Drucksache - DrS/2011/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien des Kreises Segeberg zum Zins- und Schuldenmanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro des FB I
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- McGregor, Traute
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.09.2011
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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29.09.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Kreistagsbeschluss vom 05.10.2006 setzt der Kreis Segeberg seit 2006 im Rahmen eines aktiven Zins- und Schuldenmanagements Zinssicherungsinstrumente (Derivate) ein.
Dem Abschluss einzelner Derivatverträge geht grundsätzlich eine vorherige Diskussion und Empfehlung im Arbeitskreis Zins- und Schuldenmanagement, der sich aus Vertretern der Verwaltung und dem Ehrenamt zusammensetzt, voraus. Zur fachlichen Unterstützung des Gremiums wurden in den Jahren 2006 bis 2010 Beratungsleistungen eines Bankinstitutes beauftragt. Für die kommenden 3 Jahre soll wiederum eine externe Unterstützung in Auftrag gegeben werden.
Der Hauptausschuss wird über alle Kredit- und Derivatverträge zeitnah informiert.
Um den Grundsatzbeschluss des Kreistages und damit die Handlungsvorgaben für die Verwaltung und den Arbeitskreis zu präzisieren, sollen künftig die beigefügten Richtlinien gelten. Der Inhalt ist mit der Musteranweisung der kommunalen Spitzenverbände abgeglichen und zweimal im Arbeitskreis Zins- und Schuldenmanagement intensiv beraten worden.
Die Richtlinien enthalten neben Begriffsbestimmungen allgemeine und besondere Anforderungen an den Einsatz von Finanzderivaten beim Kreis Segeberg. Das Verfahren vor Abschluss von Derivatverträgen ist ausführlich geregelt. In der Ziffer 5 werden das Risikomanagement und die Risikosteuerung beschrieben, so ist z.B. ein Katalog zulässiger Finanzderivate enthalten. Last but not least sind Dokumentationserfordernisse und das Berichtswesen reglementiert.
Der Erlass derartiger Richtlinien ist im Derivaterlass des Innenministeriums nicht ausdrücklich gefordert.
Die Verwaltung kommt mit Ihrem Beschlussvorschlag u.a. einer Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände nach. Mit den Richtlinien werden Zuständigkeiten und Grundlagen für die Zusammenarbeit sowie inhaltliche Vorgaben für die Betätigung auf dem Gebiet der Finanzderivate geschaffen, um z.B. finanzielle Risiken zu steuern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein, keine direkten finanziellen Auswirkungen. Mit den Regelungen in Ziffer 5 der Richtlinien sollen Risiken aus dem Einsatz von Finanzderivaten bewusst gesteuert werden. |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,7 kB
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