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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Herr Lothar Bügling wird seinem Antrag entsprechend gemäß § 36 Abs. 1 LBG mit Ablauf des 31.12.2011 in den Ruhestand versetzt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Leiter des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes, Herr Lothar Bügling, hat beantragt, ihn mit Ablauf des 31.12.2011 in den Ruhestand zu versetzen.

 

Herr Bügling hat im März 2011 das 64. Lebensjahr vollendet. Gemäß § 36 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG) können Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben.

 

Die Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand sind erfüllt; zwingende dienstliche Belange stehen dem Antrag nicht entgegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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