Drucksache - DrS/2010/113
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe (siehe auch die parallele Vorlage "Neustrukturierung des Beratungswesens vor dem Hintergrund der Sozialraumorientierung", DrS/2010/114)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Kerder, Bernhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.11.2010
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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01.12.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.12.2010
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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09.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund stark steigender Fallzahlen bei den individuellen Hilfen gem. §§ 27; 29-35a; 41 SGB VIII und dem damit verbundenen Ausgaben-Anstieg ist eine grundsätzliche Neuausrichtung von Methodik und Struktur der Sozialen Arbeit des Jugendamtes erforderlich. Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschusses des Kreises Segeberg am 02.06.2010 beschlossen:
„Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert das Thema der Sozialraumorientierung weiterzubearbeiten und zeitgerecht zum
30.10.2010 ein Umsetzungskonzept vorzulegen.“
Die entsprechenden Aufwendungen des Kreises als Jugendhilfeträger betragen für das Kreisgebiet ohne Norderstedt derzeit rund 13,54 Mio. EUR; dies sind im Einzelnen:
- Erziehungsberatung: 575.400,00 EUR
- Fachberatung gegen sexuelle Gewalt: 63.500,00 EUR
- Schwangerschaftskonfliktberatung: 12.500,00 EUR
- Koordination der Familienbüros
Bad Bramstedt und Bornhöved: 63.000,00 EUR - Hilfen zur Erziehung u.a. Abschluss 2009:12.824.000,00 EUR *
Gesamt:13.538.400,00 EUR
* Insbesondere im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung für Minderjährige sind alleine folgende Kostensteigerungen im Fünfjahreszeitraum festzustellen:
2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2005 - 2009 |
7,7 Mio. EUR | 7,4 Mio. EUR | 8,7 Mio. EUR | 8,6 Mio. EUR | 10,4 Mio. EUR | plus 35 % |
Umsetzungskonzept zur Sozialraumorientierung
im
Jugendamt des Kreises Segeberg
Felder der Neuausrichtung
Zum 01.01.2012 soll die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes nach den Inhalten und Methoden der Sozialraumorientierung umgestaltet werden.
(Schematische Darstellung der Wirkungsfelder der Sozialraumorientierung)
- Grundhaltung
Hilfen sind insbesondere dann wirksam, wenn sie sich an den Stärken und an dem Willen der Adressaten orientieren. Dies soll für die Fachkräfte des Jugendamtes künftig die Basis für die Arbeit mit den Familien im Kreis Segeberg sein. Die Familien sollen beim Finden und in der Umsetzung passender Lösungswege beraten und unterstützt werden, auch wenn diese nicht den üblichen Hilfe-Schemata entsprechen. Aufgabe von Kreis und freien Angebotsträgern ist es, die hierfür notwenigen Ressourcen im sozialen Umfeld der Familien zu entdecken, zu initiieren, zu strukturieren sowie die notwendigen Hilfen vorzuhalten bzw. zu entwickeln. Diese Grundhaltung wird folgende Kernbereiche berühren:
- Methodik
Zur Umsetzung müssen neue Methoden und Arbeitstechniken eingeführt werden. In der Hauptsache sind dies:
- Familienrat als grundlegendes Instrument der Hilfeplanung (nicht der Helfer, sondern der Klient bestimmt die passenden Hilfen).
- Die Gestaltung des Sozialraums und Hilfeberatungen erfolgen in multidisziplinären Arbeitsgremien. Teilnehmer können neben den Fachabteilungen des Jugendamtes die Erziehungsberatung, freie Jugendhilfeträger/ Dienstleister, Schulen, Kommunalbehörden u. a. sein.
- Umfeld
Das Sozialraumteam (s.u. Organisationsstruktur) erarbeitet sich umfängliche und strukturierte Kenntnisse über den Sozialraum und hält mit allen relevanten Beteiligten geregelten Kontakt. Dabei wirkt es auf eine vernetzte und sich gegenseitig unterstützende Struktur der Angebote hin.
- Beratungswesen
Der Prozess der Einführung und Umsetzung der Sozialraumorientierung soll zuerst zusammen mit der Erziehungsberatung gestaltet werden. Andere Fachsparten des Beratungswesens sollen möglichst bald einbezogen werden. Ein ganzheitlicher, gleichzeitiger und integrierter Umbau wäre zwar wünschenswert, jedoch ist mit Rücksicht auf die Praktikabilität geboten, sich überschaubare und realistisch erreichbare Ziele zu stecken.
Das Beratungswesen ist umfänglich und verbindlich in Hilfeleistungen einzubinden.
