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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2010/111

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Umwelt-, Natur- und Klimaschutzausschuss des Kreises Segeberg erteilte am 21.09.2010 der Verwaltung einstimmig den Auftrag, eine Machbarkeitsstudie für ein Klimaschutzkonzept zu entwickeln.

 

Ziele:

Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzanstrengungen in dem Kreis Segeberg. Es zeigt kommunalen und anderen Entscheidungsträgern, welche technischen und wirtschaftlichen CO2-Minderungspotentiale bestehen und welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um kurz-, mittel- und langfristig CO2 Emissionen einzusparen und Energieverbräuche zu senken. Gleichzeitig legt es Ziele zur Minderung der CO2- Emissionen fest.

 

1. Historie im Kreis Segeberg:

Energiekonzept aus dem Jahr 1992, welches jährlich aktualisiert worden ist. Im Jahr 2002 wurde ein Energiebericht 2002 erstellt. Er hatte die Aufgabe das Energiekonzept des Jahres 1992 zu evaluieren. Darüber hinaus wurden die zukünftigen Energieverbräuche für private Haushalte, Kleinverbrauch sowie Industrie auf das Jahr 2010 hochgerechnet, um den Endenergieverbrauch für Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen unterteilt in private Haushalte sowie Industrie und Gewerbe in den Kreis Segeberg in GWh bzw. je Einwohner in kWh und Jahr für 2010 zu beschreiben. Gegenüber 1990 (690.000 t/Jahr) wurde von einer CO2 Minimierung von 15% in Bezug auf das Prognosejahr 2010 (590.000 t/Jahr) ausgegangen.

Im Abschnitt 2 wurden die Schwerpunkte der Energiepolitik des Kreises näher beschrieben. Der Abschnitt 3 bezog sich auf mögliche Maßnahmen im Bereich Energiesparen.

 

Ab 2003 wurden jährlich vom Gebäudemanagement des Kreises Segeberg Energieberichte für die Liegenschaften des Kreises Segeberg veröffentlicht, mit dem Ziel, Co2 Minderungen durch energetische Sanierungen zu verwirklichen. 

 

Das erste Kreiskonzept zur Windenergiestandortplanung aus dem Jahr 1996 wurde 1998 in den Regionalplan für den Planungsraum 1 übernommen. Die Fortschreibung des Kreiskonzeptes Windenergie wurde 2009 realisiert.

 

2. Inhalte eines Klimakonzeptes

Vorhabensbeschreibung gemäß Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit.

2.1 Titel des Projektes

2.2 Angaben zum Antragsteller

2.3 Beschreibungen der Ausgangssituation

2.4 Beschreibung der Zielsetzung und Arbeitsschritte

       Energie- und CO2 Bilanz

       Potentialanalyse

       Akteursbeteiligung

       Maßnahmenkatalog

       Controlling

       Konzept für Öffentlichkeitsarbeit

2.5 Kostenübersichten

2.6 Projektablauf/Balkenplan

 

3 Informationen für die Antragstellung beim Bund:

Pro Antragsteller wird nur ein Klimaschutzkonzept gefördert. Sollten Sie bereits über ein Klimaschutzkonzept verfügen, ist eine Aktualisierung nicht förderfähig. Für Klimaschutzkonzepte, die älter als acht Jahre sind, kann eine Neuerstellung beantragt werden.

Für einen Zusammenschluss von Antragstellern ist dem Antrag eine Vereinbarung zum Zusammenschluss mit den folgenden Inhalten beizufügen:

  • Name des gemeinsamen Projekts, der Förderrichtlinie und des Förderschwerpunkts,
  • Nennung der an dem Zusammenschluss beteiligten Partner (mit Adresse),
  • Benennung des Antragstellers, der rechtsverbindlich die Verantwortung für die Umsetzung des Vorhabens (Kontoführung, Verwendungsnachweis etc.) übernimmt und den Antrag einreicht,
  • eine tabellarische Übersicht der Kosten und der Eigenmittel jedes Partners,
  • die rechtsverbindliche Zusicherung jedes Partners, die Eigenmittel im Fall der Förderung bereitzustellen.

