Drucksache - DrS/2010/088
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstellung auf ein monatliches Abrechnungsverfahren gegenüber den Trägern von Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Teuber, Binia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.09.2010
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24.11.2010
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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09.12.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Umstellung auf ein monatliches Abrechnungsverfahren im Bereich der Sozialstaffel für Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Änderung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen zum 01.02.2011.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aktuell erfolgt die Abrechnung der den Kindeseltern gewährten Ermäßigungen der Elternbeiträge (Sozialstaffel) einmal jährlich. Die Erstattungsanträge sind seitens der Träger der Kindertageseinrichtungen spätestens bis zum 31. Dezember eines Jahres beim Kreis zu stellen. Sie umfassen den Zeitraum von Januar bis Dezember des laufenden Jahres (Abrechnungszeitraum). Diese jährliche Abrechnung ist detailliert nach den jeweiligen Monaten aufzuschlüsseln.
Im November eines jeden Jahres erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen auf Antrag anhand eines Nachweismonats eine Abschlagszahlung für die Monate August bis November und in den Monaten Dezember bis Juli monatliche Abschlagszahlungen. Die im Nachweismonat entstandenen Kosten der Ermäßigung werden den Abschlagszahlungen im Abrechnungszeitraum zugrunde gelegt. Ergeben sich während des laufenden Abrechnungszeitraumes für den Träger der Kindertageseinrichtung Anhaltspunkte, dass die Kosten der Ermäßigung die vom Kreis gewährten Abschlagszahlungen nicht unerheblich über- oder unterschreiten werden, so ist dieser Umstand dem Kreis anzuzeigen. Die Abschlagszahlungen können durch den Kreis angepasst werden.
Dieses Verfahren ist in der laufenden Sachbearbeitung aufwendig und führt zu Bearbeitungsspitzen und damit teilweise auch zu zeitlich verzögerten Auszahlungen an die Träger. Hinzu kommt, dass im laufenden Haushaltsjahr nur mit aufwendigen Hochrechnungen die tatsächlichen Zahlungen für das Haushaltsjahr ermittelt werden können, da durch das System einer nachträglichen Abrechnung lediglich die Zahlungen im Haushaltsjahr belastbar vorliegen.
Die Verwaltung regt daher an, die Auszahlung der Erstattungsbeträge an die Träger der Kindertageseinrichtungen auf ein monatliches Auszahlungs- bzw. Abrechnungssystem umzustellen. Sowohl für den Kreis als auch für die Träger der Kindertageseinrichtungen ist durch eine entsprechende Abrechnung eine periodengerechte Abgrenzung und Zuordnung zum jeweiligen Kindergartenjahr (August bis Juli) möglich.
Die Träger sind mit einem monatlichen Abrechnungsverfahren bereits vertraut, da auch die Abrechnungen im Rahmen des beitragsfreien Kindergartenjahres entsprechend erfolgt sind.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Jahr der Umstellung erhöhte Auszahlungen vorgenommen werden müssen, da ab dem Zeitpunkt der Umstellung sowohl die Abrechnung des laufenden Kalenderjahres, als auch die Abrechnung des vergangenen Jahres vorgenommen werden muss. Bei einer entsprechenden Änderung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen zum 01.02.2011 würde insofern in einem Übergangszeitraum von ca. sechs Monaten neben der periodengerechten Abrechnung des Jahres 2011 die Abrechnung des Jahres 2010 erfolgen. Die durch die Umstellung des Abrechnungsverfahrens entstehenden höheren Auszahlungen werden auf rund 750.000 EUR für das Jahr 2011 geschätzt. Hierbei handelt es sich jedoch um keine Mehraufwendungen, da sich lediglich der Zeitpunkt der Auszahlung, jedoch nicht der Anspruch der Höhe nach verändert wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Mehraufwendungen entstehen nicht, jedoch wird es im Jahr der Umstellung (2011) zu erhöhten Auszahlungen im Haushaltsjahr kommen, da sowohl Auszahlungen im und für das Haushaltsjahr 2011, als auch noch Auszahlungen im Haushaltsjahr 2011 für das Haushaltsjahr 2010 erfolgen. Insgesamt ist von einem Anstieg der Auszahlungen im Jahre 2011 von 750.000 EUR auszugehen. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 36111 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
x | Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von | 750.000 | Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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