Drucksache - DrS/2010/091
Grunddaten
- Betreff:
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Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagespflege Verlängerung des Vertrages mit dem Verein "Tausendfüßler" Kinder- und Familiengarten Kaltenkirchen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Teuber, Binia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.09.2010
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24.11.2010
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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09.12.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Abschluss eines Aufgabenübertragungsvertrages mit dem Verein „Tausendfüßler“ Kinder- und Familiengarten Kaltenkirchen e.V, der Stadt Kaltenkirchen sowie den Ämtern Kaltenkirchen-Land und Kisdorf für weitere drei Jahre zu den derzeitigen Konditionen. Zudem soll angestrebt werden, die aktuelle Region um den Amtsbereich Itzstedt zu erweitern. Die Finanzierung der Aufgabenübertragung soll im Verhältnis 50% (Kreis) zu 50% (Kommune) entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom 08.10.2009 erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit Januar 2008 nimmt der Verein „Tausendfüßler“ Kinder- und Familiengarten Kaltenkirchen e.V. die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Eignungsprüfung der Tagespflegepersonen sowie die Beratung der Kindeseltern in der Region der Stadt Kaltenkirchen sowie der Ämter Kaltenkirchen-Land und Kisdorf für ein Gesamtbudget in Höhe von 20.0000 EUR p.a. wahr. Die jährliche Zuweisung an den Verein wird entsprechend der bestehenden Vereinbarung mit den Kommunen je zur Hälfte vom Kreis und den betroffenen Kommunen übernommen. Der Vertrag mit dem Verein ist Teil eines Systems regionaler Vermittlungsstellen zur Unterstützung eines nachfragegerechten Angebots im Bereich der Kindertagespflege.
Der mit dem Verein „Tausendfüßler“ Kinder- und Familiengarten Kaltenkirchen e.V. für drei Jahre geschlossene Vertrag endet am 31.12.2010, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Mit Schreiben vom 13.08.2010 hat der Verein um eine weitere Beauftragung über den 31.12.2010 hinaus gebeten, verbunden mit dem Antrag auf Erhöhung des bisher zugewiesenen Budgets um 5.000 EUR p.a., mithin 25.000,-- EUR p.a..
Zur Begründung der erhöhten Forderung führt der Verein an, dass ein entsprechender Mehrbedarf bereits in den Vergangenheit bestanden hätte, dieser jedoch aus dem Etat des Mehrgenerationshauses – welcher für 2011 nicht mehr zur Verfügung stehen würde – bestritten werden konnte. Der Verein gibt an, dass eine Erhöhung des Budgets für die Finanzierung der Personalstunden erforderlich sei, um die erfolgreiche Arbeit des Vereins in dem bisherigen Umfang fortsetzen zu können.
Mit der Vorlage des Geschäftsberichtes für das Jahr 2009 wurde seitens des Trägers Gesamtkosten in Höhe von rund 25.950 EUR belegt, davon entfielen ca. 21.400 EUR auf Personalkosten. Hinsichtlich der vergleichsweise hohen Personalkosten führt der Träger an, dass insbesondere die Vereinbarungen zur Sicherung des Schutzauftrages für Kinder gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zwischen dem Kreis und den Tagespflegepersonen zu einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand geführt haben, da seitens der Tagespflegepersonen zusätzlicher Bedarf an Kommunikation, Information, Beratung und Begleitung entstanden sei. Darüber hinaus bietet der Träger eine umfangreiche Beratungspräsens von montags bis freitags 8.00 bis 16 Uhr an.
Seitens des Fachdienstes kann festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit mit dem Verein sehr kooperativ und erfolgreich verläuft. Sowohl die Anzahl der in der Region tätigen Tagespflegepersonen als auch die Anzahl der in Tagespflege betreuten Kinder konnte in den vergangenen Jahren erhöht werden.
Im Einzelnen ergibt sich nachfolgender Ausbaustand:
| Tagespflege- personen | genehmigte Plätze | belegte Plätze | Ø Kind / Tages-pflegeperson |
2007 (vor Aufgabenübertragung) | 27 | 92 | 49 | 1,8 |
2008 | 36 | 110 | 65 | 1,8 |
2009 | 36 | 124 | 80 | 2,2 |
2010 (Stand 13.08.2010) | 40 | 118 | 91 | 2,3 |
Im Interesse der Fortführung des quantitativen und qualitativen Ausbaus der Kindertagespflege sollte aus Sicht der Verwaltung der Vertrag für weitere drei Jahre verlängert werden. Eine Anhebung der jährlichen Zuweisung an den Verein um 5.000,-- EUR p.a. sollte vor dem Hintergrund einer kreiseinheitlichen Praxis jedoch nicht erfolgen. Die bisher geleisteten 20.000 EUR p.a. sind Ergebnis einer kreisweiten Kalkulation (ca. 0,50 EUR / Einwohner) und sollten – unter Berücksichtigung der weiteren Aufgabenübertragungsverträge mit dem Ev. Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg, der Diakonie Altholstein sowie des Vereins Tagespflege Norderstedt e.V. – nicht erhöht werden.
Der seitens des Trägers angeführte zusätzliche Beratungs- und Personalbedarf der letzten Monate aufgrund des Schutzauftrages für Kinder begründet aus Sicht des Fachdienstes keine Erhöhung des Budgets um 25%, da es sich hierbei um einen temporären Anstieg des Beratungsbedarfes handelt. Hinzu kommt, dass der Anfall von Arbeitsspitzen bei einer entsprechenden Aufgabenübertragung über einen längeren Vertragszeitraum ebenso normal ist wie der Wandel von Arbeitsinhalten innerhalb eines dynamischen Entwicklungsprozesses.
Unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten sowie unter Berücksichtigung einer Erreichung einer kreiseinheitlichen Tagespflegevermittlung und -beratung käme allerdings eine Erweiterung der betreuten Region um den Amtsbereich Itzstedt (insgesamt 12.308 Einwohner) – vorbehaltlich einer entsprechenden Abstimmung mit dem Amt Itzstedt – in Betracht.
Für die aktuelle Region, erweitert um das Amt Itzstedt, errechnet sich ein Budget in Höhe von rund 26.000 EUR, welches entsprechend der Abstimmung mit den Kommunen zur Hälfte – somit 13.000 EUR p.a. – vom Kreis zu tragen wäre. Das durch Kreistagsbeschluss vom 08.10.2009 vorgegebene Gesamtbudget für eine Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagespflege in Höhe von insgesamt 47.500 EUR wird dabei nicht überschritten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Der Kreisanteil in Höhe von rund 13.000 EUR jährlich (bei Erweiterung der aktuellen Region um den Amtsbereich Itzstedt) wird aus dem für die Aufgabenübertragung zur Verfügung gestellten Budget in Höhe von 47.500 EUR p. a. geleistet.
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 361 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 36121 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziffer 2.2: Der Kreis entwickelt ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kindertagesbetreuung; Ziffer 2.2.2: Im Kreis besteht ein nachfragegerechtes Angebot zur Kindertagespflege, unterstützt durch ein System regionaler Vermittlungsstellen. Durch die Einrichtung regionaler Vermittlungsstellen wird der Ausbau der Kindertagespflege unterstützt. | |
