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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2010/130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss: Der Kreistag beschließt die anliegende Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung einer Jagdsteuer. Der Steuersatz gem. § 6 der Satzung beträgt unverändert 15 %.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Satzungen, mit denen kommunale Abgaben erhoben werden, verlieren gemäß § 2 Abs.1 Kommunalabgabengesetz spätestens zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Die hiesige Jagdsteuersatzung datiert vom 20.03.1991 und ist am 22.05.1991 in Kraft getreten. Es empfiehlt sich eine Neufassung zum Beginn des Steuerjahres, das an das Jagdjahr gekoppelt ist, also zum 01.04.2011.

 

Inhaltlich wurden die Übergangs-/Bestimmungen der Währungsumstellung aus dem Jahre 2002 herausgenommen (§§ 4 und 12). Der bisherige § 13 (Inkrafttreten) wurde neuer § 12.

 

Zur Klarstellung wurde der § 3 a hinzugefügt. Er entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Jagdsteuer als Aufwandsteuer ist eine Abgabe, die auf für privaten Konsum aufgewendetes Einkommen entfällt, was bei juristischen Personen denklogisch nicht in Betracht kommt.

 

Es wurde neu § 4 Abs. 8 eingefügt. Er entspricht der früheren Mustersatzung und sollte vorbeugend in die Satzung aufgenommen werden, um unberechtigten Steuerumgehungen entgegenwirken zu können.

 

§ 11 Satz 2 (Fachdienst statt Produkt) bedeutet eine redaktionelle Anpassung an das aktuelle Organigramm des Kreises Segeberg.

 

§ 1 Abs. 1 und 2 wurden an den Wortlaut des § 1 Bundesjagdgesetz angepasst.

 

Weitere inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.

 

Die Kreisjägerschaft regt an, über eine Steuersenkung um 2-3 % nachzudenken.

Aufgrund der bestehenden Leistungsvereinbarung des Kreises Segeberg mit der Kreisjägerschaft (gültig bis 31.12.2014) wird die erhobene Jagdsteuer zu 50 % wieder unmittelbar zwecks Förderung von Biotopmaßnahmen auf Antrag an die KJS ausgeschüttet. Weitere 50 % der Jagdsteuer dienen entsprechend der Leistungsvereinbarung der Gewässerentwicklung und dem Umweltschutz in der Landwirtschaft durch den FD 32.30 Wasser-Boden-Abfall.

Die Verringerung der ausgeschütteten Gelder würden von der Kreisjägerschaft akzeptiert werden, sofern ein Gesamtaufkommen von 60.000,00 € erhalten bliebe.

Die Senkung des Hebesatzes um 1 % bedeutet eine Mindereinnahme von ca. 5.300,00 €. Bei einer Senkung auf 12 % würde noch ein Steueraufkommen von ca. 64.000,00 € erzielt werden. Der bisherige Steuersatz von 15 % existiert seit 1993.

Es gilt zu bedenken, dass die Mittel aus der Jagdsteuer zur Biotopförderung zur Verfügung gestellt werden, soweit sie nicht zur Deckung der Kosten für die Fallwildentsorgung auf den kreiseigenen Straßen benötigt werden. Bislang hat sich die Jägerschaft im Rahmen der Leistungsvereinbarung zur Fallwildentsorgung auf eigene Kosten für alle Straßen im Kreisgebiet verpflichtet. Die Leistungsvereinbarung gilt bis zum 31.12.2014. Sollte die Leistungsvereinbarung in dieser Form nicht verlängert werden, müsste der Kreis diese Kosten dann selber tragen. Es wird von einem Kostenvolumen von ca. 150.000,00 € (bezogen auf sämtliche Straßen im Kreisgebiet) ausgegangen.

Die Verwaltung empfiehlt vor dem Hintergrund der zeitlichen Befristung der Leistungsvereinbarung und dem dann entstehenden Kostenrisiko für den Kreis für die Fallwildentsorgung von einer Senkung des Steuerhebesatzes abzusehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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