22.06.2011 - 3.1 Umwandlung der Beruflichen Schulen in Bad Segeb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Mi., 22.06.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende verweist hinsichtlich der Dienstleistungsverträge für die BBZ auf die bereits zur letzten Sitzung vorliegenden Anträge der CDU- und FDP-Fraktion sowie der SPD-Fraktion. Frau Würfel führt aus, dass die SPD-Fraktion bei ihrem Antrag bleiben werde. Der Vorsitzende stellt zunächst den gemeinsamen Antrag der CDU- und FDP-Fraktion zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die BBZ haben sich für die Grundstücks- und Gebäudedienstleistungen der Liegenschaftsverwaltung zu bedienen. Die Beschaffung des laufenden Geschäftsbedarfs für die BBZ ist ihre Sache.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 6 Ablehnung: 4 Enthaltung: -
Herr Jankowski führt aus, dass der Beschluss anlässlich der letzten BKS-Ausschusssitzung zu § 9 Abs. 2 der BBZ-Satzung zur Vertretung der Arbeitgeberseite unter Vorbehalt gefasst worden sei. Die Rücksprache mit dem Ministerium habe ergeben, dass die Arbeitergeber- und Arbeitnehmerseite paritätisch zu besetzen seien. Die Konsequenz sei, dass es in § 9 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung nun „der Arbeitgeberseite – IHK oder Handwerkskammer“ heißen müsse. Der Vorsitzende stellt diese Änderung zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
§ 9 Abs. 2 Nr. 2 wird durch „der Arbeitgeberseite – IHK oder Handwerkskammer“ ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 10 Ablehnung: - Enthaltung: -
Herr Jankowski weist weiter darauf hin, dass die Geschäftsführung den Verwaltungsrat mindestens zweimal jährlich über die Angelegenheiten des BBZ unterrichten sollte, da der Verwaltungsrat auch mindestens zweimal jährlich tagen solle. Der Vorsitzende stellt diese Änderung der Satzung zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
In § 11 Abs. 1 wird „einmal jährlich“ durch „zweimal jährlich“ ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 10 Ablehnung: - Enthaltung: -
Auf Nachfrage von Frau Würfel erklärt der Vorsitzende, dass die Landrätin jederzeit die Möglichkeit habe, Mitarbeiter zur Verwaltungsratsitzung mitzubringen.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigt Herr Jankowski, dass der Liegenschaftsvertrag noch nicht abschließend den Beschlüssen des BKS-Ausschusses vom 07.06.2011 angepasst worden sei. Herr Jankowski sichert zu, die festen Entgeltsätze ab 2013 noch einzuarbeiten.
Herr Wolf führt zu den mit der Drucksache 2011/026-1 zusätzlich vorgelegten Verträgen mit der AOK und der Landwirtschaftskammer aus, dass – um diese beiden besonderen Schulformen auf das BBZ übertragen zu können – der Kreis die Schulträgerschaft kurz formal übernehmen müsse. Die Schulträgeraufgaben wären dann im gleichen Zuge wieder auf die AOK und Landwirtschaftskammer zu übertragen. AOK und Landwirtschaftskammer hätten beide bestätigt, dass sie die Kosten und Risiken weiterhin trügen. Bezüglich der Laufzeit gebe es seitens der AOK noch keine Rückmeldung, es sei aber gewollt, diese auch auf zehn Jahre festzulegen.
Der Ausschuss verständigt sich zur Verbesserung der Klarheit darauf, in § 2 Abs. 2 den Zusatz „und hierfür die Kosten zu tragen“ aufzunehmen.
Der Vorsitzende stellt die insgesamt vorliegenden Satzungs- und Vertragsentwürfe mit den beschlossenen Änderungen zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Kreistag, die von der Verwaltung vorgelegten Entwürfe der Errichtungssatzungen für die beiden Regionalen Berufsbildungszentren in Bad Segeberg und Norderstedt und die die Satzungen begleitenden Vertragswerke in den vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfohlenen Fassungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 11 Ablehnung: - Enthaltung: -
Herr Jankowski berichtet, dass die Mietkosten des laufenden Haushaltsjahres für die KBS Segeberg 1,882 Mio. € und für die KBS Norderstedt 1,815 Mio. € betrügen. Die Mietkosten für die Sporthalle seien in die Miete in Segeberg eingerechnet. Ebenso seien in diesen Summen die Nebenkosten enthalten. Die Personalkosten lägen auch annähernd vergleichbar. Die Sachkosten für Segeberg betrügen 282.000 € zzgl. der investiven Kosten von 658.000 € und für Norderstedt 388.000 € zzgl der um 10% gekürzten investiven Kosten von 183.600 €. Insgesamt lägen die Kosten für Segeberg bei 4,1 Mio. € und für Norderstedt bei 3,3 Mio. €. In der Größenordnung werde sich auch die Finanzierung der BBZ in den kommenden Jahren wieder finden.
Herr Jankowski berichtet von der Möglichkeit, auf Grundlage der Schulkostenbeiträge ohne investiven Anteil zu einem Budgetansatz finden zu können. Unter Berücksichtigung der Schülerzahlen ergebe sich für Segeberg eine Kostengröße in Höhe von 1,559 Mio. € und für Norderstedt in Höhe von 1,9792 Mio. € zzgl. der Mittel für die Investitionen und zzgl der Mieten und Betriebskosten. Es ergebe sich hieraus eine Finanzierungslücke, die in der nächsten Sitzung des BKS-Ausschusses thematisiert werden müsse.
Auf Nachfrage von Frau Würfel führt Herr Jankowski aus, dass die halbe zusätzliche Stelle für die Verwaltungsleitungen in diesen Kosten noch nicht enthalten sei.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Jankowski zur Kenntnis und wird diese in die Budgetberatungen einfließen lassen.
Herr Jankowski erinnert daran, dass sich schon vor dem 01.12.2011 um die Verwaltungsleitungen bemüht werden sollte, damit diese schon im Aufbau dabei sein können. Es werde versucht, die Leitungen schon zum 01.10.2011 zu suchen. Dies gehe allerdings über den Stellenplan hinaus.
Der Ausschuss verständigt sich darauf, dass die Stellen ausgeschrieben werden sollen.
Auf Nachfrage teilt Herr Jankowski mit, dass hinsichtlich der außerschulischen Nutzung der Kreissporthalle in Bad Segeberg zukünftig das BBZ Ansprechpartner für den Kreissportverband Segeberg und die Sportvereine sein werde. Es müsse lediglich die Zustimmung des GMSE eingeholt werden (§ 6 des Liegenschaftsvertrages).
Anlagen zur Vorlage
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