Die Vereinbarung ist von dem Zeichnungsberechtigten jedes Verbundpartners zu unterschreiben.

Landkreise nehmen bei der Ausgestaltung des regionalen Klimaschutzes eine zentrale Rolle ein. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit, gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Klimaschutzkonzept zu entwickeln und den Klimaschutz in die Region zu tragen.

Für Landkreise als Antragsteller sind folgende drei Antragskonstellationen möglich:

1) Ein Landkreis kann zusammen mit einigen oder allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden einen gemeinsamen Antrag einreichen. Hier umfasst das Klima-schutzkonzept die Handlungsfelder des Landkreises sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, können die beteiligten kreisangehörigen Städte und Gemeinden in diesem Fall kein eigen-ständiges Klimaschutzkonzept beantragen. Förderungen in anderen Bereichen (z.B. für Teilkonzepte „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“) sind weiterhin möglich.

2) Landkreise können die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts ausschließlich für ihre eigenen und/oder von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf sie übertragenen Zuständigkeiten beantragen.

3) Der Landkreis kann auch als Koordinator für mehrere kreisangehörige Städte und Gemeinden einen Antrag einreichen. Das Klimaschutzkonzept umfasst in diesem Fall nur die Handlungsfelder der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und nicht die des Landkreises. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, können die beteiligten kreisangehörigen Städte und Gemeinden in diesem Fall kein eigenständiges Klimaschutzkonzept beantragen. Die Antragsteller haben sicherzustellen, dass eine

Doppelförderung des Landkreises einerseits und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden andererseits ausgeschlossen ist. Legen Sie daher bitte immer geeignete Nachweise/Belege bzw. Erklärungen (z.B. Landkreisordnung, Beschlüsse) bei.

 

Förderungsquoten:60% für Klimaschutzkonzepte, 50% für Teil-Klimaschutzkonzepte zurzeit, leider bis Ende des Jahres ausgesetzt. Ab 1.1.2011 bis 31.3.2011 können neue Anträge im Windhundverfahren gestellt werden.

 

4. Verfahrensablauf eines Klimaschutzkonzepts

 

 

 

Beschluss der Kommune

(Gremium) zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes

 

 

                                                                       Gründung einer internen AG

„Klimaschutzkonzept“

 

 

Festlegung von:

- Zielen und

Untersuchungsrahmen

                                                           - Handlungsfeldern und                      Angebote Dritter einholen

                                                                   Anforderungen                           ( ggfs. Ausschreibung)

- Rahmenbedingungen

(Kosten, Zeit, Personal etc.)

 

 

 

Erarbeitung                                                                    Begleitung                  Beauftragung Dritter zur Erstellung 

durch Kommune selbst                                                (Daten liefern etc.)            eines Klimaschutzkonzepts

 

 

 

 

Erstellung des Klimaschutzkonzepts

 

 

Ist-Analyse und

Bilanzierung

 

Potenzialanalyse,

Szenarien

 

 

Maßnahmenempfehlungen

 

 

Abstimmung des

Konzepts mit AG

 

Vorlage des Klimaschutzkonzepts

 

Beschluss des Konzeptes

und seiner Umsetzung durch

kommunales Gremium

 

Beschluss zum Aufbau eines                     Umsetzung des Klimaschutzkonzepts            Evaluation, Bilanz, Bericht

Klimaschutz-Controllingsystems                 ( durch interne und externe Akteure)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Difu/UBA

 

Idealbild eines kommunalen Klimaschutzkonzepts

 

 

 

5. Energiekonzept des Bundes, Entwurf vom 06.09.2010

 

Klimaschutzziele

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung sollen bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40% und entsprechend der Zielformulierung der Industriestaaten bis 2050 um mindestens 80% - jeweils gegenüber 1990 – reduziert werden. Dies bedeutet folgenden Entwicklungspfad bei der Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2050:

Minus 55% bis 2030

Minus 70% bis 2040

Minus 80% bis 2050.