- Verhältnis öffentlicher und freie Träger der Jugendhilfe (für Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII)
Eine „Alleinbeauftragung“ eines freien Trägers der Jugendhilfe für den jeweiligen Sozialraum findet nicht statt. Es wird ein Instrumentarium geschaffen, das allen interessierten Akteuren und Bewerbern die Möglichkeit gibt, sich an der Gestaltung des Sozialraums und infolgedessen der Durchführung von Hilfen zu beteiligen.
- Organisationsstruktur
Für das Kreisgebiet ohne die Stadt Norderstedt werden vier Sozialräume definiert (1. Entwurf siehe Anlage) und mit Sozialraumteams besetzt. Mitglieder der Teams sind die bisherigen Mitarbeiter/innen des ASD sowie der regionalen Erziehungsberatungsstelle, eventuell ergänzt durch Fachkräfte des Adoptions- und Pflegestellenwesens, des Vormundschaftswesen, der Eingliederungshilfe oder anderer Fachdienste.Hilfen, bei denen umfängliche Hilfen oder Beratungen notwendig sein könnten, werden im Sozialraumteam besprochen. Es werden Verantwortlichkeiten für Controlling und Netzwerkarbeit festgelegt.
- Prozess
Dieser Veränderungsprozess wird beratend begleitet durch Herrn Prof. Dr. Wolfgang Budde (FH-Potsdam) und Herrn Frank Früchtel (FH-Coburg), zwei seit vielen Jahren und für zahlreiche Kommunen auf diesem Gebiet tätige Fachleute der Konzeptionierung und Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung. Einhergehend damit findet ein abgestimmtes, für alle Fach- und Leitungskräfte des Jugendamtes internes mehrteiliges, verbindliches Fortbildungsprogramm statt. Hieran können sich, zumindest in wichtigen Teilen, auch andere Akteure im Sozialraum beteiligen. Die Kosten für Beratung und Fortbildung des Kreispersonals werden aus dem vorhandenen Fortbildungsetat des Fachbereichs III getragen.
Ziel ist, Transparenz herzustellen, das schon vorhandene, spezifische Fachwissen zu nutzen und eine möglichst umfassende Unterstützung aller Beteiligten für den Veränderungsprozess sicherzustellen.
- Zeitplan
Der Veränderungsprozess beginnt im November 2010. Erste methodische Arbeitsweisen sollen sofort nach der entsprechenden Fortbildung eingeführt und durchgängig umgesetzt werden. Zweigleisige Arbeitsweisen (neu / alt) sollen nach Möglichkeit vermieden werden.
Endgültige Aussagen zur Regionalzuschneidung, Personalausstattung und –struktur sowie zur Bildung und zum Umfang von Sozialraumbudgets werden bis zum Sommer 2011 getroffen. Als Referenzwert für die Summe der zu bildenden Sozialraumbudgets soll das Jahresergebnis des Jahres 2010 herangezogen werden. Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Dritten wird im zweiten Quartal 2011 angestrebt.
Die Verwaltung erwartet sowohl hinsichtlich der Qualität (Beratungserfolge) wie auch der Quantität (Hilfekosten) bereits während der Umbauphase im Jahre 2011 eine die Kosten dämpfende Wirkung. Insofern sieht der Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2011 keine Kostensteigerungen für die einzelfallbezogene Jugendhilfe im Verhältnis zum prognostizierten Ergebnis 2010 vor.
Eine voll umfänglich arbeitende sozialraumorientierte Jugendhilfe im Kreis Segeberg soll am 01.01.2012 starten.
Damit wird der Veränderungsprozess nicht abgeschlossen sein. Für erforderliche Nachbesserungen, zur Konsolidierung und Stabilisierung sowie zur Weiterentwicklung und Anpassung der Sozialraumorientierung im Kreis Segeberg wird eine über das Jahr 2012 hinausreichende methodische und fachliche Beratung notwendig sein. Dabei sollen auch Hilfen für Menschen mit Behinderungen und für Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II Berücksichtigung finden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Finanzielles Ziel der Sozialraumorientierung ist die Begrenzung des Kostenanstiegs in der Jugendhilfe. Insofern soll als Referenzwert für das Jahr 2012 das entsprechende Jahresergebnis 2010 für die Bildung von Sozialraumbudgets herangezogen werden. Ein weiterer Kostenanstieg wird damit planerisch ausgeschlossen. Die notwendigen Mehraufwendungen für Beratung und Qualifizierung werden im Wesentlichen aus den Fortbildungsansätzen des Fachbereichs III bestritten, welche zu diesem Zweck um insgesamt rund 5.000.- EUR jährlich ab 2011 anzuheben sind. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan:
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| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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33 kB
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