Drucksache - DrS/2010/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Kürzung der einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Teuber, Binia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.09.2010
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24.11.2010
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Bereit
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Kürzung der einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung im Rahmen der Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Segeberg auf 10% für jedes 2. Kind in Betreuung sowie auf 20% für das 3. und jedes weitere Kind in Betreuung. Die Verwaltung wird mit der Änderung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen sowie der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege zum 01.02.2011 beauftragt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen sowie der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege gewährt der Kreis neben einer einkommensabhängigen Ermäßigung auch eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung, im Einzelnen:
in Kindertageseinrichtungen:
- 30% des Elternbeitrages für ein 2. Kind,
- 100% für ein 3. und jedes weitere Kind in Betreuung;
in Kindertagespflege:
- 40% des Elternbeitrages für ein 2. Kind,
- 100% für ein 3. und jedes weitere Kind in Betreuung.
Bei der Sozialstaffel handelt es sich um eine Transferleistung mit gesetzlichen und freiwillig vom Kreis bestimmten Anteilen. Weitreichende Handlungsspielräume im Kindertagesstättengesetz des Landes Schleswig-Holstein haben in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten dazu geführt, dass sehr unterschiedliche Sozialstaffelregelungen Anwendung finden. Der Landesgesetzgeber hat gemäß § 25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetzes lediglich bestimmt, dass Elternbeiträge so festgesetzt werden, dass Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Tagesbetreuung eine Ermäßigung erhalten. Während die Beitragsermäßigung für einkommensschwache Familien ein gesetzliches Mindestmaß darstellt, handelt es sich bei der vom Kreis gewährten einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung im Bezug auf die gewährte Höhe (vollständige Übernahme/Erstattung ab dem 3. Kind) um eine freiwillige Leistung an alle Familien mit mehreren Kindern in Tagesbetreuung ohne jeden Einkommensnachweis.
Belastbare Stichprobenberechnungen haben ergeben, dass rund 22% aller Aufwendungen im Rahmen der Sozialstaffel für Kindertageseinrichtungen und rund 11% aller Aufwendungen im Rahmen der Sozialstaffel für Tagespflege als einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung ohne Einkommensprüfung gewährt werden. Für das Jahr 2010 ergeben sich bezogen auf die Hochrechnung für die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung Aufwendungen in Höhe von rund 860.000 EUR.
Vor dem Hintergrund jährlich erheblich steigender Sozialstaffelaufwendungen und einem zusätzlich prognostizierten Ausgabeanstieg für das Jahr 2011 in Höhe von insgesamt rund 14% hat der Fachdienst entsprechend des Beschlusses des Hauptausschusses vom 26.06.2010 eine Kürzung der Sozialstaffelleistungen, insbesondere der bisher einkommensunabhängig gewährten Sozialstaffel, geprüft.
Überschlägige Hochrechnungen anhand der vorliegenden Kinderzahlen und unter Berücksichtigung der derzeit gewährten Leistungen haben ergeben, dass sich bei einer Reduzierung der einkommens-unabhängigen Ermäßigung von derzeit 30% (KiTa) bzw. 40% (Tagespflege) auf 10% für jedes 2. Kind in Betreuung sowie von 100% auf 20% für das 3. und jedes weitere Kind in Betreuung Einsparungen in Höhe von rund 632.000 EUR (bezogen auf die Anmeldung 2011) errechnen, im Einzelnen:
| Produkt
| Planung / Budget 2010
| Hochrechnung 2010 | Anmeldung 2011 | Anmeldung 2011 | |
ohne Richtlinien-änderung | ohne Richtlinienänderung | bei Richtlinien-änderung* | ||||
Sozialstaffel KiTa |
| 2.742.000 € | 3.042.000 € | 3.856.000 € | 3.262.000 € | |
zzgl. Soz.St.-Anteil Kreis an Beitragsfreiheit |
| 709.000 € | 709.000 € | 0 € | 0 € | |
Sozialstaffel KiTa (gesamt) | 36111 | 3.451.000 € | 3.751.000 € | 3.856.000 € | 3.262.000 € | |
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Sozialstaffel Tagespflege | 36121 | 474.000 € | 564.000 € | 570.000 € | 532.000 € | |
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gesamt |
| 3.925.000 € | 4.315.000 € | 4.426.000 € | 3.794.000 € | |
Mehraufwendungen im Vergleich zum Budget 2010 / |
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| 390.000 € |
501.000 € |
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Minderaufwendungen im Vergleich zum Budget 2010 |
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| 131.000 € | |
*Anmerkung: Richtlinienänderung meint hier die Kürzung der einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung. Eventuelle Mehraufwendungen durch eine Änderung des KiTaG (z.B. durch landeseinheitliche Änderung der Sozialstaffel) wurden nicht berücksichtigt. | ||||||
Von den prognostizierten Einsparungen in Höhe von 632.000 EUR entfallen rund 213.000 EUR auf die pauschale Zuweisung an die Stadt Norderstedt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Vermeidung von Mehraufwendungen in Höhe von rund 501.000 EUR im Jahr 2011 im Teilplan 361, bezogen auf die Anmeldung 2011. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 36111 und 36121 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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