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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für den Senat für Flurbereinigungen beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein wird:

 

1. Frau / Herr

 

vorgeschlagen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Amtszeit der bisherigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht läuft im Mai 2012 aus, daher muss demnächst die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter durchgeführt werden. Die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Es ist darauf zu achten, dass die vorgeschlagene Person die Voraussetzungen der §§ 20 bis 22 VwGO und § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz (Anlage) erfüllt.

 

Nach § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz muss die vorgeschlagene Person Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein; sie kann ausnahmsweise auch dann berufen werden, wenn sie ihren Betrieb bereits an einen Hofnachfolger übergeben hat. Sie muss besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben.

 

Für die vergangene Wahlperiode hat der Kreistag folgende Personen vorschlagen:

 

1.)    Frau Helga Hauschildt aus Bornhöved und

2.)    Herrn Thomas Teegen aus Kükels

 

Für die Amtsperiode vom 22.05.2012 bis zum 21.05.2017 hat der Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Flurbereinigungsgerichts die Zahl der vom Kreis Segeberg vorzuschlagenden Personen auf einen Wahlvorschlag festgesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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