Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2010/126

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Der Kreisjagdverband erhält für die Sanierung der jagdlichen Schießanlage Wolfsberg in den Jahren 2011 bis 2013 einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung in Höhe von 52.323,60 Euro, der in drei Jahresraten gezahlt wird:

201120.000,-- Euro

201220.000,-- Euro

201312.323,60 Euro

2.      Die Mittel zu 1.) sind durch Reduzierung der "Zuschüsse für Maßnahmen der Biotopgestaltung" im Vermögenshaushalt unter der Konto-Nr. 1991760000 an den Kreisjagdverband freizusetzen.

3.      Die Leistungsvereinbarung vom 27.07.2006 bleibt unberührt. Eine Verlängerung der Laufzeit über den 31.12.2014 hinaus ist anzustreben.

4.      Die nach den Förderrichtlinien des Kreises erforderlichen Ausnahmen (siehe Sachverhalt) werden mit diesem Beschluss zugelassen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.11.2009 stellte die Kreisjägerschaft Segeberg den Antrag, die Maßnahme "Sanierung der jagdlichen Schießanlage Wolfsberg" unter Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der Kreisjägerschaft vom 27.07.2006 für weitere drei Jahre aus Kreismitteln zu fördern.

Das Projekt wurde bereits in den Jahren 2006 bis 2009 mit Beschluss des Hauptausschusses vom 12.12.2005 mit einem Betrag von 200.000,-- Euro durch den Kreis gefördert.

Die Mehrkosten aus der Sanierungsmaßnahme betrugen nach eigener Aufstellung des KJV 76.218,92 Euro. Hierin sind insbesondere Erdarbeiten der Fa. BeckerBau, Pflanzarbeiten der Fa. Kaden und kleinere Einzelposten aufgeführt. Nach Prüfung der vorgelegten Verwendungsnachweise ergaben sich durch Rechnungsbelege nachgewiesene Mehrkosten in Höhe von 52.323,60 Euro.

Auf Nachfrage zu diesem Dissens teilte der KJV mit, es sollen die "unter Beifügung der Zahlungsbelege zur Verfügung gestellten Zahlen" verwendet werden.

 

Weitere Angaben ergeben sich aus den in der Anlage beigefügten Antragsunterlagen, dem Prüfvermerk des zuständigen Fachdienstes und dem Entwurf des Zuwendungsbescheides.

 

Um die Maßnahme "Sanierung/den Umbau des Schießstandes Wolfsberg" fördern zu können, bedarf es folgender Ausnahmen nach der Förderrichtlinie vom 29.06.2006:

  • Ausnahme von der Regel, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, die noch nicht begonnen sind (Ziff. 2.7 Förder-RL Kreis), da die Verlängerung und Erhöhung des Lärmschutzwalls bereits vollzogen ist.
  • Ausnahme von der Regel, dass die Regelförderquote von 20 v.H. überschritten
    werden darf (Ziff. 3.3 Förder-RL Kreis), da die Förderhöhe 26 % statt 24 % beträgt.
  • Ausnahme von der Regel, dass ein Finanzierungsplan vorgelegt wird, (Ziff. 4.1
    Förder-RL Kreis) da die Maßnahme bereits abgeschlossen ist und ein Verwendungsnachweis bereits vorliegt

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 554

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 199176000 Biotopgestaltung

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

X

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

1991760000 Biotopgestaltung

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...