 

Bis 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch 18% betragen. Danach strebt die Bundesregierung folgende Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch an.

30% bis 2030

45% bis 2040

60% bis 2050.

 

Bis 2020 soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch 35% betragen. Danach strebt die Bundesregierung folgende Entwicklung des Anteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch an:

50% bis 2030

65% bis 2040,

80% bis 2050.

 

Bis 2020 soll der Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 20% und bis 2050 um 50% sinken. Das erfordert pro Jahr eine Steigerung der Energieproduktivität um durchschnittlich 2,1%.

Die Bundesregierung strebt an, bis 2020 den Stromverbrauch gegenüber 2008 in einer Größenordnung von 10% und bis 2050 von 25% zu vermindern.

Die Sanierungsrate für Gebäude soll von derzeit jährlich weniger als 1% auf 2% des gesamten Gebäudebestands verdoppelt werden.

Im Verkehrsbereich soll der Endenergieverbrauch bis 2020 um rund 10%und bis 2050 um rund 40% gegenüber 2005 zurückgehen.

 

Die Bundesregierung wird auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Monitoring ermitteln, ob sich der tatsächliche Fortschritt im Korridor des oben beschriebenen Entwicklungspfades bewegt und inwieweit Handlungsbedarf besteht. Das alle 3 Jahre im Auftrag der Bundesregierung durchzuführende Monitoring soll in einem noch festzulegenden transparenten Verfahren durchgeführt und die Ergebnisse mit allen Beteiligten diskutiert werden. Mit dem zu entwickelnden Konzept für ein Monitoring soll ermittelt werden, inwieweit die Ziele erreicht werden. Dabei werden die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Kosteneffizienz mit berücksichtigt. Darüber hinaus sollen bestehende Hemmnisse und veränderte Rahmenbedingungen festgelegt und ggfs. dargestellt werden, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind. Die Ergebnisse des Monitorings werden veröffentlicht.

 

Was bedeutet diese Zielvorgabe für die regionale Ebene des Kreises Segeberg? Die Politik des Kreises hat sich zu entscheiden, ob sie sich den nationalen Klimaschutzzielen 1 zu 1 anzuschließen beabsichtigt, oder ob sie für den Kreis Segeberg Zielsetzungen in anderer Zusammensetzung und Gewichtung für sinnvoll erachtet. Es ist vorrangig zu prüfen welche Datengrundlagen für die jeweiligen Basisjahre auf der regionalen Ebene zur Verfügung stehen, und ob ggfs. Daten auf der Landesebene für die Basisjahre zu berücksichtigen sind.

Grundlage für die nachfolgenden Handlungsfelder bildeten durchgerechnete Szenarien seitens externer Gutachter.

 

Handlungsfelder des Energiekonzepts der Bundesregierung:

  1. Erneuerbare Energien als eine tragende Säule zukünftiger Energieversorgung
  1. Kosteneffizienter Ausbau der erneuerbaren Energien
  2. Ausbau der Offshore – Windenergie
  3. Ausbau der Onshore - Windenergie
  4. Nachhaltige und effiziente Nutzung der Bioenergie

 

  1. Schlüsselfrage Energieeffizienz
  1. Ausschöpfung der Effizienzpotentiale in privaten Haushalten und im öffentlichen Bereich
  2. Ausschöpfung der Effizienzpotentiale in der Industrie
  3. Effizienzfonds für Verbraucher, Mittelstand und Industrie, Kommunen
  4. Nationale Klimaschutzinitiative

 

  1. Kernenergie und fossile Kraftwerke
  1. Kernenergie als Brückentechnologie
  2. Weiterentwicklung zu einem flexiblen Kraftwerkspark
  3. Bedeutung von CCS ( Abscheidung und Speicherung von CO2)
  4. Auslaufen der Steinkohleförderung

 

