Drucksache - DrS/2010/106
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalsituation ARGE/Jobcenter (Kommunales Personal)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Stahl, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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28.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der DrS/2010/080 wurde dargestellt, welche Eilentscheidung die Landrätin zu treffen ermächtigt wurde.
Einerseits nämlich die in der ARGE vorhandenen insgesamt 5 Dauervollzeitkräfte mit Wirkung vom 01.01.2011 in den Stellenplan des Jobcenters zu übertragen. Dies ist mittlerweile geschehen. Zum Zweiten die befristeten 17 Stellen des Kreises ebenfalls in den Stellenplan des Jobcenters zu übertragen. 13 Stellen davon sind zurzeit tatsächlich besetzt. Diese 13 Arbeitsverträge wurden inzwischen in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt.
Drittens sollten die 14 Stellen für kommunales Personal (13 Stellen sind tatsächlich besetzt) ebenfalls in den Stellenplan des Jobcenters übernommen werden. Es war ursprünglich eine vertragliche Regelung mit den Kommunen vorbesprochen. Demnach wäre das kommunale Personal über eine Dauerzuweisung dem Kreis zugeordnet und von dort an das Jobcenter abgeordnet worden.
Dieser Lösung haben die Kommunen nunmehr im Rahmen einer Zusammenkunft am 14.09.2010 widersprochen. Die Kommunen fordern jetzt die Übernahme des kommunalen Personals durch den Kreis. Es wurde von einigen Kommunen signalisiert, dass der Weg der Dauerzuweisung ggf. dennoch möglich wäre, aber nur, wenn der Kreis zu einer Übernahme des Personals nicht bereit ist.
Im Ergebnis müsste der Kreis 12 unbefristete kommunale Kräfte (davon 2 Beamte) und eine befristete kommunale Kraft zum 01.01.2011 dauerhaft übernehmen und an das Jobcenter abordnen. Das betroffene kommunale Personal fordert für den Fall einer Übernahme durch den Kreis umfassenden Bestandsschutz.
Der Kreis trägt 12,6 % der Verwaltungskosten für das Jobcenter gemäß § 46 Absatz 3 Satz 1 SGB II *neu*. Dies entspricht dem Anteil „Kosten der Unterkunft“ an der Aufgabenwahrnehmung. Würde man diesen prozentualen Anteil auch auf das an das Jobcenter abgeordnete Personal übertragen, so müsste der Kreis von den rund 190 Planstellen ca. 25 Vollzeitstellen bereithalten. Mit der nunmehr im Wege der Eilentscheidung angestrebten Lösung stellt er allerdings insgesamt 36 Vollzeitstellen zur Verfügung. Verschiedene Kreise in Schleswig- Holstein, allen voran Stormarn, verfolgen das Ziel, sich bei der Gestellung von Personal an das Jobcenter nicht weiter als entsprechend dem Aufgabenanteil von 12,6 % zu engagieren.
Andere Kreise verfolgen die Strategie, sich entsprechend einer gleichwertigen Partnerschaft zwischen den Trägern mit rund der Hälfte des Personalkörpers am Jobcenter zu beteiligen.
Finanziell macht das keinen Unterschied, denn der kommunale Anteil an den Verwaltungskosten beträgt stets 12,6 %. Ein Unterschied besteht allerdings im zu tragenden Risiko, beispielsweise wenn Personalreduzierungen nötig werden.
Die Übernahme des kommunalen Personals bedeutet zudem, dass keine weitere Personalauswahl über die Auswahl hinaus stattfindet, die vormals bei der Gestellung des kommunalen Personals stattgefunden hat.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
Die Personalaufwendungen für die Kreismitarbeiter sind künftig nicht mehr im Teilplan 3129 abgebildet. Der Gesamtstellenplan des Jobcenters wird begrenzt durch die Beschlüsse der Trägerversammlung. Dabei entscheidet die Trägerversammlung ausschließlich mit Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet nicht der Vorsitzende der Trägerversammlung.
Unabhängig von der Anzahl der kommunalen Mitarbeiter/innen und den zugehörigen Personalaufwendungen des Kreises trägt der Kreis weiterhin einen Verwaltungskostenanteil von derzeit 12,6 % an den Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters. Dies entspricht dem Verwaltungsaufwand für die Aufgabe KdU. Die oben beschriebene Stellenplanverlagerung führt somit nicht zu (Personal-)Mehrkosten.
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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