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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2010/096

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ausgangslage

Im Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP) 2008-2012 ist das Ziel verankert, zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Gesamtsystem ÖPNV einen (Verkehrs)Verbund der Aufgabenträger zu gründen. Dazu hat das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein in 2009 ein Gutachten für ein zukunftsfähiges ÖPNV-Organisationsmodell in Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben.

 

Sachbericht

Vor dem Hintergrund wahrgenommener Optimierungspotenziale im Status quo der ÖPNV-Organisation in Schleswig-Holstein, der Anpassungsnotwendigkeiten in Folge der neuen EU-ÖPNV-Verordnung 1370/2007 und Bestrebungen einzelner ÖPNV-Aufgabenträger zur Ausweitung des HVV auf das SH-Tarifgebiet wurden die bestehenden Organisationsstrukturen analysiert, mit anderen Regionen bzw. Ländern verglichen und gutachterliche Empfehlungen für die zukünftige ÖPNV-Organisation in Schleswig-Holstein abgeleitet. Im Ergebnis kritisiert das Gutachten (Anlage) für Schleswig-Holstein außerhalb des HVV insbesondere

  • eine zu hohe Heterogenität in der ÖPNV-Organisation mit daraus resultierenden effizienz- und qualitätshemmenden Schnittstellenproblemen,
  • eine vielfach ungenügende Vorbereitung kommunaler Aufgabenträger in den Bereichen (der angestrebten) Genehmigungskompetenz und Vergabe,
  • die nicht eindeutige Verantwortlichkeit für Angebotsabstimmung und Marktkommunikation und daraus resultierend nicht optimale Ergebnisse,
  • die ungenügende Datenverfügbarkeit bei den Aufgabenträgern und damit Nachteile in den Bereichen Markt-, Verkehrsforschung und Berichtspflichten nach VO (EG) 1370/2007,
  • die trotz Kommunalisierung außerhalb der (wenigen) Verkehrsverträge noch immer nicht transparenten, ohne Anreize gestalteten Finanzierungsstrukturen

und stellt vor diesem Hintergrund umfangreiche Weiterentwicklungsbedarfe fest.

 

Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, wird die Weiterentwicklung des Status quo (Modell 5, vgl. Anlage) mit der LVS Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH als Aufgabenträgergesellschaft und der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH als Gesellschaft der Verkehrsunternehmen zu einem „Partnermodell“ mit einheitlicher, integrierter Organisationsstruktur für beide Verkehrsträger (ÖPNV, SPNV) vorgeschlagen, die Zusammenarbeit der Partner entlang klarer Leitlinien somit systematisch zu ordnen, zu stärken und auf alle Verbundfunktionen auszudehnen. Die LVS würde in diesem Ansatz in eine Aufgabenträgergesellschaft Verkehrsverbund Schleswig-Holstein (VSH) und die NSH in eine Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Schleswig-Holstein (UVSH) überführt werden, zur Etablierung der koordinierten Zusammenarbeit würde eine einheitliche Gremienstruktur im Verbund entwickelt und etabliert. Auf der Basis der Nutzung etablierter Strukturen erlaubt das Modell damit die gesamthafte Optimierung des ÖPNV mittels einer einheitlichen, homogenen, koordinierten, effizienten und zukunftsfähigen Organisationstruktur ohne Reibungsverluste an den Schnittstellen.

 

Der HVV und die HVV-Kreise bleiben in diesem Modell unangetastet, organisatorische Handlungsbedarfe werden hier nicht identifiziert und eine Zusammenführung mit dem HVV ist nicht vorgesehen. Gleichwohl weist der Gutachter auf den Erhalt der strategischen Handlungsfähigkeit durch die langfristige Erweiterungsfähigkeit des Modells hin, die im Bedarfsfall die Entwicklung hin zu einem Verkehrsverbund Hamburg/Schleswig-Holstein (VHSH) erlaube, dessen verkehrliche Vorteilhaftigkeit als Bedingung jedoch zunächst nachzuweisen wäre.

 

Bewertung

Für die HH-Randkreise besteht der Wert des Gutachtens v.a. darin, dass es deren ÖPNV-Organisation strukturell und fachlich bestätigt, in dem es eben dort keine Handlungsbedarfe feststellt und große Teile der Organisation im HVV und damit in den HH-Randkreisen überdies auf Schleswig-Holstein jenseits des HVV zu übertragen empfiehlt, wenn auch in modifizierter Form. Insofern belegt das Gutachten nachträglich Richtigkeit und Wirksamkeit der strategischen ÖPNV-politischen Entscheidungen des Kreises Segeberg, die vor rund 10 Jahren getroffen wurden und zur Vollintegration des Kreises in den HVV sowie zur Gründung der SVG führten. Diese machten den Kreis nicht nur zum vollständigen Bestandteil des HVV als einem starken, erfolgreichen Verkehrsverbund, der in Vergleichstests kontinuierlich Platzierungen in den Spitzengruppen belegt und die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen in attraktiver Weise befriedigt; sie verhalfen dem Kreis auch zu einer umfassenden Ausstattung mit Fachkompetenz (HVV: übergreifende Verbundebene, SVG: Regionalebene mit Lokalbezug) auf einem Niveau, welches durch das Nichtfeststellen von Handlungsbedarfen indirekt deutliches Gutachterlob erntet. Dazu kommt, dass auch die HVV-Grenze für Fahrten zwischen dem HVV und dem übrigen Schleswig-Holstein für die Benutzer durch den SH-Tarif zeitgemäß durchlässig gestaltet ist.

 

Grundsätzlich hält der Kreis Segeberg Bemühungen, sich auch jenseits der HVV-Grenze dem in den HH-Randkreisen etablierten ÖPNV-Organisationsniveau anzunähern, für sinnvoll; zugleich bestätigt das Gutachten jedoch, dass für den Kreis keine Notwendigkeit besteht, sich daran aktiv zu beteiligen. Denn das Gutachten ist ein erfreulich deutlicher Beleg für den Kreis, in Sachen ÖPNV-Organisation optimal aufgestellt zu sein und den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen im HVV am besten gerecht werden zu können, also keinen Handlungsbedarf zu haben. Insofern ist die HVV-Integration für den Kreis Segeberg von entscheidender Bedeutung und alle zukünftigen Ansätze, die dies nicht geeigneter Weise abbilden, werden keine Chance auf Unterstützung haben.

 

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Anlagen

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