  1. Leistungsfähige Netzinfrastruktur für Strom und Integration erneuerbare Energien
  1. Ausbau der Netzinfrastruktur (beschleunigter Netzausbau und intelligente Netze, Netzanbindung Offshore-Wind)
  2. Schrittweise Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien
  3. Ausbau der Speicherkapazitäten

 

  1. Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen
    • Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050
    • 10 Förderschwerpunkte siehe Entwurf Energiekonzept S. 27ff

 

  1. Herausforderung Mobilität

Ziel: Eine Million Elektrofahrzeuge bis 2020 und 5 Millionen bis 2030

 

  1. Energieforschung für Innovationen und neue Technologien
  2. Energieversorgung im europäischen und internationalen Kontext.
  1. Europaweiter Netzausbau
  2. Liberalisierter Binnenmarkt
  3. EU Emissionshandel
  4. Effizienzregelungen auf EU Ebene
  5. Grünstromvermarktung und Stromkennzeichnung
  6. Erneuerbaren Strom im europäischen Kontext
  7. Rohstoffsicherung und internationale Aspekte.

 

I. Transparenz und Akzeptanz

 

6. Beispiele regionaler Klimaschutzkonzepte

 

6.1. Hamburger Klimaschutzkonzept 2007-2012

     Fortschreibung 2009/2010

 

Inhalte:

Handlungsfelder unterteilt in Zielsetzung, Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen

  • Forschung
  • Energie
  • Stadt als Vorbild
  • Gebäude
  • Mobilität
  • Gewerbe- und Anlagentechnik
  • Klimafolgenmanagement
  • Bewusstseinsbildung
  • Nationale und Internationale Kooperation
  • Gesetzgebung

Wie könnte das Hamburger Konzept auf den Kreis Segeberg angepasst werden und wo lägen die kreiseigenen Handlungsschwerpunkte? Nachfolgend ein  Diskussionsvorschlag, in Klammern ist die mögliche Zuordnung von Arbeitsabschnitten für kreiseigene Fachdienste bzw. auch Externe dargestellt:

 

  • Bildung/Weiterbildung/berufliche Bildung ( FD Schule, Bildung, Kultur)
  • Energie, erneuerbare Energie ( Windkataster, Solar, Biomasse, Wasserkraft, Blockheizkraftwerke, über FD61 sowie extern Energieagentur)
  • Kreis als Vorbild ( alle Fachdienste der Kreisverwaltung)
  • Umweltverbund und Mobilitätskonzept (SVG, HVV, Radverkehrskonzept über 61.00R und wie vor )
  • Gewerbe- und Anlagentechnik über IHK, HK etc.
  • Klimafolgenmanagement wäre strikt auf den Kreis und seine Kommunen anzuwenden
  • Bewusstseinsbildung wäre überwiegend Sache des Landes und der MRH, Kreis könnte nur auf Städte und Gemeinden beratend und unterstützend einwirken
  • Nationale und Internationale Kooperation wäre Sache der MRH und des Landes
  • Gesetzgebung wäre ebenfalls Sache de s Landes und der MRH.

 

6.2. Klimaschutzprogramm für den Kreis Stormarn, Fortschreibung 2009

Handlungsfelder des Stormarner Programms sind (in Klammern ist wiederum der Bezug zu den Kreis Segeberger Fachdiensten hergestellt)

  • Ziele des Kreises Stormarn ( Fachbereich V)
  • Die Kreisverwaltung als Vorbild im Klimaschutz

        Darunter

  1. Kreiseigene Gebäude (GMSE)
  2. Verhalten der MitarbeiterInnen ( alle FD’s)
  3. Klimafreundliche Offenflächengestaltung und – nutzung ( UNB )
  4. klimafreundliche Mobilität ( 61.00R , SVG und HVV)
  5. Abfallwirtschaft und Altdeponien ( WZV und FD Herr von Anselm)
  • Hilfestellungen der Kreisverwaltung für mehr Klimaschutz im Kreis Stormarn
    1. Erneuerbare Energien und Kraftwärmekopplung ( 61 und 61.00 R)
    2. Gebäude (GMSE)
    3. Bildung für Nachhaltigkeit und Unterstützung von Städten und Gemeinden( FD Kultur, Bildung und Schule)
    4. Offenflächen (UNB)
    5. Mobilität ( 61.00R, SVG und HVV)
    6. Wirtschaft (Neue WES, IHK und HK)
  • Klimafolgenmanagement
  • Partizipation, Umsetzung und Controlling.

