Drucksache - DrS/2011/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro des FB I
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; Personalrat; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Lietsch, Jutta
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Leiter des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes, Herr Lothar Bügling, hat beantragt, ihn mit Ablauf des 31.12.2011 in den Ruhestand zu versetzen.
Herr Bügling hat im März 2011 das 64. Lebensjahr vollendet. Gemäß § 36 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG) können Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben.
Die Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand sind erfüllt; zwingende dienstliche Belange stehen dem Antrag nicht entgegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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