Drucksache - DrS/2011/085
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2009 des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro des FB I
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- McGregor, Traute
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.09.2011
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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29.09.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2009 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2009 mit der am 11.08.2011 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme von 156.701.969,70 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 15.646.625,76 EUR sowie den Lagebericht.
c) Der Kreistag beschließt folgende Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 1.979.715,06 EUR:
Zuführung zur Allgemeinen Rücklage1.582.279,43 EUR
Zuführung zur Ergebnisrücklage 397.435,63 EUR
Daraus ergeben sich folgende neuen Rücklagenbestände:
Allgemeine Rücklage12.517.300,61 EUR
Ergebnisrücklage 3.129.325,15 EUR
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 1 GemHVO-Doppik hat der Kreis Segeberg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Gemäß § 95 n Abs. 3 GO legt die Landrätin nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag beschließt über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Aufgrund der verspäteten Fertigstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 sowie des Jahresabschlusses 2008 haben sich auch die Tätigkeiten zum Jahresabschluss 2009 verzögert und können erst jetzt dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2009 sowie der Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Mit gleicher Post wird der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes versandt.
Unter Ziffer 4.5 des Schlussberichtes kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgender Gesamtaussage:
„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach Überzeugung des RPA vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang zum Jahresabschluss des Kreises (Anlage 4) dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber der Eröffnungsbilanz unverändert angewandt.“
Änderung der beschlossenen Eröffnungsbilanz
Sollte sich bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen Berichtigungsbedarf für die Ansätze der Eröffnungsbilanz ergeben, sind diese Ansätze gemäß § 56 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik spätestens in dem der Eröffnungsbilanz folgenden vierten Jahresabschluss zu berichtigen.
Die Wertänderungen sind ergebnisneutral mit der Ergebnisrücklage zu verrechnen.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2009 hat sich Änderungsbedarf ergeben, so dass mehrere erfolgsneutrale Korrekturbuchungen vorgenommen werden mussten. Die Buchungen sind ausführlich unter der Ziffer 4.2.1.2 des Anhangs beschrieben.
Durch diese Korrekturen reduziert sich der Bestand der Ergebnisrücklage von 2.733.755,29 EUR auf 2.731.889,52 EUR. Mit dem Beschluss zum Jahresabschluss 2009 gilt die Eröffnungsbilanz als geändert.
Verwendung des Jahresüberschusses
Nach der Ergebnisrechnung 2009 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 1.979.715,06 EUR.
Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik die Ergebnisrücklage höchstens 25 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen darf.
In Kenntnis der in den nächsten Jahren lt. mittelfristiger Planung entstehenden Jahresfehlbeträge, empfiehlt die Verwaltung einschließlich Rechnungsprüfungsamt (siehe hierzu S. 23 Erläuterungsteil zum Schlussbericht), die Ergebnisrücklage auf den höchstmöglichen Betrag anzuheben. Die Rücklagenstände würden hiernach wie folgt aussehen:
Allgemeine Rücklage (100%)12.517.300,61 EUR
Ergebnisrücklage (25 %) 3.129.325,15 EUR
Eigenkapital gesamt15.646.625,76 EUR
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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365,9 kB
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22,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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46,6 kB
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