Bericht der Verwaltung - DrS/2011/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwandlung der Beruflichen Schulen in Bad Segeberg und Norderstedt in Regionale Berufsbildungszentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Verfasser 1:
- Jankowski, Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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15.02.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreistag hat sich am 01.07.2010 im Grundsatz dafür ausgesprochen, die Beruflichen Schulen des Kreises Segeberg in Bad Segeberg und in Norderstedt zum 01. Januar 2012 in zwei Regionale Bildungszentren (RBZ) umzuwandeln.
Die Verwaltung wurde beauftragt,
die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten und insbesondere
- die finanziellen Auswirkungen für den Schulträger und die Schulen,
- die organisatorischen und die personellen Auswirkungen für den Schulträger und die
Schulen und - die Beziehungen zur ISE/GMSE
zu untersuchen und die Ergebnisse dem BKS-Ausschuss zu seiner Sitzung am 16.11.2010, sodann die Satzung für die RBZ’s als Anstalten des öffentlichen Rechts zu erarbeiten und dem BKS-Ausschuss für die abschließende Entscheidung im Kreistag in der 1. Jahreshälfte 2011 zur Beratung vorzulegen.
Seit dem 08.09.2010 (1. Sitzung) finden Arbeitsgruppensitzungen in der Kreisverwaltung statt, an denen neben Vertretern der beiden Schulen, des Schulverwaltungsamtes, der Fachdienste Recht, Personal und Finanzen sowie themenbezogen des Gebäudemanagements teilnehmen. Der Vorsitzende des Ausschusses Bildung, Kultur und Sport wurde ebenfalls zu einer Sitzung eingeladen, als deutlich wurde, dass Ergebnisse zur Ausschuss-Sitzung im November noch nicht vorliegen konnten.
Ob eine Umwandlung zum 01.01.2012 tatsächlich ermöglicht werden kann, wurde in der Arbeitsgruppe bereits hinterfragt. Eine abschließende Empfehlung zum Umstellungszeitpunkt liegt noch nicht vor.
Mittlerweile sind Entwürfe zum erforderlichen Regelwerk erarbeitet, die jedoch noch nicht endabgestimmt sind. Insbesondere die Kongruenz zu bestehenden Verträgen ist herbeizuführen. Es ist darauf hinzuweisen, dass zu bereits vorliegenden Ausgliederungen
z. B. ISE/GMSE die aktuell geplante rechtliche Verselbständigung der Beruflichen Schulen zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führt, dies insbesondere in folgenden Bereichen
- rechtliches Beziehungsgeflecht,
- Strukturen und Abläufe,
- Entscheidungsprozesse,
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Finanzen.
Der Fachdienst Organisation nimmt ab sofort ebenfalls an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in einer ausführlichen Ausarbeitung zu den finanziellen, organisatorischen und personellen Auswirkungen dargestellt und den politischen Gremien vorgelegt.
