Drucksache - DrS/2010/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Jahresabschlusses 2008 der ISE - Aktualisierung der Vorlage DrS/2010/055
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Rüdiger Wulf
- Verfasser 1:
- Wulf, Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die ISE ist ein Eigenbetrieb des Kreises Segeberg. Oberstes Beschlussorgan der ISE ist nach § 7 der Betriebssatzung sowie nach § 5 EigVO in Verbindung mit § 57 KrO der Kreistag. Gemäß § 5 EigVo hat der Kreistag den Jahresabschluss festzustellen.
Die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2008 haben sich wegen der gleichzeitigen Einführung der Doppik für die Kreisverwaltung sowie für die ISE und das GMSE, und wegen Falschbewertungen auf Grund von unzutreffenden Beratungen durch den damals beauftragten Wirtschaftsprüfer, sehr lange hingezogen.
Der Jahresabschluss 2008 der ISE erfolgte nun durch die vom Landesrechnungshof beauftragte Wirtschaftsprüfergesellschaft Treukom GmbH. Die offizielle Abschluss-besprechung fand aus besagten Gründen erst am 31.05.2010 statt. Hierzu waren eingeladen:
- Landesrechnungshof
- Rechnungsprüfungsamt
- Fraktionsvorsitzende
- Fachdienst Finanzen des Kreises
- Fachbereich Zentrale Steuerung des Kreises
- Werksleitung der ISE
In der Abschlussbesprechung erläuterten die Vertreter der Treukom GmbH das Prüfungsergebnis des Jahresabschlusses 2008, inklusive der Eröffnungsbilanz 2008. Der Prüfbericht wurde zwischenzeitlich final erstellt und ist gemäß § 23 Nr. 20 KrO der Anlage zu entnehmen. Die Jahresabschlussbilanz, der Anhang und der Lagebericht sowie die Ergebnis-/Finanzrechnung liegen den Abgeordneten bereits vor.
Erläuterungen:
1. Der Kreis Segeberg hat sich für die Bilanzierung nach der GemHVO-Doppik entschieden. Gemäß § 28 EigVO tritt an Stelle der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) die Ergebnisrechnung. Somit ist nicht, wie in der EigVO Anlage 4 zu § 21 Abs. 1 EigVO – Formblatt 4, eine Gewinn- und Verlustrechnung sondern entsprechend § 45 GemHVO-Doppik eine Ergebnisrechnung vorzulegen.
2. Eine Aussage über die Eröffnungsbilanz ist in der Jahresabschussprüfung 2008 auf Seite 9 des Prüfberichts in einem eigenen Abschnitt zu finden. Eine Stellungnahme zur Anlage 8 (Eröffnungsbilanz) ist im Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers in Anlage 7 Blatt 2 und in der Anlage 9 (Anhang zur Eröffnungsbilanz) der Prüfung vorgenommen worden. Danach erfolgt ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk für die Eröffnungsbilanz nur hinsichtlich des ausgewiesenen Stammkapitals. Dieser Formfehler wird durch die rückwirkende Änderung des § 2 der Betriebssatzung der ISE bezüglich des Stammkapitals, gemäß Vorlage DrS/2010/046, geheilt.
Die Eröffnungsbilanz ist dem Grunde nach durch das Testat des Jahresabschlusses testiert, da sich Jahresabschluss und Eröffnungsbilanz gegenseitigen bedingen. In jedem Jahr sind die Vorträge zu prüfen und gemäß GemHVO-Doppik vom Kreistag zu beschließen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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758,2 kB
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2
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öffentlich
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61,1 kB
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