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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

Für die weitere Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse sind folgende Grundsätze zu beachten. Die Rechte der Vorsitzenden der Gremien und der Fraktionen, die sich aus der Kreisordnung und der Geschäftsordnung des Kreistagesergeben, bleiben unberührt.

  1. Kreistagsitzungen sollen in der Regel um 18 Uhr beginnen und um spätestens kurz nach 22 Uhr enden; nach 22 Uhr sollen keine Abstimmungen in politischen Angelegenheiten mehr stattfinden. Nicht erledigte Tagesordnungspunkte werden auf die folgende Kreistagssitzung vertagt; falls unbedingt erforderlich, ist eine zusätzliche Sitzung einzuberufen. Bei Tagesordnungen, die erkennbar längeren Beratungsbedarf erfordern, können die Kreistagssitzungen auch bis zu zwei Stunden früher beginnen, wenn dadurch ein zweiter Sitzungstag entfallen kann.
  2. Im Sitzungsplan des Kreistages sind für 2010 sechs Sitzungen und zwei zusätzliche Ausweichtermine vorzusehen. Die Ausweichtermine und zusätzliche Sitzungen sollen jeweils am Folgetag der regulären Kreistagssitzung stattfinden.
  3. Kreistagssitzungen sollen einem straffen Zeitmanagement unterliegen. Allerdings sollen insbesondere bei bedeutenden Themen auch breite Debatten stattfinden. Dafür kann eine Begrenzung der Debattendauer gemäß § 7 Abs. 5 der Geschäftsordnung festgelegt werden. Bei unstrittigen oder weniger bedeutenden Themen soll nach Möglichkeit auf eine Aussprache verzichtet werden.
  4. Vor der Einladung zu einer Kreistagssitzung wird die Tagesordnung vom Kreispräsidenten mit der Landrätin und den Vorsitzenden der Fraktionen sowie dem Vorsitzenden des Hauptausschusses besprochen. In der Vorbesprechung werden Vorschläge zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte, zu einer eventuellen Vertagung einzelner Themen, zur Anfangszeit der Kreistagssitzung und zu einer eventuellen Begrenzung der Debattendauer (gem. § 7 Abs. 5 GeschO) gemacht.
  5. Es sollen in der Regel nur solche Themen in die Tagesordnung des Kreistages aufgenommen werden, die zuvor im zuständigen Fachausschuss behandelt und mit einem Votum versehen wurden.
  6. Verwaltungsvorlagen und Anträge sollen so rechtzeitig vorgelegt werden, dass vor der Ausschussberatung eine Befassung in den Fraktionen erfolgen kann.
  7. Es soll durch vorausschauendes Themenmanagement erreicht werden, dass die Zahl der Ausschusssitzungen gegenüber dem Sitzungsplan nicht erhöht wird.
  8. Ausschusssitzungen sollen – wie Kreistagssitzungen - in der Regel um 18 Uhr beginnen und spätestens um 22 Uhr enden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag  hat am 12. November 2009 Vorgaben für die Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse (2. Drs./2009/138) beschlossen, die ab 2010 zur Anwendung kamen. In einer Besprechung der Fraktionsvorsitzenden mit dem Kreispräsidenten und seinen Stellvertretern, der Landrätin, Frau McGregor und dem Vorsitzenden des Hauptausschusses am 15. Dezember 2010 wurden die Regeln einer Überprüfung unterzogen.  Ergebnis der Aussprache war:

 

Eine weitere Straffung der Kreistagsarbeit ist grundsätzlich erstrebenswert. Der Ablaufzeitplan, der den Abgeordneten zu Beginn einer Sitzung vorgelegt wird, ist dabei ein nützliches Instru­ment. Längere Kreistagsdebatten (mit mehreren Rednern pro Fraktion) sollen weiterhin möglich sein, aber auf politisch bedeutende Themen  beschränkt bleiben. Bei solchen Themen sollten sich die Fraktionsvorsitzenden mit dem Kreispräsidenten in der Kreistags­vorbesprechung auf einen festen Zeitrahmen verständigen und dem Kreistag die Begrenzung der Debattendauer gemäß § 7 Abs. 5 der Geschäftsordnung vorschlagen. Bei unstrittigen oder weniger bedeutenden Themen soll auf eine Aussprache verzichtet werden.

 

Die Redezeitbegrenzung der Geschäftsordnung (10- / 5 Min-Regelung) soll beibehalten werden, ebenso gelten die Bestimmungen für „Schluss der Rednerliste“ oder „Schluss der Debatte“. Zur einfacheren Kontrolle der Redezeit – auch für die jeweiligen Redner – wird eine „Zeitampel“ im Kreistagssaal installiert. Um die Sitzungen zu straffen wird weiterhin auf die Selbstdisziplin aller Kreistagsmitglieder gesetzt.

 

Die Regelung, im Jahr 6 plus 2 Kreistagssitzungen mit einer Tagungszeit von 18 bis maximal 22 Uhr vorzusehen, soll grundsätzlich beibehalten werden.  Allerdings soll eine flexible Handhabung (Beginn bis zu zwei Stunden früher) möglich sein, um zusätzliche Sitzungen zu vermeiden. Das soll analog auch für Ausschusssitzungen gelten. 
Die „Überlauftermine“ für Kreistagssitzungen sollen jeweils am unmittelbar folgenden Werktag der regulären Sitzungen, d.h.  in der Regel am Freitag stattfinden. Damit soll vermieden werden, dass in der langfristigen Terminplanung eine weitere Woche von einer Kreistagsitzung berührt wird. Dies soll auch schon 2011 gelten.

 

Alle Abgeordneten sollen sich bewusst sein, dass sie in unserer Demokratie auch eine Vorbildfunktion haben. Für die Debatten bedeutet dies, auch Andersdenkenden mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen. Verwaltung und Selbstverwaltung bilden eine Einheit. Öffentliche Kritik an der Kreisverwaltung sollte nur in konkreten Fällen geäußert werden; es sollte dabei vorher versucht werden, die Kritikpunkte gegenüber den betroffenen Mitarbeitern im direkten Gespräch zu klären. Zu beachten ist, dass sich Mitarbeiter der Kreisverwaltung nicht im Kreistag öffentlich erklären können.

 

Zum Haushalt 2012: Es wird eine Verabschiedung für die Dezembersitzung 2011 angestrebt. Abweichend von früheren Jahren wird kein „Eckwertebeschluss“ im Herbst vorgesehen. Die Kreisverwaltung wird aber dennoch grundlegende Daten zum Haushalt 2012 bereits Ende September/ Anfang Oktober dem Kreistag zuleiten.

 

Im Jahr 2011 soll es ein geselliges Treffen der Kreistagsabgeordneten mit Partnern und mit Mitarbeitern der Kreisverwaltung („Kreisfest“) geben. Angestrebt wird ein Grillabend auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn. (Als Termin für das Kreisfest ist inzwischen der 26. August 2011 mit der Zeltplatzleitung abgesprochen.) 

 

Im Übrigen soll der Beschluss des Kreistages vom 12.11.2009 fortgelten. Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage ist daher weitgehend wortgleich mit dem der Drs.2009/138; Änderungen bzw. Ergänzungen sind im Text unterstrichen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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