,5 % der Landesfläche 1,2 % der landwirtschaftlichen Flächen entsprechen. Der Vorschlag des Kreises würde 2 % der landwirtschaftlichen Fläche ausmachen. Es seien nur Flächen aufgenommen worden, zu denen es bereits einen Beschluss der jeweiligen Gemeindevertretung gebe.

Für das weitere Verfahren der Fortschreibung des Regionalplanes schlägt er vor, dass die weiteren Voten der Gemeinden fachlich geprüft werden würden und zum Hauptausschuss und zum Kreistag jeweils eine aktualisierte Liste vorgelegt werde.

Auf Nachfrage von Herrn Ehlers erläutert Herr Hartmann, dass der Kreis keine Möglichkeit habe, weitergehende Abstandsregelungen zu treffen als die vom Land vorgegebenen. Sollte der Kreis hier eine weitergehende Regelung treffen, würde dies vom Land nichts berücksichtigt werden. Daneben führt er aus, dass die Festlegung von charakteristischen Landschaftsräumen anhand fester Kriterien erfolge und es keine unterschiedliche Auslegung zwischen den Kreisen gebe. Herr Falck ergänzt dies aus seiner aus seiner fachlichen Sicht. Zur Ausgleichflächen erläutert er, dass diese im Regelfall über den Bebauungsplan festgelegt werden würden und die Gemeinden hierbei somit ein Mitspracherecht hätten.

Herr Ehlers beantragt anschließend, dass der Kreis die Abstandsflächen auf 1.000 Meter festlege. Er verweist dabei auf die Vorgaben der WHO und aus NRW. Über diesen Antrag stimmt zunächst der WRI-Ausschuss ab.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 4Ablehnung: 8Enthaltung: -

 

Danach stimmt der UNK-Ausschuss über den Antrag ab.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 4Ablehnung: 8Enthaltung: -

 

Danach stimmen die Ausschüsse nacheinander über die Vorlage ab. Jeweils mit dem Hinweis, dass die Anlage 1 zum Hauptausschuss und Kreistag noch ergänzt wird.

 

Zuerst stimmt der WRI-Ausschuss ab.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg fordert die Landesregierung auf, entsprechend der unverändert gültigen fachlichen Bewertung im Windkataster alle dort als Eignungsflächen (Prioritäten 1 und 2) identifizierten Flächen in den Regionalplan zu übernehmen, und zwar unter Berücksichtigung der heute gültigen Abstandsregelungen und vorbehaltlich einer aktuellen Zustimmung der jeweiligen Standortgemeinden. Zu diesen Eignungsflächen des Windkatasters kommen 2 Flächen (14, 38) hinzu, die heute aufgrund der veränderten Abstandsregelungen die Mindestgröße von 20 ha überschreiten und im Windkataster 2009 noch unberücksichtigt bleiben mussten.

 

Die vom Windkataster abweichenden Flächenvorschläge 183 und 213 werden unterstützt, die Fläche 191 ist aus dem Entwurf zu streichen.

 

Es sollen somit die in der Anlage 1 aufgeführten Flächen in den Regionalplan aufgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Danach stimmt der UNK-Ausschuss ab.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg fordert die Landesregierung auf, entsprechend der unverändert gültigen fachlichen Bewertung im Windkataster alle dort als Eignungsflächen (Prioritäten 1 und 2) identifizierten Flächen in den Regionalplan zu übernehmen, und zwar unter Berücksichtigung der heute gültigen Abstandsregelungen und vorbehaltlich einer aktuellen Zustimmung der jeweiligen Standortgemeinden. Zu diesen Eignungsflächen des Windkatasters kommen 2 Flächen (14, 38) hinzu, die heute aufgrund der veränderten Abstandsregelungen die Mindestgröße von 20 ha überschreiten und im Windkataster 2009 noch unberücksichtigt bleiben mussten.

 

Die vom Windkataster abweichenden Flächenvorschläge 183 und 213 werden unterstützt, die Fläche 191 ist aus dem Entwurf zu streichen.

 

Es sollen somit die in der Anlage 1 aufgeführten Flächen in den Regionalplan aufgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Pause von 19:45 Uhr – 20:00 Uhr.

 

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Anlagen zur Vorlage