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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Kündigung der nachfolgend näher beschriebenen ÖPNV-Verträge durch das Land Schleswig-Holstein wird grundsätzlich akzeptiert.

Hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung HH-Randkreise/Land SH steht für den Kreis Segeberg fest, dass es bei der ab 2013 geplanten Neuregelung der U-Bahn-Finanzierung zu keiner Verschlechterung im Vergleich zur heutigen Finanzierungsteilung zwischen Land und Kreis kommen darf. Eine landesseitig beabsichtigte Deckelung der Landesmittel für die U-Bahn zulasten des Kreises wird nicht akzeptiert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Land Schleswig-Holstein (SH) hat gegenüber dem Kreis Segeberg insgesamt 3 ÖPNV-Finanzierungsverträge gekündigt, nämlich:

 

  1. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) zwischen SH und den HH-Randkreisen PI/SE/OD/RZ über die Beteiligung des Landes an der Finanzierung der ÖPNV-Leistungen (Bus- und U-Bahn) im HVV-Altgebiet (vgl. Anlage 1).
  2. Den Vertrag zwischen SH, SE und PI (sowie AKN und HVV, die sind finanziell jedoch nicht beteiligt) über die Einstufung Kaltenkirchens in die HVV-Tarifringe C/D zum Abbau von Preishärten (vgl. Anlage 2).
  3. Den Vertrag zwischen SH, SE und PI (sowie AKN und HVV, die sind finanziell jedoch nicht beteiligt) über die Integration Quickborns und Elleraus in den HVV-Großbereich Hamburg C/D zur Steigerung der tariflichen Attraktivität (vgl. Anlage 3).

 

Zu 1.

Der Kreis Segeberg ist als Gesellschafter zu 1,5 % an der HVV GmbH beteiligt. Die Zusammenarbeit aller Aufgabenträger ist in einer Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) zwischen den Kreisen, den Ländern Hamburg und SH geregelt. In einer „kleinen“ ÖRV zwischen den vier HH-Randkreisen SE, RZ, PI, OD und SH ist zusätzlich seit 1996 die finanzielle Beteiligung des Landes SH an den ÖPNV-Leistungen (Bus und U-Bahn) im Alt-HVV-Gebiet geregelt.

 

Seit 2007 ist u.a. die Finanzierung der genannten Busverkehre sowie der Ausgleichsmittel im Ausbildungsverkehr für die U-Bahn durch die Kommunalisierung der Landesmittel im ÖPNV auf die Kreise übertragen worden. Die derzeitige Finanzierungsverordnung (FinVO) regelt diese Finanzströme bis einschließlich 2012. Lediglich die Finanzierung der U-Bahn wird noch über die o.g. ÖRV abgewickelt, was sich in SE lediglich auf den U1-Abschnitt Landesgrenze bis Garstedt bezieht (die übrige U1 Garstedt – Norderstedt Mitte wird unabhängig davon über die VGN Verkehrsgesellschaft Norderstedt zu jeweils einem Drittel von SH, SE und Norderstedt finanziert). Das Land SH hat mit Schreiben vom 23.09.2010 fristgerecht gemäß § 6 (1) die ÖRV zwischen dem Land und den Kreisen zum 31.08.2012 gekündigt (vgl. Anlage 4). Rein formal ist die Kündigung rechtens. Ziel des Landes ist es, die Finanzierung der U-Bahn-Mittel ab 2013 in die neue FinVO der ÖPNV-Mittel zu integrieren. Für die verbleibenden 4 Monate in 2012 wurde eine Übergangslösung nach den bestehenden Modalitäten zugesichert.

 

Grundsätzlich ist diese Vorgehensweise konsequent und akzeptabel. Die Konditionen (Höhe und Fortschreibung), zu denen die U-Bahn-Mittel des Landes ab 2013 in die neue FinVO aufgenommen werden sollen, müssen im Detail jedoch noch verhandelt werden. Ein erster Vorschlag des Landes hierzu, die Mittel in der Fortschreibung künftig abzusenken und zu deckeln, stößt nicht auf Zustimmung. Zumal die heutige Regelung eine indexbasierte Dynamisierung der Finanzierung beinhaltet (vergleichbar mit einer verkehrsvertraglichen Preisgleitung). Demzufolge wären nach Vorschlag des Landes ab 2013 Kostensteigerungen bei der U-Bahn ausschließlich vom Kreis zu finanzieren (Modellrechnung vgl. Anlage 5). Anders als im Busverkehr hat der Kreis bei der U-Bahn jedoch keine Möglichkeit, Kostensteigerungen durch Wettbewerb entgegen zu wirken, da der SE-U1-Appendix nicht losgelöst vom Hamburger U-Bahnnetz separat sinnvoll in den Wettbewerb gestellt werden kann und Hamburg diesbezüglich nichts plant. Daher ist die oberste Prämisse bei weiteren Verhandlungen mit dem Land, dass die neue Regelung keine einseitige Verschlechterung des Kreises gegenüber den heutigen Finanzierungsverhältnissen darstellen darf.

 

Sobald sich neue Ergebnisse aus den Verhandlungen mit dem HVV und dem Land SH ergeben, wird der UNK über den aktuellen Stand informiert.

 

Zu 2. und 3.

Auch diese beiden Verträge hat das Land fristgerecht zum 31.12.2011 gekündigt (vgl. Anlage 6). Für die weitere Finanzierung dieser aus Attraktivitätsgründen auch weiterhin notwendigen tariflichen Maßnahmen konnten ergebnisneutrale Alternativlösungen gefunden werden, in dem die beteiligten Aufgabenträger SH, PI und SE diese ab 2012 über ihre jeweiligen bestehenden Verkehrsverträge und nicht länger separat finanzieren werden. Im Gegensatz zur ÖRV beabsichtigt das Land in diesem Bereich keinen finanziellen Teilrückzug mit Verlagerung der finanziellen Belastung auf die Kreise. Insofern können die Kündigungen dieser beiden Verträge ohne Einschränkungen akzeptiert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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