Drucksache - DrS/2011/063
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2010 der Kreise Herzogtum- Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn durch den Landesrechnungshof Schleswig- Holstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beteiligt:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan- Hauke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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07.09.2011
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04.10.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Folgend die Stellungnahme aus dem Fachbereich III zu den Prüfungsanmerkungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses fallen.
4. Soziale Beratungsstellen (Teilplan 3675)
4.1 letzter Absatz (Seite 103)
Aus Sicht des Kreises stellt die bisherige Regelung im Bereich der Erziehungsberatung zur Übertragung nicht verbrauchter Zuschussmittel eine Möglichkeit für die Träger dar, zwischen einzelnen Jahren flexibel auf eine ggf. schwankende Nachfrage zu reagieren. Durch die Möglichkeit der Übertragung wird zudem ein Anreiz zum wirtschaftlichen Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel geschaffen, da aufgesparte Mittel für den Träger nicht „verloren“ gehen, sondern sachgerecht für spätere Jahre verwendet werden können. Mit der Spitzabrechnung zum Ende der Vertragslaufzeit sieht der Kreis seine Interessen hinreichend geschützt.
Aufgrund der Fallzahlenentwicklung und der gedeckelten Zuschusssummen in den soeben für 3 Jahre abgeschlossenen Verträgen, bei gleichzeitig steigenden Personalkosten, ist allerdings davon auszugehen, dass diese Regelung zukünftig kaum Relevanz haben wird. Vielmehr wird die Deckelung des Budgets als für den Kreis relevante und vorteilhafte Regelung angesehen. Für zukünftige Vertragsverhandlungen kann der Vorschlag des LRH aufgegriffen und berücksichtigt werden.
4.5 1.Absatz (Seite 112)
Weiterhin wird durch den LRH eine Vereinheitlichung der Erfassung von Fallzahlen in den geprüften Kreisen empfohlen. Der Kreis Segeberg würde eine solche interkommunale Vereinheitlichung begrüßen. Hierzu müsste die AG Jugendamtsleitung beim LKT die Initiative übernehmen. Der Kreis Segeberg wird dies anregen.
6. Ausbau der Kindertagespflege (Teilplan 361)
6.3.6 3. Absatz (Seite 143 f.):
Bereits in den vergangenen Jahren wurde die Vermittlung von Tagespflegepersonen nicht nur von den Eltern selbstorganisiert abgewickelt, sondern die Vermittlungsstellen der freien Träger (Diakonie Altholstein, „Tausendfüßler“ Kaltenkirchen, Tagespflegeverein Norderstedt und Ev. Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg) und auch das Jugendamt haben in einem immer stärkeren Maße diese Vermittlungstätigkeiten übernommen.
Die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung wird seitens des LRH als „unangemessen großzügige Ermäßigung“ bezeichnet und für die überdurchschnittlich hohen Ausgaben des Kreises verantwortlich gemacht. Es wird hierzu auf den Punkt 6.5 (8. Aufzählungspunkt) verwiesen.
6.3.6 4. Absatz (Seite 144):
Die Umstellung des Auszahlungs- und Erstattungsverfahrens an die Tagespflegepersonen zum 01.08.2011 ist gemäß dem Kreistagesbeschuss vom 03.03.2011 erfolgt (DrS/2010/089 und DrS/2010/089-1). Die entsprechende Richtlinie ist angepasst worden.
6.5 2. Aufzählungspunkt (Seite 150):
Das Jugendamt erstattet bereits die hälftigen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung und zu einer angemessenen Alterssicherung, dabei werden alle Beiträge, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Tagespflegeperson stehen, berücksichtigt.
6.5 3. Aufzählungspunkt (Seite 150 f.):
Die angesprochene Doppelförderung ist theoretisch möglich. In der Praxis sind derartige Erstattungsanträge hier noch nicht gestellt worden. Der Kreis fördert nur die im Kreis wohnenden Tagespflegepersonen in voller Höhe – wie vom LRH vorgeschlagen.
6.5 6. Aufzählungspunkt (Seite 152 f.):
Die SachbearbeiterInnen der Kommunen haben eine entsprechende Information und Arbeitsanweisung erhalten. Eine Nachfrage bei einigen Kommunen hat ergeben, dass diese Mehrausgaben für die Kinderbetreuung von den Eltern bei der Beantragung der Sozialstaffelermäßigung nicht angegeben werden. Sollte dies doch einmal der Fall sein, so würden diese Mehrausgaben bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt werden.
6.5 8. Aufzählungspunkt (Seite 153):
Der LRH macht den Kreis darauf aufmerksam, dass eine sehr hohe einkommens-unabhängige Geschwisterermäßigung gewährt werde. Der Vorschlag einer Kürzung dieser Geschwisterermäßigung wurde mit der Vorlage DrS/2010/087 in den Jugendhilfeausschuss eingebracht. Auf der Sitzung vom 24.11.2010 wurde eine Entscheidung zurückgestellt, bis eine landesrechtliche Neuregelung der Sozialstaffel im KiTa- und Tagespflegebereich vorliegt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
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| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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