08.11.2011 - 3.4 Teilfortschreibung Regionalplan I - Windenergie
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 08.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hartmann erläutert dem Ausschuss die vorliegende Tischvorlage. Es seien die seit der Fachausschusssitzung eingegangenen Voten der Gemeinden fachlich geprüft worden und wenn die Flächen geeignet seien, in die Liste aufgenommen worden. Insgesamt ergebe sich nun eine Fläche von 2.223 ha. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob und wieweit das Land der Empfehlung des Kreises folge. Der Vorsitzende spricht sich anschließend dafür aus, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die Landesregierung gebeten werde die Eignungsflächen in den Regionalplan aufzunehmen. Diesem folgt der Ausschuss. Auf Nachfrage von Frau Lessing erläutert Herr Hartmann, dass der Bereich des Naturschutzes bei der Prüfung der von den Gemeinden vorgeschlagenen Flächen eingebunden worden sei. Daneben erläutert er, dass es keine unterschiedlichen Prioritäten bei den Eignungsflächen gebe. Alle Flächen seien gleich geeignet. Herr Dieck dankt anschließend der Verwaltung für die gute Vorbereitung dieser Thematik und den Dialog mit den Gemeinden. Frau Lessing erklärt anschließend, dass die SPD-Fraktion bereits in der Sitzung des Fachausschusses erklärt habe, dass sie sich für Abstandsflächen von 1.000 Metern ausspreche. Dies sei abgelehnt worden. Ihre Fraktion stehe weiterhin zu diesem Antrag, werde der Vorlage heute aber zustimmen. Danach stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg bittet die Landesregierung, entsprechend der im Grundsatz weiterhin gültigen fachlichen Bewertung im Windkataster des Kreises alle dort als Eignungsflächen (Prioritäten 1 und 2) identifizierten Flächen in den Regionalplan zu übernehmen, und zwar unter Berücksichtigung der heute gültigen Abstandsregelungen und vorbehaltlich einer aktuellen Zustimmung der jeweiligen Standortgemeinden. Zu diesen Eignungsflächen des Windkatasters kommen zwei Flächen (14, 38) hinzu, die heute aufgrund der veränderten Abstandsregelungen die Mindestgröße von 20 ha überschreiten und im Windkataster 2009 noch unberücksichtigt bleiben mussten.
Die vom Windkataster des Kreises abweichenden Flächenvorschläge des Landes mit den Nr. 183 und 213 werden unterstützt, die Fläche 191 ist aus dem Entwurf zu streichen.
Weiterhin unterstützt der Kreis Segeberg im Grundsatz die Flächenvorschläge der Gemeinden Damsdorf, Schmalensee, Stocksee, Groß Niendorf (teilw.), Todesfelde, Hartenholm und Hasenmoor und fordert die Landesregierung auf, diese Flächen in der in der Anlage dargestellten und fachlich begründeten Abgrenzung in den Regionalplan zu übernehmen.
Es sollen somit die in der Anlage 1 aufgeführten Flächen in den Regionalplan aufgenommen werden. Dabei wird im Interesse der Rechtssicherheit der Planung erwartet, dass zu den neu aufzunehmenden Eignungsflächen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Fachbehörden erneut Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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803 kB
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