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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit stimmt der in der Anlage beigefügten Stellungnahme der Verwaltung zu der Prüfungsmitteilung 42/43 - Pr 1647/2010 des Landesrechnungshofes bezogen auf die Prüfung des Gesundheitsamtes zu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der o. a. Prüfung wurden auch die Gesundheitsämter als Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes geprüft.

 

Zur Gewährleistung einer Vergleichbarkeit wurden Daten in Kennzahlen umgerechnet, um den finanziellen und  personellen Aufwand der Gesundheitsämter für die Erfüllung der Aufgaben darzustellen. Dabei wurden Daten aus den Jahren 2005 – 2009 berücksichtigt.

 

Die Schwerpunkte der Prüfung bildeten die

 

  • Personalausgaben und die personellen Ressourcen
  • die Ausgaben für Zuwendungen und Zuschüsse
  • die Organisation und die erforderlichen Ressourcen für die Aufgaben des Bereitschaftsdienstes nach PsychKG
  • die Gebührenordnungen

 

Wegen der unterschiedlichen Handhabung in den Kreisen sind die Gebäudekosten und die Aufwendungen für die Altersteilzeit nicht mit in die Berechnungen einbezogen worden. In die bisherige Prüfung sind die Erhebungen aus 8 Kreisen (OD, OH, PI, PLÖ, RD, RZ, SE, SL), die in den Jahren  2009 und 2010 erfolgten, eingeflossen.

 

Der LRH vertritt in seiner Prüfungsmitteilung die Auffassung, dass das Gesundheitsamt des Kreises Segeberg die gesetzlichen Aufgaben insgesamt erfüllt. Dabei berücksichtigt er, dass bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben ein gewisser Ermessensspielraum bezüglich der Aufgabenerledigung besteht.

 

Eine wesentliche Größe war für den LRH der bereinigte Zuschussbedarf (Ergebnis der Ertrags- und Aufwendungsgruppen). Hier liegt der Kreis Segeberg mit 8,67 €/Ew bezogen auf das Jahr 2008 sehr günstig.

(Ø: 9,66 €/Ew; höchster Wert: 13,27 €/Ew; niedrigster Wert: 8,44 €/Ew)

 

Bei den Personalausgaben weist der Kreis Segeberg 5,57 €/Ew und somit mit Abstand die niedrigsten Personalaufwendungen auf.

(Ø: 7,43 €/Ew; höchster Wert: 9,25 €/Ew; niedrigster Wert: 5,57 €/Ew)

 

Bei den Zuweisungen/Zuschüsse an Dritte für die Suchtberatung und Schwangerenberatung liegt der Kreis Segeberg mit 3,26 €/Ew im oberen Bereich.

(Ø: 2,68 €; höchster Wert: 7,71 €/Ew; niedrigster Wert: 1,04 €)

Beim Kreis Segeberg fällt die Suchtberatung in die Budgethoheit des Fachdienstes III, Jugend, Familie, Soziales und Kultur. Die Schwangerenberatung fällt in den Bereich 16.00, Gleichstellungsbeauftragte. Die entsprechenden Daten wurden somit von diesen Bereichen für die Prüfung zur Verfügung gestellt. Eine Bewertung erfolgt dort.

 

Bei den Gebühreneinnahmen liegt der Kreis Segeberg mit 0,41 €/Ew im unteren Drittel.

(Ø: 0,66 €/Ew; höchster Wert: 1,21 €/Ew; niedrigster Wert: 0,28 €/Ew)

 

Die Aufwendungen für die Akut-Unterbringungen im Bereitschaftsdienst nach PsychKG weisen beim Kreis Segeberg  mit 0,15 €/Ew den niedrigsten Wert auf.

(Ø: 0,38 €/Ew; Höchster Wert: 0,77 €/ Ew; niedrigster Wert 0,15 €/Ew)

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich das Gesundheitsamt des Kreises Segeberg nach der Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes bei der Erfüllung der pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben und der Aufgaben nach Weisung sehr wirtschaftlich erwiesen hat. Der Arbeitsaufwand wurde mit geringem Personalbedarf insgesamt erledigt. Bemerkenswert wird die geringe Personalkapazität im Verwaltungsbereich angemerkt vor dem Hintergrund, dass die Prüfung hier keine Problemfelder aufgezeigt hat.

 

Die Anmerkungen des Kreises Segeberg zu den diesbezüglichen Prüfungsmitteilungen ergeben sich aus der Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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