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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2010/120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die beigefügte Prioritätenliste 2011 für die Durchführung der investiven Sportförderung des Kreises Segeberg durch den Kreissportverband Segeberg e.V.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Wirkung zum 01.01.2007 hat der Kreis Segeberg durch Vertrag die Bearbeitung der investiven Sportförderung zur eigenverantwortlichen Vergabe nach den Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten an den Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) übergeben. Nach Ziffer 1.1 der benannten Richtlinie fördert der Kreis Segeberg Investitionen im Bereich des Sports auf Grundlage einer vom Kreistag jährlich beschlossenen Prioritätenliste.

 

Der derzeit gültige Vertrag mit dem KSV ist gemäß Hauptausschussbeschluss vom 08.12.2009 mit Schreiben vom 25.06.2010 fristgerecht zum 31.12.2010 gekündigt worden. Konkrete Verhandlungen über den Neuabschluss des Vertrages für die Zeit ab dem 01.01.2011 stehen noch aus, da der Kreistag bisher keinen Beschluss über die Höhe der künftigen Sportförderung gefasst hat.  Die Verwaltung geht aber davon aus, dass das jetzige Verfahren zur investiven Sportförderung fortgeführt wird.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 des bis zum 31.12.2010 gültigen Vertrages zwischen dem Kreis und dem Kreissportverband Segeberg e.V. hat der KSV dem Kreis einen Maßnahmenkatalog der zu fördernden Projekte (eine so genannte Prioritätenliste) für das Folgejahr zur Zustimmung vorzulegen. Die Prioritätenliste für das Jahr 2011 ist vom Kreissportverband Segeberg e.V. mit Schreiben vom 02.11.2010 vorgelegt worden (siehe Anlagen). Die Verwaltung hat die Unterlage geprüft und empfiehlt die Prioritätenliste 2011 zur Beschlussfassung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Bisher stehen jährlich 270.000 €r die Förderung von investiven Maßnahmen zur Verfügung, die bereits durch Verpflichtungsermächtigungen auch für die Jahre 2011, 2012 und 2013 pauschal abgesichert sind. Diese sind jedoch noch nicht vollständig durch Maßnahmen ausgeschöpft.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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