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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/026-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag,

 

1. die Umwandlung der Beruflichen Schulen in Bad Segeberg und in Norderstedt in zwei

    Regionale Berufsbildungszentren als Anstalten des öffentlichen Rechts ab dem

    01.01.2012 zu beschließen,

 

2. die Ausführungen der Verwaltung zu den finanziellen Auswirkungen für den Schulträger

    und die Schulen sowie die Auswirkungen organisatorischer und personeller Art und den

    Beziehungen zur ISE/GMSE zur Kenntnis zu nehmen,

 

3. die von der Verwaltung vorgelegten Entwürfe der Errichtungssatzungen für die beiden

    Regionalen Berufsbildungszentren in Bad Segeberg und Norderstedt  und die die

    Satzungen begleitenden Vertragswerke in den vom Ausschuss für Bildung, Kultur und

    Sport empfohlenen Fassungen zu beschließen,

 

4. die Verwaltung zu beauftragen, das notwendige Genehmigungsverfahren zu den

    Errichtungssatzungen unverzüglich einzuleiten, damit der Termin für das Inkrafttreten der

    Satzungen zum 01.01.2012 eingehalten werden kann.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird verwiesen auf den Sachverhalt zur Drucksache Nr. 2011/026. Änderungen dazu haben sich nicht ergeben. Die Empfehlungen des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 07.06.2011 sind in die beigefügten Anlagen bereits eingearbeitet und rot dargestellt.

 

Am 07.06. hatte der BKS-Ausschuss auf seiner Sitzung entschieden, dass u. a. zum Punkt „Finanzbuchhaltung des BBZ; Vereinbarung zur Haushalts- und Mittelbewirtschaftung“ erneut vorgetragen werden solle. Dabei solle berichtet werden, wie andere Kreise mit dem Thema umgegangen seien. Entgegen einer ersten Einschätzung während der Sitzung, gibt es keine Kenntnisse darüber, dass andere Kreise die Finanzbuchhaltung – gemeint ist das Kassengeschäft – auf das jeweilige RBZ übertragen wurde. Das Kassengeschäft wird nach wie vor bei den Kreisverwaltungen erledigt.

 

Daraufhin traf sich die Kreisverwaltung mit den Schulleitern der Berufsschulen, um über das Thema erneut zu sprechen. Man einigte sich darauf, das Kassengeschäft bei der Kreisverwaltung zu belassen. Anliegende Vereinbarung „über die Haushalts- und Mittel-bewirtschaftung und Finanzbuchhaltung sowie über weitere besondere Aufgabenzuweisungen“ wurde einvernehmlich erarbeitet.

 

Diese Vereinbarung wird nunmehr zur Kenntnis und Beschlussfassung gegeben.

 

 

Noch ein erläuternder Hinweis zu den Gesamtkosten des Betriebs der Beruflichen Schulen in Bad Segeberg und Norderstedt auf Grundlage der Budgetdaten für 2010/11:

 

BS Bad Segeberg

 

a) Personalkosten   186.000 €

b) Sachkosten   282.000 €

c) Betriebskosten1.114.600

1.582.600 €

d) Mieten1.882.000 €

3.464.600

zzgl. investive Kosten   658.000 €

zusammen4.122.600 €

 

 

 

BS Norderstedt

a) Personalkosten   171.600 €

b) Sachkosten   388.300 €

c) Betriebskosten   763.400

1.323.300 €

d) Mieten1.815.300 €

3.138.600

zzgl. investive Kosten   204.000 €

zusammen3.342.600 €

 

 

Zur Deckung der Kosten a – c könnten unter Ansatz von 100% der schulartbezogenen Schulkostenbeitragssätze zur Verfügung gestellt werden:

 

BBZ Bad Segeberg1.559.000 €

 

BBZ Norderstedt1.979.200 €

Jeweils hinzu kämen die notwendigen Mittel für Mieten und Investitionsmaßnahmen.

 

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