 

Der Kreis Stormarn kategorisiert seine Maßnahmen in Kurz-, Mittel- und Langfristigkeit, in indirekte und hohe Klimawirkung, Kosten, Durchführung und regionalen Wertschöpfungsbeitrag.

 

Die Anpassung an die Verhältnisse des Kreises Segeberg bestimmt sich über eine interdisziplinäre Aufgabenteilung der relevanten Fachdienste und Eigenbetrieben, Anstalten des öffentlichen Rechts des Kreises.

In mehreren Fällen wären Bausteine durch externe Berater, d.h. Energieagentur des Landes oder externe Gutachter- büros einzukaufen. Infrage kommt mindestens die Energie- und CO2 Bilanz, die Potentialanalyse sowie das Controlling. Denkbar wäre auch ein Ansatz, über Fachhochschulen interessierte Studenten für Teilklimaschutzkonzepte zu gewinnen, die in Form von Bachelor- bzw. Masterarbeiten vergeben werden könnten. MEDCOMM geht z.B. diesen Weg mit gutem Erfolg. Die Beschäftigung junger Menschen mit dieser spannenden Thematik würde m.E. viele innovative und nachhaltig wirkende Gedanken  in unterschiedliche Teilkonzepte integrieren. Dieser Think-Tank- Ansatz ist äußerst sparsam und könnte über ein extern zu vergebendes Projektmanagement begleitet werden.

 

 

 

7. Weiteres Vorgehen

Auf der Grundlage des Gesprächs mit der Energieagentur des Landes SH, Herrn Eimannsberger, Herr Jerma am 7.10.2010 wird das nachfolgende weitere Vorgehen vorgeschlagen:

 

  • Der Kreis Segeberg bewirbt sich beim Bund um die Förderung eines Klimaschutzkonzeptes für Erneuerbare Energien. Nach Auffassung der Energieagentur bestehen hier die besten Durchgriffsmöglichkeiten für eigene Maßnahmen des Kreises Segeberg. Darüber hinaus könnte der Kreis als Dienstleister für die Kommunen im Kreis am günstigsten seine Funktionen erfüllen.

 

Zunächst wird ein Bezugsrahmen für den Kreis Segeberg aufgespannt mit den Inhalten:

  • Energie- und CO2 Bilanz der regenerativen Energien, Schwerpunkte Biomasse, Photovoltaik, anteilig Windenergie, weil Windkataster 2009 vorliegt.
  • Potentialanalyse
  • Akteurbeteiligung
  • Maßnahmenkatalog
  • Controlling
  • Konzept Öffentlichkeitsarbeit
  • Kostenübersichten.

Im zweiten Schritt werden die eigenen Einflussmöglichkeiten des Kreises Segeberg in Bezug auf eigene Maßnahmen untersucht, bewertet und mit Prioritäten und Kostenansätzen unterlegt. Auch hier gelten die o.a. Inhalte: Energie- und Co2 Bilanz, Potentialanalyse etc.

 

Die Energieagentur prüft vorab beim Bund (Forschungszentrum Jülich), ob eine solche Vorgehensweise seitens des Bundes förderfähig ist.

Wenn ja, dann wird – wenn der politische Auftrag bestätigt worden ist - der Antrag vorbereitet, damit dieser zum frühestmöglichen Termin am 3.1.2011 beim Zuwendungsgeber vorliegt.

 

Kostenvolumen: Netto 100.000 Euro zzgl. Mehrwertsteuer: 119.000 Euro. Förderung angestrebt 60% vom Bund.

 

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