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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt - der Kreistag beschließt, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITVSH)  mit Sitz in Kiel in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

 

Das Gremium entsendet Frau/ Herrn XXX in den Verwaltungsrat des ITVSH. Sie / er übt im Verwaltungsrat das Stimmrecht für den Kreis aus. Als Vertreterin/Vertreter wird Frau / Herr XXX benannt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Derzeitig ist den Kommunen eine vergaberechtsfreie Zusammenarbeit mit Dataport nicht möglich. Die Kommunen Schleswig-Holsteins sind an Dataport lediglich wirtschaftlich am Anteil des Landes aufgrund einer Vereinbarung der Kommunalen Landesverbände mit dem Finanzministerium beteiligt.

 

Durch Gründung des ITVSH wird ein Weg eröffnet, mit dem Kommunen an der Trägerschaft Dataports beteiligt werden.  Das Land Schleswig-Holstein wird dafür dem ITVSH den jetzigen „kommunalen Anteil“ am Stammkapital von Dataport übertragen. Mit der Trägerschaft übernimmt der ITVSH 2 Sitze im Verwaltungsrat Dataports und bestimmt so die strategische Steuerung von Dataport mit.

 

Die beitretenden Kommunen beteiligen sich über eine Einlage am Stammkapital des ITVSH und somit mittelbar an Dataport.

 

Durch die Mitgliedschaft im ITVSH können alle Mitglieder Dataport als so genanntes Inhouse-Geschäft ohne Ausschreibung mit IT-Leistungen beauftragen. Für IT-Leistungen entfällt somit die Notwendigkeit, langwierige und komplizierte Vergaben selbst durchzuführen. In den Fällen, in denen Dataport ein Vergabeverfahren durchführt, trägt Dataport das Risiko.

 

Die Mitgliedschaft im ITVSH verpflichtet nicht zur Abnahme von Leistungen Dataports. Jede Kommune kann im Einzelfall entscheiden, ob und welche Dataport-Leistungen in Anspruch genommen werden sollen.

 

Darüber hinaus können die Mitglieder des ITVSH von den günstigen Beschaffungskonditionen bei Dataport profitieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit einer Stammeinlage in Höhe von 2.500,- € am ITVSH.

 

Laufende Kosten entstehen nicht.

 

Mit der Übertragung des Anteils am Stammkapital von Dataport auf den ITVSH, den das Land bislang  als Treuhänder für die Kommunen hält, erfolgt auch eine teilweise Übertragung der Trägerschaft an Dataport. Die dadurch eintretende Trägerhaftung des ITVSH soll durch eine teilweise Haftungsfreistellung in Höhe von 10 Millionen Euro durch das Land begrenzt werden, welche derzeit in einem „letter of intent“ zwischen dem ITVSH, den KLV und dem Land Schleswig-Holstein vereinbart werden soll. Dieser „letter of intent“ ist für das Land rechtlich nicht bindend; die Rechtsverbindlichkeit der Haftungsfreistellung kann erst im Zuge des nächsten Haushaltsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein erfolgen. Nach erfolgter Haftungsübernahme durch das Land verbleibt beim ITVSH und damit bei den Trägern des ITVSH ein Haftungsrisiko aus der Trägerschaft an Dataport, welches jedoch erst ab Verbindlichkeiten von Dataport in Höhe von 101,5 Millionen Euro  greift.

 

Die Haftungsfreistellung durch das Land ist dazu Voraussetzung für den Zusammenschluss im Sinne des § 2 der Satzung.

 

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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