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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2010/141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Umsetzung des Förderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (Landesinvestitionsprogramm U3-Ausbau) und des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (U3-Investitionskostenvertrag)

auf der Basis des vorgelegten Vertragsentwurfs.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren bis 2013 nach Maßgabe des Landeshaushalts mit Investitionsfördermitteln in Höhe von 46 Mio. EUR. Zusätzlich steht aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ein Betrag in Höhe von 74,2 Mio. EUR abzüglich der ab Vertragsbeginn bereits verausgabten Mittel zur Verfügung. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. In der Laufzeit von 2008 bis 2013 soll der Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren unterstützt werden.

 

Der bisherige öffentlich-rechtliche Vertrag vom 30.10.2008 läuft am 31.12.2010 aus, und zwar mit der Maßgabe, dass die Vertragspartner rechtzeitig vor Ende dieser Laufzeit in Verhandlungen über eine Regelung der Investitionsförderung bis zum Jahr 2013 eintreten werden.

 

Der vorliegende Vertrag regelt die weitere Umsetzung des Landes- und des Bundesinvestitionsprogramms durch die Kreise und kreisfreien Städte für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 30.06.2014 (s. Anlagen 1, 2 und 3). Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Zahl von Kindern unter drei Jahren zum Stichtag 31.12.2009.

 

Der Einsatz von Landesmitteln (4.411.000 EUR für den Kreis Segeberg) für den investiven U3-Ausbau ist jedoch erst ab 2012 vorgesehen. Die Bundesmittel-Tranche für die Jahre 2012/2013 beträgt 2.277.000 EUR für den Kreis Segeberg. Von den bisherigen Bundesmitteln für die Jahre 2008 bis 2011 von 4.811.000 EUR sind per Stand 24.11.2010 bereits 3.549.720,20 EUR durch Bewilligungsbescheide gebunden. Davon konnten bislang 1.911.673,07 EUR beim Land Schleswig-Holstein zur Weiterleitung an die Maßnahmenträger abgerufen werden (s. Anlage 4).

 

Da der Kreis zur Übernahme dieser neuen Aufgabe nicht gesetzlich verpflichtet ist, bedarf diese gemäß § 23 Nrn. 3 und 23 Kreisordnung (KrO) der Zustimmung des Kreistages.

 

Der Jugendhilfeausschuss ist in seiner Sitzung vom 24.11.2010 darüber mündlich informiert worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Ja: Personalkosten p. a. (bis 2013/14) in Höhe von ca. 9.750 EUR (15 % einer Stelle A 11

     BBesG)

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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